Das Hirsauer Priorat Schönrain am Main
Dr. Waldemar Weigand - Teil 1 | Heft 2
Schriftenreihe zur Geschichte der Stadt Lohr, des Spessarts und des angrenzenden Frankenlandes
Dem besten Kenner von Land und Leuten des Spessarts dem verdienten Präsidenten des Spessartbundes, meinem lieben Onkel Herrn Sanitätsrat Dr. H. Hönlein in Dankbarkeit und Verehrung gewidmet.
5chönrain am Main (1084-1544)
Ein Beitrag zur Geschichte des östlichen Spessarts
und des angrenzenden Frankenlandes
(Teildruck)
lnaugural-Dissertation
der Hohen Philosophischen Fakultät
der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
zur Erlangung der Doktorwürde
vorgelegt von
Studienrat Waldemar Weigand
aus Lohr am Main
1951
Druck und Verlag C. Keller, Lohr am Main
Alle Rechte vorbehalten
Es war ursprünglich beabsichtigt, die Geschichte der geistlichen und weltlichen Herrschaft S c h ö n r a i n gemeinsam zu behandeln; im Laufe der archivalischen Vorarbeiten hat sich jedoch aus der klösterlichen Vergangenheit genügend Quellenstoff vorgefunden, der eine selbständige Darstellung dieses Zeitabschnittes rechtfertigen dürfte.
In Dankbarkeit gedenke ich aller, die mir beim Zustandekommen dieser Dissertation behilflich waren; mein besonderer Dank gilt Herrn Professor Dr. Wilhelm Engel für die vielfache Förderung der Arbeit, Herrn Professor Dr. Michael Seidlmayer für wertvolle Anregungen sowie den Herrn Archivräten Dr. P. Schöffel, Würzburg, und Dr. P. J. Frauendorfer, Würzburg, für freundliche Hinweise und Ratschläge. Ebenso bin ich allen in Frage kommenden Archiven zu Dank verpflichtet, insbesondere den Staatsarchiven Würzburg, München und Stuttgart sowie dem Fürstlich Ysenburgischen Archiv zu Büdingen.
Bei dem Umfang der Dissertation konnte vorerst nur ein Teildruck erstellt werden, wobei die Kapitel über die weitere Geschichte Schönrains (II. 2), die klösterlichen Lebensformen (II, 3), den Verkauf Schönrains an die Grafen von Rieneck (II, 4) sowie der besitzgeschichtliche Teil (III, 1: Übersicht; 2: Ortsverzeichnis; 3: Schönrainer Zinsregister; 4: Karten), ferner der gesamte Anhang – mit Ausnahme der Tabula Documentorum – unberücksichtigt blieben.
Der Lohrer Schriftenreihe sei es vorbehalten. die Fortsetzung dieser Dissertation im Laufe des nächsten Jahres folgen zu lassen. Das Literatur- und Abkürzungsverzeichnis bezieht sich auf die gesamte Arbeit; es ist zugleich für die weiteren Kapitel einschlägig.
Mit diesem Druck wird zum ersten Mal – unter Angabe der Nachweise – eine Auswertung rieneckischer Geschichtsquellen veröffentlicht, die von dem Verfasser, zusammen mit einer beträchtlichen Anzahl anderer rieneckischer Archivalien, nach fast 200-jähriger Vergessenheit im November 1945 an den ysenburgischen Archiven zu Büdingen und Birstein überraschend wiederentdeckt wurden.
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Im nordöstlichen Gebiete des Mainvierecks, gegenüber der Bahnstation Neuendorf, in der Mitte der Bahnstrecke Würzburg-Aschaffenburg, schimmern die Ruinen des Schlosses Schönrain aus ragender Bergeshöhe ins Maintal hinunter. Ihre wohlerhaltenen Überreste krönen den Bogen des dichtbewaldeten Linksmainischen Höhenzuges, der hier in scharfer Wendung ostwärts in ein Seitental einschwenkt.
Trotzige Mauern und Giebel künden von den wechselvollen Schicksalen dieses rieneckischen Renaissance-Gebäudes; nur wenige Spuren aus romanischer Zeit erinnern an die klösterliche Vergangenheit dieser Stätte, die in ihren Beziehungen zum Geschlechte der thüringischen Landgrafen wie zur kluniazensischen Bewegung weit über die Grenzen der engeren Heimat hinausweist.
Die Aufgabe vorliegender Arbeit ist es, einen bescheidenen Beitrag zu leisten zur landesgeschichtlichen Erforschung des östlichen Spessarts und des angrenzenden Frankenlandes mit der zweifachen Zielsetzung: die Eigenart dieser unterfränkischen Landschaft zu erkennen sowie ihre Verbindung zur gesamtdeutschen Geschichte aufzuzeigen. Zu diesem Zwecke bietet die historische Betrachtung der kleinsten Geschichtszellen geistlicher und weltlicher Prägung die beste Grundlage.
Naturgemäß kommen die Ergebnisse dieser landesgeschichtlich eng umgrenzten Arbeit in erster Linie der Heimatgeschichte zugute, was in der Bedeutung eines Klosters als Mittelpunkt eines Herrschaftsbezirkes für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung seiner Umgebung begründet liegt. In Urkunden und Zinsregistern finden sich wertvolle Hinweise orts- und familiengeschichtlicher Art, besonders auch für die Geschichte des einheimischen Adels, es kommen darin Wüstungen und Flurnamen vor, die großenteils sonst nirgends bezeugt sind. Von landesgeschichtlicher Bedeutung im weiteren Sinne sind einige Schönrainer Weistümer, in denen sich die ländliche Wirtschaftsordnung und rechtliche Verfassung, der Hochstand und die Bedrückung eines bäuerlichen Kulturkreises im mittelalterlichen Franken, widerspiegeln.
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Daneben ergeben sich allgemein-geschichtliche Gesichtspunkte verfassungs- und kirchenrechtlicher Natur, – z. B. bei der Darlegung des Verhältnisses wischen Vogt und Kloster oder zwischen Mutter-Kloster und Priorat -, die interessante Rückschlüsse auf die Organisation der kluniazensisch-hirsauischen Reformbewegung vermitteln.
Darüber hinaus hat die Arbeit zwei Nahtstellen zur deutschen Geschichte aufzuweisen, die von besonderer Bedeutung sind:
In der thüringischen Geschichtsschreibung hat die Klostergründung auf Schönrain bei der Frage nach dem dunklen Ursprung der Landgrafen von Thüringen seit jeher eine große Rolle gespielt. Die kritische Untersuchung der Motive. die zur Stiftung der Schönrainer Cella führten, lässt Berührungspunkte zu maßgebenden Persönlichkeiten und politischen Impulsen des Investiturstreites erkennen, während sie im matten Zwielicht sagenhafter Überlieferung ein blutiges Verbrechen auf dem bewegten Hintergrunde des XI. Jahrhunderts abzeichnet.
In der Beziehung zu Hirsau tritt mit dem Priorat Schönrain die weitreichende Ausstrahlung einer Bewegung zutage, die – doppelt gefährlich in ihrer religiösen Verbrämung – geistesgeschichtlich als erster Einbruch des französischen Rationalismus, politisch als Vorstoß gregorianischer Ideen in mönchischem Gewande zu deuten ist.
