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Rubrik: Text und Schriftensammlung

Zwischen mächtigen Nachbarn

Main-Post vom 17.04.2009

Alte Geleitkarte zeigt die Aufteilung der Zollrechte auf dem Main

(bs) Der Mainzoll bei Hofstetten oblag dem Haus Ysenbrug-Büdingen. Doch zwischen den mächtigen Nachbarn Mainz und Würzburg gestaltete sich das Zollgeschäft zunehmend schwierig. Um 1691 dürfte die alte Geleitkarte vom Main zwischen Gemünden und dem Schloss Schönrain entstanden sein, die die Verteilung der Zollrechte auf dem Main zeigt.

Denn in diesem Jahr kauften die Freiherrn und späteren Grafen von Ingelheim das durch den Kaiser verliehene Zollrecht auf dem Main vom Hofstettener Brunnen an bis zum Schloss Schönrain. Dazu gehörten drei Verladestationen am Langenprozeltener Ufer. Dort wurde vor allem Holz aus dem Spessart in beträchtlichen Mengen verladen, aber auch Kohle, Wein, Getreide, Mehl, Früchte, Butter und Käse.
Nicht eingezeichnet ist auf der Karte die Birkenhainer Straße, auf der die Rienecker den Landzoll besaßen. Ein Graben zwischen der Birkenhainer Straße und dem Main trennte die beiden Herrschaftsbereiche Würzburg und Mainz. Ganz genau nahm es der Kartograf mit den bildlichen Darstellungen nicht immer. Die Scherenburg als rechteckige mit vier Türmen bewehrte Schlossanlage dürfte zum Beispiel nicht den Tatsachen entsprechen.
Der Mainzoll von Hofstetten stand wohl in Verbindung mit dem im Raum Gemünden bestehenden Königsgut Schaippach und mit der wichtigen Furt über dem Main. Mit der Übernahme der königlichen Immunität (Rechte) auf diesem Gebiet durch die Grafen von Rieneck gelangte auch der Wasserzoll in deren Besitz. Dieser Zoll war den Grafen als kaiserliches Lehen übertragen worden. Der Bischof von Würzburg aber machte 1294, gleichzeitig der erste schriftliche Beleg, zum ersten Mal diesen Zoll streitig. Er gehöre zum Kloster Schönrain und sei den Rieneckern mit dem Erbtruchsessenamt (Obersten Aufseher über die fürstliche Tafel und den Vorsteher der Hofhaltung) von Würzburg verliehen worden, so ihre Begründung. Erneut machten sie ihren Anspruch 1559 nach dem Aussterben der Grafen geltend, konnten sich aber nicht durchsetzen.

Urkundlich belegt ist eine Belehnung erst 1372 durch Kaiser Karl IV. In dieser Urkunde sind auch die erlaubten Zollsätze aufgeführt: „für ein Fuder Wein ein Schilling weißer Pfennig, für ein Malter Getreide drei Schilling weißer Pfennig, für ein Raiff Holz ein Schilling weißer Pfennig, für einen Zentner Fleisch ein Schilling weißer Pfennig, für einen Zentner Wolle ein Schilling weißer Pfennig, für einen Zentner Spezerei ein Schilling weißer Pfennig, für ein Schiffspferd zwei Schilling weißer Pfennig.“ Nach dem Tode des Grafen Philipp III. (1559) erbte das Zollrecht sein Schwiegersohn Graf Anton von Ysenburg. Bereits 1544 hatte Graf Philipp mit Bischof Konrad von Würzburg einen Vertrag geschlossen. In diesem war vereinbart worden, dass die Schwiegersöhne, sofern sie Grafen waren, das Erbtruchsessenamt von Würzburg erhalten sollten. Doch durch den Widerstand von Würzburg und Mainz zog sich eine Belehnung durch den Kaiser bis 1566 hin. Erst in diesem Jahr sprach Kaiser Maximilian die Belehnung für die Söhne Antons von Ysenburg, Georg, Wolfgang und Heinrich, aus. Würzburg belehnte sie mit dem Erbtruchsessenamt, wozu das Schloss Schönrain, Hofstetten, Halsbach und Massenbuch gehörten.
Als Heinrich von Isenburg 1601 ohne Nachkommen starb und Graf Wolfgang Ernst von Büdingen mit dem Mainzoll durch Kaiser Rudolf II. belehnt worden war, erklärte Würzburg das Lehen für heimgefallen. Fürstbischof Julius Echter ließ Schönrain besetzen und weigerte sich, die Grafen von Büdingen mit dem
Erbtruchsessenamt zu belehnen. Hintergrund war die geplante Rekatholisierung des unter den Rieneckern evangelisch gewordenen Amtes Schönrain. Der Mainzoll bei Hofstetten aber blieb dem Haus Ysenburg-Büdingen. Das Zollgeschäft wurde jedoch ohne Grundbesitz und in der Nachbarschaft zweier so mächtiger Nachbarn, Würzburg und Mainz, immer schwieriger.


Quellen: Hermann Betz: Main- und Landzoll bei Langenprozelten, Heimatland, Beilage zur Lohrer Zeitung Nr. 9, Lohr 1955,
Archiv des Historischen Vereins Gemünden