Durch die maßlose Überspitzung ihrer Reformbestrebungen waren vorübergehend die wichtigsten Grundlagen der mittelalterlichen Kultur in Südwestdeutschland ernsthaft bedroht. indem sie ihre Wirksamkeit weit über die Bezirke des klösterlichen Lebens ausdehnte, in aller Öffentlichkeit zum Kampf gegen die staatlichen Gewalten des deutschen Königtums aufrief und die Forderung nach Auflösung der engsten menschlichen Bindungen erhob.
Damit ist die Frage nach dem Sinn dieser Dissertation beantwortet.
Ihre Fertigstellung war infolge der zerstreuten und – trotz verschiedener Funde – lückenhaften quellenmäßigen Überlieferung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
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Neben den unmittelbaren Quellen bietet die Überlieferung nur wenig Material zur Geschichte Schönrains, da uns keine Fundations- und Traditionsbucher wie aus anderen Hirsauer Klöstern 1) erhalten blieben. Wir sind in dieser Beziehung im Wesentlichen auf einige zerstreute Einzelangaben des Codex Hirsaugiensis und der Annalen Trithems angewiesen.
Bedeutsam für die Frühzeit der Cella sind drei vereinzelte Mitteilungen, die der Codex Hirsaugiensis *) über den Streubesitz des Klosters im 12. Jahrhundert enthält (Fol. 30b, 52b, 70a), außerdem finden sich noch zwei Nachrichten über Schönrain auf Fol. 9b und 65a. Letztere ist wichtig als Auszug aus der verlorengegangenen Gründungsurkunde (Terminus ad quem: 1084. März 31); Fol. 65a und 70a wurden bisher für die Geschichte Schönrains noch nicht verwertet.
Das Verzeichnis der Hirsauer Tradition gilt als einwandfreie, allseits anerkannte Geschichtsquelle, die zu Beginn des XIII. Jahrhunderts abgeschlossen wurde (Codex Hirsaug., Praef. p. VI), in einzelnen Partien aber auf ältere Aufzeichnungen aus den Zeiten der Abte Bruno (1105-1120) und Gebhard (1091-1105) zurückgeht. 3) das betrifft die am Schluss die aufgeführten Schenkungen, – darunter Fol. 65a und 70a 4) -, während die Schenkungen von Fol. 30b und 52b etwa auf die Mitte des XII. Jahrhunderts zu beziehen sind.
Mit größerer Vorsicht sind die vereinzelten Angaben zu beurteilen, die Johannes Trithemius in seinen Hirsauer Annalen 5) als Beitrag zur Geschichte der Hirsauer Klöster von Schönrain überliefert 6)
1) Die bekanntesten, zumeist aus dem 12. Jh. stammenden Traditionsbücher Hirsauer Klöster sind die von Zwiefalten, Petershausen St. Georgen, Reichenbach, St. Peter im Schwarzwald und Komburg. – vgl. Helmsdörfer, a. a O. 11 ff.
2) Handschrift aus dem Anfang des 16. Jh. im W.ST.A.ST. -Druck: WGQu. I (1887), 7 ff.
3) Helmsdörfer, a. a. 0. 4 ff.
4) a. a. 0. 5. – Vgl. dazu Ewald, P.: Besprechung des Helmsdörfer Werkes (Histor. Zschr.. Bd. 34, 1875. 413): ferner Sußmann a. a. 0. 10
5) Trithemius, Joh.: Ann. Hirs. – Die Ann. Hirs. sind eine Neubearbeitung der unvollendeten ersten Arbeit Trithems (Chronicon insigne Hirsaugiense), sie wurden 1514 abgeschlossen. – Helmsdörfer, a. a. 0. 31 / Anm. 1.
6) Ann. Hirs. I, 256, 213, 304, 406; 11, 408, 691.
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es sprechen jedoch verschiedene triftige Gründe dafür, dass dem berühmten Abte des Würzburger Schottenklosters in unserem Falle eine erheblich höhere Glaubwürdigkeit zuzubilligen ist, als er sonst im allgemeinen zu beanspruchen hat 7), ganz abgesehen davon, dass Helmsdörfer, der die Annales Hirsaugienses als völlig unbrauchbar für die historische Benutzung bezeichnet 8), in seiner abfälligen Kritik bei dem Fehlen eingehender quellenkundlicher Untersuchungen – zumal für die Zeit Wilhelms – entschieden zu weit gegangen sein dürfte 9). Soweit die Mitteilungen Trithems über Schönrain nachprüfbar sind, läßt sich jedenfalls eine absolute Übereinstimmung mit den unmittelbaren Quellen feststellen; das betrifft insbesondere die Gründungsnotiz 10) sowie die Nachrichten über den Besuch des Abtes Wolfram auf Schönain 11), ferner die genaue und richtige Charakterisierung der rechtlichen Stellung des Priorats 12). Die persönlich gefärbte Lobpreisung der „anmutigen und gesunden“ Lage Schönrains legt die Vermutung nahe, dass Trithem das Schönrainer Filialkloster aus eigener Anschauung kannte. Auf seiner Reise von Sponheim nach Würzburg in den letzten September- oder ersten Oktobertagen des Jahres 1516 14) mag ihn wohl sein Weg über Schönrain geführt haben.. Mit Bestimmtheit können wir jedenfalls annehmen, dass er mindestens in Hirsau Gelegenheit hatte, zuverlässige Nachrichten der Schönrainer mündlichen Überlieferung zu sammeln, da gleichzeitig mit ihm bis zum Jahre 1506 wenigstens ein Schönrainer Prior – Johannes Rot(t) – als Mönch im Mutterkloster lebte, mit zwei anderen (Anastasius von Ohningen, Kaspar von Rottenburg) könnte er persönlich bekannt gewesen sein 15).
Jedenfalls ist ein Widerspruch zu der mündlichen Tradition der Cella unwahrscheinlich, nachdem zur Zeit der Beendigung seiner Annalen noch vier Schönrainer Prioren lebten 16) und – wie bereits hervorgehoben – auch sonst kein Widerspruch zur schriftlichen Überlieferung Schönrains nachweisbar ist.
Außer dem Codex Hirsaugiensis und den Annalen Trithems ließen sich aus der allgemeinen Tradition des Mutterklosters keine weiteren Quellen zur Geschichte Schönrains ermitteln. Vereinzelte Erwähnungen späterer Historiker, wie bei Crusius 17) über die Gründung
7)Helmsdörfer, a. a. 0. 30 f., 56 ff., daselbst weitere Literaturangaben.
8)a. a. 0. 58. .
9) Vgl. ADB., Bd. 38, 626 ff. (,,Annales. inhaltlich gemischt, gleichwohl nicht ohne Wert, der freilich in jedem einzelnen Falle jedes Mal erst faktisch festgelegt werden muss.”) – Selbst Wolf, P. („De fontibus a Trithemio in prima parte Chronici Hirsaugiensis adhibitis” Halle 1867) gibt ein Zurücktreten der willkürlichen Erfindungen Trithems für das 11. und 12. Jh. zu.
10) An,n. Hirs. I, 304, 406.
11)a. a. 0.. 11. 408.
12) Chron. HITS., 100.
13)Ann Hirs. I, 304.
14) ADB., Bd. 38, 626 ff.
15) Ann. Hirs. 11, 691.
16)a. a. 0.
17) Crusius (a. a. O., 11, 219 schöpft aus Trithem., bezüglich seiner Kenntnis von der Schenkung Schönrains an Hirsau aus Parsimonius.
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und Vollendung der Cella, bei Gropp 18) über Prior Adelhelm, gehen unmittelbar auf Trithem zurück.
Anders verhält es sich mit einigen Angaben über Schönrain in ,,Fabricii collectianes circa monasteria 0. S. B. Franconiae 19) , einer der beiden Verfasser dieses Manuskripts scheint die Wertheimer Urkunden (13. Jahrh.) sowie einige andere Urkunden Schönrains (14. Jahrh.) gekannt zu haben. Trotzdem sind die Notizen dieser Handschrift über Schönrain sehr dürftig und fehlerhaft. Gerbert 20), der – wenn auch unter weitgehender Anlehnung an Trithem – auf die fortgesetzten Streitigkeiten zwischen Hirsau-Schönrain und Rieneck Bezug nimmt, hatte vermutlich Einblick indie betreffenden Urkunden des Hirsauer Archivs, nachdem seine Darstellung in einigen Punkten über die Überlieferung Trithems hinausgeht 21).Ussermanns 22) Nachrichten über Schönrain beschränken sich hinsichtlich der Gründungsgeschichte sowie der rechtlichen Charakterisierung des Priorats vollständig auf die Quelle der Annalen Trithems, während sich seine Angaben über die weitere Geschichte Schönrains – von 1304 bis zum Übergang an Rieneck – in regestenartigen Notizen, mit Abhängigkeit nach Auswahl und Reihenfolge von den zitierten Gudenischen Urkundenpublikationen, erschöpfen.
Die Diplomata Rienecciana Gudens 23) enthalten überhaupt die einzige zusammenhängende Veröffentlichung Schönrainer Urkunden.
Die Drucke gehen fast durchweg 24) auf die heute noch vorhandenen Originale des Fürstlich Ysenburgischen Archivs zu Büdingen zurück;
zwei der Büdinger Originalurkunden scheint Guden nicht gekannt zu haben.
Eine kleine Anzahl schönrainischer Regesten findet sich zerstreut mit verschiedenen Fehlern unter den Hirsauer Regesten von Hafner 26), sowie – ebenfalls teilweise fehlerhaft – unter Wielands rieneckischen Regesten 27). Bezüglich der übrigen, vielfach zerstreuten Regesten- und Urkundenpublikationen zur Geschichte Schönrains
18) Gropp, a.,a. O., 79.
19) „Manuscriptum chartaceum in folio et quarto” (von Joh. Wolfgang aus Windsheim, t 1664, und Franz Fabricius, t 1691), f. 465 ff. – Handschr.-Slg.
der Universitätsblibliothek Würzburg.
20) Gerbert, a. a. O., 11, 252 ff.
21) Gerbert kannte anscheinend die Hirs. Urkk. von 1453, 1467 U. 1477; vgl. T. D.
22)Ussermann, a. a. O., 439 f.
23) Guden., V, 344 ff. – Einige Schönrainer Urkk. sind als Beilagen gedruckt
bei Christmann (a. a. O., 309 ff., 395 ff.) und als Anhang zur Abhandlung von H. – K. (AU. XXV, 501 ff.):.
24) Eine Ausnahm’e bildet die Schonauer Urk. mit schönrainer Bezügen von 1361, April 30 – ,,Dispositio Adelheidis de Rieneck Abbatissae Coenobii Schoenaugiensis de bonis suis” – (vgl. T. D.) wobei Guden anscheinend die Abschrift im rieneckischen Kopialbuch (~r.’9574 f. 59) des 1s. A. BIRST. verwertet hat; vgl. Guden., V, 364 (~andbemerkdng): Ex copia antiqua”.
25) Guden scheint die beiden Urkk. von 1167, Nov. 17 und 1487, Feb. 22, die sich zu Büdingen befinden (vgl. T. D.), nicht gekannt zu haben. Von diesen Urkk. sind Doppelausfertigungen im W. ST. A. ST. vorhanden.
26) a. a,. 0.
27) a. a. 0.
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wird auf die Zusammenstellung der Tabula Documentorum verwiesen. An dieser Stelle möchte ich lediglich die besten Drucke der beiden ältesten Schönrainer Urkunden – von 1139 und 1159 besonders anführen: Württembergisches Urkundenbuch II,5-7 für die Urkunde von 1139, Februar 28) – Monumenta Boica 46, 819, no. I1 für die Urkunde von 1159 29).
Das Original von 1139 liegt im Württembergischen Staatsarchiv Stuttgart 30) Ernste Zweifel an der Echtheit dieser vielbeachteten Urkunde sind bisher in der Literatur trotz eingehender Untersuchung des Diploms nicht aufgetaucht 31), wenn auch in jüngster Zeit – wohl noch unter dem Eindruck der Entdeckung der großangelegten
Reinhardsbrunner Fälschungen 32) einige nicht näher begründete Bedenken geäußert wurden 33), die m. E. mehr durch den Schriftcharakter als durch das Diktat der Ausfertigung entstanden sind.
Die Urkunde von 1159 – Original im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München34) – nimmt sowohl nach dem Stil als auch nach dem paläographischen Erscheinungsbild unter den wenigen Würzburger Bischofsurkunden aus jeher Zeit eine isolierte Stellung ein 35), was jedoch bei dem Fehlen inhaltlich gerechtfertigter Verdachtsmomente mit Empfängerausfertigung hinreichend erklärt sein dürfte.
Die Bearbeitung der archivarischen Quellen war infolge der außergewöhnlichen Zersplitterung der Schönrainer Archivalien sehr umständlich und zeitraubend. Die gründliche Erfassung des archivarischen Materials, das über 18 verschiedene Archive zerstreut ist, war erst nach jahrelangen Forschungen möglich, deren Abschluss durch den Krieg lange unterbrochen war.
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Im Gros der archivarischen Überlieferung lassen sich deutlich drei verschiedene Gruppen unterscheiden:
I. Die Stuttgarter Gruppe:
Dazu rechnen die Archivalien, die nach dem Verkauf Schönrains – entgegen den Abmachungen des Kaufvertrages – weiterhin in Hirsau verblieben und von dort aus nach der Säkularisation der Abtei (1558) vom Württembergischen Staatsarchiv Stuttgart übernommen wurden; diese Bestände haben sich wohl seit jeher im Archiv des Mutterklosters befunden; es ist nicht anzunehmen, dass sie erst nach der Flucht der Mönche vor den aufständischen Bauern aus der Repositur des Priorats auf dem Umweg über das rieneckische Archiv zu Lohr nach Hirsau verbracht wurden. Es handelt sich dabei um 7 Originale im Büschel 77, um 4 Originale im Büschel 77a sowie um 1 Original im Büschel 60, das nachträglich vorgefunden wurde.
Dazu gehört ferner ein Kopialheft (im Büschel 77a) von 20 Blättern, das 6 Abschriften enthält.
28) Ältere Drucke: Trithem., Ann. Hirs. I, 406 K. – Usserm., Cod. prob., 33 L – Gedr. Reg.: Vgl. T. D.
29) Ältere Drucke: Joannis, a. a. O., 446 ff. – Guden., Syll., 573 ff. – Gedr. Reg.: Vgl. T. Q.
30) vg1. T. D.
31) Die Urk. befand sich im Jahre 1938 vorübergehend im Reichsinstitut für altere deutsche Geschichtskunde in Berlin. Bei der damals angestellten genauen Untersuchung sind (laut Mitteilung des Reichsinstituts vom 26. iV. 1939) keine edenken bezüglich ihrer Echtheit aufgetaucht.
32) vgl. Naude, a. a. 0.; darüber zuletzt Brackmann, Zur Geschichte der Hirsauer Reformbewegung im 12. Jh.,
33) Diesbezügliche Bedenken wurden neuerdings ohne weitere Begründung von der Württemberg. Archivdirektion Stuttgart geäußert (Mitteilung V. 21.1.1941).
34) vgl.T. D.
35) Mitteilung von Dr. 0. Guglin – Wien (Haus-, Hof- U. St. A.) V. 29. X. 1938.
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II. Die Ysenburger Gruppe:
Ein anderer Teil der Hirsauer Archivalien Schönrains wurde beim Übergang der schönrainischen Besitzungen an Rieneck vertragsgemäß dem Grafen Philipp III. von Rieneck ausgehändigt. Der kleine Bestand der Schönrainer Repositur – darunter werden ausdrücklich Zinsregister erwähnt – der von den Schönrainer Konventualen vor dem Verlassen des Priorats (beim Ausbruch des Bauernkrieges) bei ihrem Vogt in Lohr sichergestellt wurde 36), scheint auf, die Reklamation des Abtes hin an das Kloster Hirsau zurückgegeben worden zu sein (Ende 1525 oder Anfang 1526), sonst hätte sich die ausdrücklich bezeugte Aushändigung von Zinsregistern beim Verkauf des Klosters an Rieneck erübrigt. Eine Anzahl von Schönrainer Urkunden waren mit Bestimmtheit bereits vorher im rieneckischen Archiv vorhanden, nachdem die Grafen von Rieneck Jahrhunderte lang in engster Beziehung zu Schönrain standen und als Schirmvögte des Priorats bei Geschäftshandlungen der Mönche häufig in Anspruch genommen wurden. Nach dem Aussterben des rieneckischen Geschlechtes (1559) kamen diese hirsauisch-rieneckischen Archivalien größtenteils – soweit sie nicht mit der Mehrzahl der rieneckischen Lehen an Mainz fielen – an ihre Erben und Nachfolger im Amte Schönrain, die Grafen von Ysenburg, von denen sie auf die beiden fürstlichen Archive zu Büdingen und Birstein verteilt wurden. Die 13 schönrainischen Originalurkunden aus der rieneckischen Erbschaft befinden sich im ysenburgischen Archiv zu Büdingen unter den Signaturen Nr. 327, 669, 1387, 1571, 1815, 2495, 2965. 3150, 3642, 3795, 5692, 5718; eine Kopie der Urkunde von 1159 aus dem 13. Jahrhundert unter Nr. 21. Verschiedene Einzelkopien sind im Fasz. 167 (Nr. 1159) sowie im Fasz. „Reichslehen Nr. 44″ (gebunden, ,,Würtzburgische Lehen-Acta” wegen Schönrain, 1435-1736) enthalten. Faszikel 44 umfaßt die gesamten Akten über den Prozeß gegen den Bischof von Würzburg wegen des Verkaufs von Schönrain. – Faszikel 167 (Nr. 1159, fol. 5) enthält U. a. die vollständige Abschrift des Zinsregisters, das von Abt Johann von Hirsau beim Verkauf des Klosters dem Grafen Philipp von Rieneck überreicht wurde (16 Blätter, davon 14 beschrieben, Format 12×31 cm).
36) ST. A. WBG., Adel 70/1262, f. 141.
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Im Faszikel 168 (Nr. 1168b, nicht repertorisiert) fanden sich die kompletten Schönrainer Zinsbücher der drei Jahrgänge 1510/11, 1511/12 und 1512/13 mit einem Pergamenteinband (Fragment eines Lektionars mit dazwischen geschriebenen Noten, die Rückseite ist abgeschnitten) zu einem Band zusammengeheftet, bestehend aus 152, meist doppelseitig, durchweg einspaltig beschriebenen Blättern vom Format 11X33 cm; 9 Blätter sind unbeschrieben, zwischen die Folien sind 40 beschriebene und einige unbeschriebene Einlage¬zettel eingebunden. Der I. Bestandteil, der „Liber censuum anni 1510 et il”, ist paginiert (fol. 1-49) mit Ausnahme der letzten 6 Blätter, von denen 5 für Ergänzungen freigelassen sind. Fol. 1 mit 21 ist durch Mäusefraß an den Seitenrändern der oberen Hälfte beschädigt. Auf den Deckblättern des II. und III. Bandes – „Registrum censuum fratris Caspar prioris zu Schonrein de anno 11 et 12 (bzw.) 12 et 13″ – bekennt sich der letzte Schönrainer Prior Kaspar (Rofer) ausdrücklich als Schreiber dieser Register. Nach dem Duktus der Einträge des ersten der drei Jahrgänge stammt auch das erste Zinsbuch von seiner Hand. Das zweite ist numeriert von Fol. 1-14; die weiteren Blätter dieses sowie sämtliche Blätter des folgenden Bandes sind nicht paginiert. Dem Liber censuum anni 1510/11 ist auf Fol. 1 ein Ortsverzeichnis vorangestellt; die darin angegebenen Seitenzahlen stimmen mit der Paginierung der Register überein. Diese drei Zinsbücher dürften für eine Anzahl der aufgeführten Ortschaften die älteste zusammenhängende Traditionsquelle dar¬stellen, die bisher bekannt ist. Es handelt sich in den Registern hauptsächlich um folgende Orte: Ansbach, Aschfeld, Aura, Fellen, Gambach, Gemünden, Halsbach, Hofstetten, Karlburg, Karlstadt, Karsbach, (Ober- und Nieder-) Leinach, Massenbuch, Rettersbach, Schönau, Seifriedsburg, Sommerberg, Steinbach, Wernfeld, Wiesen¬feld; ferner vereinzelt um Aschenroth, Hessdorf, Langenprozelten, iiohr, Nantenbach, Neuendorf, Rieneck, Rothenfels, Sackenbach, Weyersfeld. – (Aschenroth, Hessdorf und Weyersfeld werden_ erst in den Registern von 1513 erwähnt; Harrbach und Höllrich, die außer¬dem noch in dem später besprochenen Schönrainer Salbuch erwähnt sind, fehlen. Die Zinsbücher sind älter als die verlorengegangene Vorlage zu dem Schönr. Urbar im Staatsarchiv Würzburg (Sign.: R. A. GEMÜNDEN, Nr. 100), obwohl dieses mit vereinzelten Notizen in das 15. Jahrhundert – bis 1486 – zurückreicht, da in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts eine steigende Vermehrung des Schönrainer Güterstandes anzunehmen ist.)
Ein Teil des archivalischen Vermächtnisses der Rienecker aus dem Amte Schönrain wurde nach der Teilung der Ysenburger in die beiden Hauptlinien Büdingen und Birstein (1684) in das Isenburgische Archiv nach Birstein abgezweigt. Dort befindet sich das große rieneckische Kopialbuch (Nr. 9574 = M.-S. Nr. XIV) mit Abschriften von 177 Rienecker Urkunden aus der Zeit von 1159 bis 1561; es enthält eine Auswahl von 12 Schönrainer Urkunden, die jedoch alle aus sonstigen Quellen – fast durchweg im Original – erhalten sind. Von größerem Interesse ist das schönrainische Kopialbuch (Nr. 9595 M.-S. Nr. XXXIII), geheftet mit Numerierung der Folien von 1-92, das 28 Abschriften, meist Urkunden (von 1318 bis 1544), ferner einige Salbuchauszüge umfaßt und teilweise unbekanntes Material überliefert. Unter den Abschriften des letztgenannten Kopiars fand sich überraschend auch die aufschlußreiche Urkunde von 1446, März 21, von der bisher nur die Überlieferung des sogen. Karlstadter Regelbuches („Die alt Regel vber Carolstat”) 37) durch ein flüchtiges Kopfregest von Hörnes 38) etwas bekannt war.
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III. Die Würzburger Gruppe:
Ein Teil dieser Archivalien hängt mit den Beziehungen zwischen dem Bischof von Würzburg und dem Priorat Schönrain zusammen. Die Bestandteile mit Mainzer Signaturen – dazu gehören vor allem die beiden Originale von 1159 und 1318, Juni 21 – stammen aus dem Mainzer Zweig der rieneckischen Erbschaft; sie wurden zusammen mit den übrigen Kurmainzer Archivalien dem Staatsarchiv Würz¬burg einverleibt. Einige Splitter dieser Gruppe kamen bei dem Kaufangebot Hirsaus im November 1525, einige andere bei der Ein¬ziehung der schönrainischen Lehen im Jahre 1601 an das Hochstift Würzburg. Die Originale dieses Komplexes – soweit sie vor 1400 datieren-liegen im Bayer. Hauptstaaatsarchiv München; es sind die 8 Ausfertigungen unter den Signaturen: Mainz, Nr. 29 und Nr. 511, – Würzburg, Nr. 2470, 6360, 6368, 6370, 6461, 7189. Von den 4 Originalen aus dem 15. Jahrhundert befinden sich 3 im Bayerischen Staatsarchiv Würzburg unter den Signaturen: K. 17/Nr. 100, K. 18/ Nr. 7, K. 18/Nr. 8; 1 weiteres Original aus dem 15. Jahrhundert im Bischöflichen Ordinariatsarchiv Würzburg (Sign.: Urk.-Abteil. B, Lit. S) gehört ebenfalls zu dieser Gruppe. Im Bischöflichen Archiv befand sich außerdem die Abschrift einer anderen Schönrainer Urkunde des 15. Jahrhunderts, die sonst nirgends überliefert ist (Sign.: Urk.-Abteil. E, Lit. S, vgl. T. D.).
Eine größere Anzahl schönrainischer Abschriften fand sich zerstreut im Staatsarchiv Würzburg unter den Mainzer Büchern ver¬schiedenen Inhalts (Signatur: 116c: Salbuch der Grafschaft Rieneck; Band III, fol. 220-231), im Standbuch Nr. 155 – Kloster Gerlachs¬heim betreffend – (fol. 9-11′, 198), im Salbuch des Hochstifts Würzburg Nr. 155 (fol. 5-7), im Standbuch Nr. 209 (fol. 209′), im „Liber privileg. Laurentii” (Standbuch 644, fol. 201-203′) sowie unter den Mainzer Urkunden, Geistlicher Schrank (L 14/31, L 14/32, L 14/55), ferner im Faszikel „Adel 70/1262″.
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Dieses Faszikel (328 Blätter, numeriert) ist als ergiebige Quelle für die Geschichte Schönrains von besonderer Bedeutung; es enthält eine Anzahl von Ausfertigungen, Abschriften und Entwürfen (fol. 11, 16, 42, 124, 128, 136/37, 138, 142, 172 ff.), ferner die ältesten vorhandenen Zinsregister aus der Klosterzeit _ (etwa von 1460¬-1490) 39), sowie verschiedene jüngere Zinsregister, die in den Jahren 1527/28 auf Anweisung des Bischofs von Würzburg von seinen Amt¬männern zu Karlburg, Hohenburg, Gemünden und Rothenfels.über die schönrainischen Nutzungen in ihren Ämtern neu zusammen¬gestellt werden mußten (fol. 193a, 195-212, 248a-d, 249a, 292/3). Außerdem enthält dieses Faszikel das gesamte würzburgische Akten¬material über den jahrelangen Prozeß des Hochstifts wegen des Verkaufs von Schönrain und bildet somit das würzburgische Gegen¬stück zu den rieneckisch-hirsauischen Prozeßakten des Faszikels „Reichslehen Nr. 44″ im ysenburgischen Archiv zu Büdingen.
Von Bedeutung für die Besitzgeschichte Schönrains ist ein unge¬heftetes rieneckisches Salbuch von 174 Blättern, teilweise beschädigt (Sign.: Rentamt Gemünden, Nr. 100), im Format 22,5X31,5 cm, das – wie verschiedene Inserierungen (fol. 1, 39, 65, 66, 128′, 138′) beweisen – mit Bestimmtheit auf ein älteres Salbuch aus dem letzten Jahrzehnt des Priorats zurückgeht. Diese ältere Vorlage dürfte zwischen 1514 und 1524 angelegt worden sein; sie wurde bis zum Dezember 1524 laufend ergänzt. Das erwähnte Urbar enthält u. a. Eintragungen über: Hofstetten (fol. 74-95′), Massenbuch und Hof zum Syfritz (fol. 114-121′), Halsbach (fol. 122-138`), Sommer¬berg (fol. 146-151), Wiesenfeld (fol. 16-34); ferner über Ansbach (fol. 69-73), Aura (fol 170’/171′), Fellen (fol. 171`/172), Gambach (fol. 169’/170′), Karsbach) fol. 54-59′, f3-66), (Ober- und Unter-) Leinach (fol. 38-51), Seifriedsburg (fol. 154-164); außerdem über: Aschen¬roth, Hessdorf, Höllrich, Weyersfeld (fol. 60-62′) und Harrbach (fol. 169/169′).
Unter den Mainzer Urkunden (Geistlicher Schrank, 14/52) befindet sich ein „Verzeichnis und Extract der Schönrainer Urkunden aus dem Archiv der Grafen von Rieneck”, worin 26 Urkunden (von 1139 bis 1500 in regestenähnlicher Weise aufgeführt sind; ein Vergleich dieser Zusammenstellung mit den erhalten gebliebenen Beständen an Schönrainer Urkunden zeigt, daß nur 8 der damals vorhandenen Urkunden verlorengegangen sind 40). Abgesehen von den beiden in diesem Verzeichnis erwähnten Ablaßbriefen von 1296 und 1358 scheinen sich nach dem Inhalt der regestenartigen Notizen zu urteilen – keine besonders bedeutsamen Urkunden darunter zu befinden. Auf Grund dieses Verzeichnisses läßt sich mit Bestimmtheit behaupten, daß von den Rieneckern keine älteren Schönrainer Urkunden als die von 1139 und 1159 übernommen wurden. Beide Urkunden von 1139 und 1159 sind in. mittelalterlichen Abschriften mehrfach überliefert 41),
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von beiden sind auch komplette mittelalterliche Übersetzungen erhalten 92); daraus ist zu schließen, daß diese Urkunden mindestens bereits seit der Mitte des 15. Jahr¬hunderts als älteste Schönrainer Urkunden galten. Diese Vermutung wird durch die Bemerkung des Würzburger Offizials von 1453 im Transsumpt der Urkunde von 1139 eher verstärkt als vermindert 43). Die Urkunde der Grafen Ludwig und Berengar von Thüringen scheint demnach schon frühzeitig in Verlust geraten zu sein, viel¬leicht schon im 12. Jahrhundert, sonst ließe sich bei dem relativen Umfang der vorhandenen Quellen wenigstens eine abschriftliche Überlieferung oder eine Erwähnung erwarten. Die Prozeßakten über den Verkauf Schönrains lassen jedoch nur an einer einzigen Stelle den sehr verschwommenen Nachklang einer Erinnerung an diese Schenkung erkennen”), andernfalls hätte der Abt von Hirsau bestimmt nicht versäumt, sich zur Bekräftigung seines Rechtstitels auf Schönrain gegenüber dem Hochstift auf eine mündliche Über¬lieferung von dieser Urkunde zu berufen 45). Die erwähnte Notiz im Codex Hirsaugiensis (fol. 65a) ist somit tatsächlich die einzige Spur, die sich als Kern des Kontextes dieser Urkunde erhalten hat 46). Überraschend gering im Verhältnis zur sonstigen Überlie¬ferung ist der erhalten gebliebene Bestand an schönrainischen Originalurkunden, der mit den 12 Ausfertigungen der Stuttgarter, den 13 der Ysenburger und den 12 der Würzburger Gruppe fast schon erschöpft ist. Die gruppenweise Zusammenstellung einer Übersicht über diese 37 Originale ergibt, daß sich vom Gros der Schönrainer Urkunden
aus dem 11. Jahrhundert 0,
aus dem 12. Jahrhundert 2,
aus dem 13. Jahrhundert 1,
aus dem 14. Jahrhundert 9,
aus dem 15. Jahrhundert 18,
aus dem 16. Jahrhundert 7
Ausfertigungen erhalten haben.
37) ST. A. WBG., Stb. Nr. 64 h (Papierkodex). –
Das Karlstadter Regelbuch wurde am 14. Nov. 1453 von Johannes Schrauten¬bach, dem Amtskeller des Würzburger Domkapitels zu Karlstadt, angelegt; es enthält eine Fülle ortsgeschichtlich Interessanter Einträge, die von Sehr. bis zum Jahre 1491 ergänzt wurden.
38) Hörnes, Regelb., 46; fälschlich datiert (ebda. / Anm. 134) mit 1446, März 11, statt 21.
39) Es sind dies vermutlich dieselben Zinsregister, die dem Bischof von Würzburg mit Begleitschreiben von 1515, XI. 8 von Hirsau zugesandt wurden
40) Diese verschollenen Urkunden stammen aus den Jahren: 1296, 1347, 1358, 1362, 1425, 1449, 1455, 1500.
41) Die Urk. v. 1159 ist außer dem Original und mehreren Kopien u. a. in einer im Text bereits erwähnten Abschr. a. d. 13. Jh. überliefert. ` (YS. A. BÜD., Nr. 21)
42) übers. (von ca. 1430) der Urk. v. 1139, IM 26: ST. A. WBG., Salb. d. Hochst. Würzburg Nr. 155, fol. 5-7. übers. der Urk. v. 1159: ST. A. WBG., Mainz. Urkk., G. Sehr. L 14 / Nr. 55.
43) Vermutlich hat der Würzburger Offizial von den erwähnten „sehr alten und unzweifelhaft echten” Schönrainer Urkk. mit dem Diplom v. 1139, II. 26 die älteste dieser Urkk. in das Transs. v. 1453, IV. 20 übernommen. Die Urk. v. 1139, IL 26 lag nach Bundschuh (a. a. O., V, 177) noch zu Beginn des vor. Jh. unter den Urkk.v.St.Stephan zu Würzburg.
44) Adel 70/1262, f. 324.
45) Es wurden auf beiden Seiten wiederholt die wichtigsten Urkk. zitiert, die für die Geschichte Schönrains jemals von Bedeutung waren. So beruft sich z. B. der Bischof von Würzburg zur Begründung seines Standpunktes in diesem Prozeß wiederholt auf die kaiserlichen Privilegien von 983 und 1060.
46) vgl. Reg. Thur. 1, 941 / Anm.
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1. Stuttgarter Gruppe | II. Ysenburger Gruppe | III. Würzburger Gruppe |
1139, Febr. 26 | 1304, Juni 26 | 1159 |
1318. Sept. 9 | 1348. Okt. 9 | 1296, März 21 |
1465, März 10 | 1404, Jan. 25 | 1301, Juni 24 |
1466, Aug. 10 | 1418. Febr. 20 | 1304, Juni 26 |
1467, Nov. 17 | 1431. Mai 19 | 1318, Juni 21 |
1477. Juni 11 | 1454, Febr. 22 | 1345, Juni 22 |
1487, Febr. 22 | 1464. Jan. 25 | 1387, Mai 12 |
1487, Febr. 22 | 1467, Nov. 17 | 1388, Nov. 18 |
1526, März 23 | 1483, Jan. 21 | 1407, Febr. 14 |
1526, April 26 | 1487, Febr. 22 | 1456, Sept. 1 |
1526, Mai 17 | 1526, Sept. 22 | 1482, Juli 27 |
1526, Sept. 22 | 1527, Jan. 10 | 1483, Jan. 21 |
1527 Dez. 4 |
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Unter den Totenroteln des Klosters Admont (Österreich) befinden sich 2 Roteln mit Schönrainer Bezügen (rotulus 223r, 229r) von 1477 und 1495. Vereinzelte Kopien fanden sich im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt (Bodmann-Habel’sche Sammlung, Nr. 506, fol. 1 und 2) 48), im Städtischen Archiv Frankfurt am Main (Fremde Archivalien, Nr 86: Rieneckisches Kopialbuch mit Urkunden bis 1477) 49), im Thüringi¬schen Staatsarchiv Meiningen (Sectio III, A 14b, Nr. 1) sowie, in der Repositur der Pfarref Hofstetten am Main und der Gemeinde Halsbach (der sogen. „Bundeslade”). In zwei Fällen, für die beiden gedruckten Urkunden von 1329, Okt. 10 50) und von 1456, Mai 4 (Weistum) 51), konnten die archi¬valischen Vorlagen zu den Drucken trotz allen Bemühungen nicht ermittelt werden; für erstere Urkunde ist abschriftliche Überlieferung im Staatsarchiv Würzburg, für letztere im Fürstlich Isen¬burgischen Archiv zu Birstein zu vermuten. Außer dem Weistum von 1456, Mai 4 hat Jacob Grimm im III. Band seiner Weistümer – ebenfalls ohne Quellenangabe – ein zweites Schönrainer Weistum (von 1509) 52) veröffentlicht. Die archivalische Vorlage dazu wurde in Schönrainer Kopialbuch zu Birstein (Nr. 9595, fol. 19/20) gefunden. Ein drittes großes Schönrainer Weis¬tum von 1477, Juni 11 wurde von Fr. C. von Buri im Jahre 1783 nach einer „alten” Kopie publiziert 53). Das Original dieses Weistums liegt im Württembergischen Staatsarchiv Stuttgart – vergleiche Urkun¬den der Stuttgarter Gruppe. Eine abschriftliche Überlieferung, die mit der Vorlage zu Buris Druck identisch sein dürfte, befindet sich im Schönrainer Kopialbuch des isenburgischen Archivs (fol. 11 ff.). Nachforschungen im Thüngen’schen Archiv Zeitlofs, im Bayerischen Staatsarchiv Bamberg, im Germanischen Museum Nürnberg, im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, im Bischöflichen Ordinariatsarchiv Speyer sowie in verschiedenen Pfarrei-Reposituren blieben ergebnislos.– 29 –
Auch die Trieffensteiner Archivalien im Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Freudenberg’schen Archiv und im Löwenstein-Wertheim-Gemeinschaftlichen Archiv zu Wertheim haben keine Beziehungen zu Schönrain ergeben. Die Recherchen im ehemals Nostiz’schen Archiv der Grafen von Wallerstein-Trostburg zu Lobris (Schlesien) konnten nicht durchgeführt werden, da die Repertorisierung der Bestände (durch das Preußische Staatsarchiv Breslau) damals noch nicht abgeschlossen war. Die aufgefundenen Archivalien, insbesondere die Urkunden der Stuttgarter sowie das Aktenmaterial der Rienecker und Würzburger Gruppe, waren bisher größtenteils unbekannt. Die Urkunden der Rienecker Gruppe waren in der Literatur nur insoweit bekannt, als sie von Guden – nach dem Brauch der damaligen Zeit ohne Quellenangabe! – publiziert waren,”). J. H ö r n e s und Joh. A. K r a u s , die Verfasser der einzigen größeren (1881 erschienenen) Abhandlung über Schönrain 55), gründen ihre Darstellung im wesent¬lichen auf gedruckte Quellen; an archivalischen Quellen kannten sie fast nur die Urkunden der Würzburger Gruppe. Von der unvollständigen Heranziehung der vorhandenen Quellen abgesehen, weist ihre für die damalige Zeit gewiß verdienstvolle Arbeit noch zwei andere wesentliche Mängel auf: 1. Die beiden Verfasser` verkennen die Bedeutung Schönrains für die Frage nach der Herkunft des thüringischen Landgrafenhai, ses; bezüglich der Gründungsmotive neigen sie zu einer kritiklosen Übernahme der Annales Reinhardsbrunnenses. 2. Im übrigen läßt ihre Arbeit vielfach den äußeren wie den inneren Zusammenhang mit dem Hirsauer Hintergrund vermissen und übersieht die Besonderheit Schönrains im Rahmen des Hirsauer Klosterverbandes. Eine Neubearbeitung der Geschichte Schönrains dürfte somit gerechtfertigt erscheinen.– 30 –
Frühere Erwähnungen der Gründung Schönrains, wie bei Bundschuh 56), sind bedeutungslos. Im Vergleich zu dem Kapitel in Links Klosterbuch über das BenediktinerPriorat Schönrain 57) stellt die Arbeit von Hörnes-Kraus trotz ihrer Unzulänglichkeiten einen wesentlichen Fortschritt dar. Alle spätere Literatur über Schönrain, wie bei Henner (1904) 58), Hessler (1909) 59), im Spessartkalender (1918) 60) sowie in den Kunstdenkmälern von Bayern (1920) 61), einschließlich der ortsgeschichtlichen Literatur im Zusammenhang mit Hofstetten 62) , Gemünden 63), Lohr 64) und Karlstadt 65), enthält lediglich Auszüge aus der Arbeit von Hörnes-Kraus. In der reichhaltigen Literatur über Hirsau und die Hirsauer Klöster, besonders in Werken über Abt Wilhelm und die Ausbreitung der Hirsauer Reformbewegung, wird Schönrain häufig erwähnt. Vor allem Christmann, in seiner Darstellung über die Geschichte des Klosters Hirsau 66), schenkt dem Schönrainer Filialkloster starke Beachtung. Vereinzelte Zitierungen Schönrains bringen u. a. Albers 67), Baer 68), Giseke 69), Kerker 70), Stälin 71). Hinsichtlich der Bedeutung Schönrains für die thüringische Landesgeschichte – in Verbindung mit dem vielerörterten Herkunftsproblem der thüringischen Landgrafen – wird auf den Abschnitt über die Stiftung des Klosters hingewiesen. Selbst in der allgemein-geschichtlichen Literatur so bei Hauck72) und Meyer von Knonau 73), wird der Gründung Schönrains einige Bedeutung beigemessen.47) Der paläographische Befund dieser Urk. weist unverkennbar auf das frühe, nicht auf das ausgehende 13. Jh hin, wie in der ZGORh. XXVI, 60 irrtümlich angenommen wird. 48) Diese Privatsammlung befand sich ursprünglich in Miltenberg am Main. Nach Verkauf der Bestände wurden die Archivalien auf die Staatsarchive Marburg und Darmstadt verteilt. Links Hinweis (a. a. 0., II, 744, 748) auf Quellen zur Geschichte Schönrains im Archiv zu Miltenberg ist auf die Bodmann-Habel’sche Slg. zu beziehen. Über diese SIg. vgl. Götze (Archival. Zschr., Bd. II, Stuttgart 1877, S. 146) und Schneiderwirth – Bauch (Archival. Zschr., Bd. XIII NF., München 1888, S 241 ff.) Die von Schneiderwirth – Bauch (a. a. 0., 245) unter Schönrain erwähnten Urkundenabschriften des 14. Jh. waren nicht zu ermitteln; es konnten lediglich die von Bodmann gefertigten Kopien der Urkk. ‘v. 1159 und 1453, IV. 20 in Darmstadt fest¬gestellt werden. 49) Das bezeichnete Rienecker Kopiar enthält unter Nr. 29 eine Abschr. der Urk. v. 1407, IL 14. 50) Die Urk. v 1329, X. 10 ist veröffentlicht von Jäger: AU. 111 (1836). 3. H., S. 32 f., Nr. XII. 51) Die Urk. (Weistum) v. 1456, V. 4 ist gedr. bei Grimm, Weistümer III, 544 ff. 52) a. a. 0., 5’51 ff. 53) Buri, Fr. C. v., a. a. 0., 91 ff. 54) Mones Anm. (ZGORh. IX, 63 f.) ist der einzige Hinweis auf den Zusammenhang zwischen urkundlichen Quellen im YS. A. BÜD. und den Diplomata Rienecciana Gudens (a. a. O. V, 544 ff.). Mone hat die erwähnten Archivalien selbst nie eingesehen; seine mißverständliche Angabe von „51 rieneckischen Urkunden, das Kloster Schönrain betreffend”, stützt sich auf ein Verzeichnis des Oberpfarrers G. Simon von Michelstadt. Link (a. a. 0., II, 744, 748) bringt einen Auszug aus dieser bisher kaum beachteten und noch nie überprüften Anm., wodurch der Verfasser im November 1946 zur Wieder¬entdeckung bedeutsamer rieneckischer Archivalien geführt wurde, die seit Gudens Zeiten von mehreren Forschergenerationen (Jäger, Höfling, Wie¬land, Kallenbach, Stein, Kempf, Hahmann, Hönlein, Klein) in der fränkischen Landesgeschichte als verschollen angesehen wurden. 55) AU. XXV (1881), 449 ff.; gegenüber der Arbeit von H. – K. ist Contzen (Archival. Zschr., Bd. VIII, München 1883, S. 49) sehr rückständig, der in seiner zusammenfassenden Übersicht über die Urkk. des Bistums Würzburg angibt, die gesamte urkundliche Überlieferung Schönrains bestehe aus 3 Urkk. des 15. Jh. – damit sind wohl die drei Originale des ST. A. WBG. gemeint – u. einer Urk. des 17. Jh. – Bereits Gg. Höfling, der als erster – lange vor H. K. eine ausführliche Abhandlung über Schönrain plante (vgl. Höflings handschriftl. Nachlaß im Besitze des Geistl. Rats Friedr. Martin, Stalldorf/Ufr.), stieß bei seinen Vorarbeiten auf eine größere Anzahl schönrainischer Urkunden. 56) Bundschuh (a. a. 0., V, 176 f.), Hänle, S. – Spruner, K. v. (Handbuch für Reisende auf dem Maine, Würzburg 1843, S. 130) und Braunfels, L. (Die Mainufer und ihre nächsten Umgebungen, Würzburg 1844-47, S. 279) bringen Schönrain mit der hl. Lioba und der Gründung eines Frauenklosters in Verbindung, letztere wahrscheinlich beeinflußt von Weigand, W. (AU. I, 1833. 2. H., S. 1,6), der Schönrain in fälschlicher Auslegung von Eckeharts Commentarii (a. a. 0., 356, 403) mit Schonersheim bei Mainz verwechselt. 57) Link, a. a. 0., 1, 113 f. 58) Renner, T., Altfränkische Bilder, Würzburg 1904. 59) Heßler, A., 296 Burgen und Schlösser in Unterfranken, Würzburg 1909, S. 52. 60) Spessartkalender für das katholische Volk, VIII. Jahrg., Aschaffenburg 1918, s. 83 ff. 61) Kdm. Bd. III. H. XX (München 1920), S. 136 ff. (bearbeitet von Hans Ring). 62) Stengele, a. a. 0., 1,00 ff. 63) Stelzner, a. a. 0., 9, 11, 74, 80 f. 64) Höfling, a. a. 0., 2, 385 f. – Stein, Geschichte der Stadt Lohr, 18, 20, 21, 75. 65) Hörnes, Kurze Beschreibung der Karlsburg und der Stadt Karlstadt. 186. 66) Christmann, a. a. 0., 77, 92, 145, 153, 175, 197, 200, 242 f., 249 f., 309, 395 ff. 67) Albers, a. a. 0., 115, 127. 68) Baer, a. a. 0., 98. 69) Giseke, Ausbreitung der Hirschauer Regel, 23; ders., Die Hirschauer, 109. 70) Kerker, a. a. 0.., 207. 71) Stälin, a. a. 0., I, 348. 72) Hauck, a. a. 0., III, 869, 1026. 73) Meyer von Knonau, a. a. 0., IV. 254, Anm. 37.
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TITELBLATT
Copia Inventarij
In Nomine Domini Amen. Kunth unnd zuwissendt sey meniglich, daß inn dem jare, als mann zalt nach Christi unsers Herren gepurt funffzehenhundertt, funffzig unnd neun, dinßtags den zwolfftenn septembris, in der anndern Rhömer zinns zale, zu Lattein Indictio genant, zur zeytt unnd regierung des Allerdurchleuchtigsten, Großmechtigstenn, Unuberwundlichstenn Fürstenn unnd Herren, Herren Ferdinandi, erwehelten Rhomishenn Keysers zu allenn zeitten Mehrers des Reichs in Germanien, zu Ungern, Behem, Dalmatien, Croatien und Schlawonien etc. Konigk, Infant in Hyspanienn, Erzherzogk zu Osterreych, Herzogk zu Burgundi, Steyer, Kerndten, Craynn, unnd Wurtenburgk, Graff zu Tyroll etc. unnsers Allergnedigstenn Herren, Irer Keyserlicher Mayestät Reych des Rhomischenn, im neun und zwanzigstenn, unnd der andern im drey unnd dreysigstenn, auf bevelch der wolgepornenn herren, herren Valentins Graven zu Erppach, hochloblicher Churfürstlicher Erbshenke, etc. unnd herren Jorgen vonn Eysenburgk Graven zu Budingen, beyder meiner gnedigenn herren etc. alle bewegliche gueter unnd fharende habe, so weylandt der wolgepornn herr, herr Philips Graff zu Rieneck
unnd Herr zu Lohr, seliger gedechtnus, hinderlassen, durch mich Georgenn Henckeln vonn Gelnhausenn Meinzer bistumbs aus Keyserlicher Mayestät machtt offenbaren Notarium inventirt unnd uffgeshriebenn wordenn, in heusernn und schlössernn1, als undershiedtlich hernacher volgert, inn beysein unnd gegenwertigkeyt, der zu ende benantenn, benebenn mir, inn sonderheytt hierzu beruffenn unnd erpettenen gezeugenn, unnd
Erstlich
Uff dem haus
Schonrein2
uff dem oberbodenn
under dem dach
Korn
Item ein hundertt malter3
Gerstenn
Item neun maß
Gleyenn Item zehenn malter
Arbeß unnd kichernn4
Item funffhalb malter
Linsen
Item ein malter zwey maß
Weyzenn
Item funff maß
Uff der undern bun5
Kornn
Item funff zig sechs malter
Habernn [Hafer] 6
Item funffzig funff malter
Nota
Die verliehen zehendt unnd gulte der frucht unnd anders, so dis jare fellig,
sindt nitt gelieffert, noch ausgetroshenn, derhalben inventirung derselbigenn dismals nitt gesheenn7,
Uff dem boden nebenn
der kornnbune
Item ettlich hundertt eychene unnd dhenne bretter,
sampt annderm geholz zum baw gehorig8
Item funff bethladen darinnenn9
Item drey under beth
Item drey pulff
Item vier schlechter leyltucher
Item drey gestreyffte decktucher
Item ein new dennenn mel kast
Item ettlich stuck holz, fladernn, örn10, unnd
anders zum bawe gehorigk