Das Inventar über die fahrende Habe des Grafen Philipp III. von Rieneck
in den Schlössern Schönrain,
Rieneck, Wildenstein und Lohr (1559)
ediert und kommentiert von THEODOR RUF
MAINFRANKISCHE HEFTE
HEFT 77 • 1982
FREUNDE MAINFRANKISCHER KUNST UND GESCHICHTE E. V., WÜRZBURG
FREUNDE MAINFRÄNKISCHER KUNST UND GESCHICHTE E.V.
vormals
Historischer Verein von Mainfranken, gegr. 1831
Mainfränkischer Kunst- und Altertumsverein, gegr. 1893
Mainfränkischer Kunstverein, gegr. 1841
»Hochgeborner freundlicher lieber Herr und Schwager. Mit ganz bekümmertem traurigem Gemüt weiß ich Euer Liebden nicht zu verhehlen, daß der auch wohlgeborne mein freundlicher lieber Herr und Gemahl Philipp Graf zu Rieneck nächst vergangenen Sonntag dem dritten gegen Abend um fünf Uhr etwa sanftmütig und vernünftig von diesem Jammertal verschieden und verstorben ist, der liebe Gott wolle ihm und uns allen eine fröhliche Auferstehung gnädig verleihen, Amen.«
So schreibt Margarethe »Gräfin zu Rieneck geborene Gräfin zu Erbach & Witwe« am 7. September 1559 an Georg von Henneberg. Mit Philipps Tod geht die Geschichte eines der bedeutendsten Grafengeschlechter im fränkischen Raum zu Ende, da er ohne Nachkommen ist. In den Wochen nach dem 3. September 1559 müssen seine Grafschaft wie auch sein persönlicher Besitz, die »Fahrnis«, unter die Erben aufgeteilt werden. Für letzteres wird ein Inventar angefertigt, das sich glücklicherweise erhalten hat. Es vermittelt detaillierte Einblicke in die materielle Kultur des 16. Jahrhunderts. Seine Edition ist hineingestellt in den Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzungen, und es läßt sich so ein umfassendes Bild von der Auflösung der Grafschaft Rieneck gewinnen.
Für Hilfe danke ich außer den Damen und Herren der benutzten Archive und Bibliotheken bes. Herrn Dr. K.-P. Decker, Büdingen, Herrn R. Elzenbeck, Rieneck, Herrn A. F. Wolfert, Berlin, und Herrn Prof. G. Zimmermann, Bamberg. Der Druck wurde ermöglicht durch die Unterstützung von Seiten der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte, des Kreises Main-Spessart, der Stadt Lohr am Main und des Geschichts- und Museumsvereins Lohr.
Hierfür bedanke ich mich herzlich.
DER WOLGEBORN HER PHILIPS GRAFF ZV RIENECK STARB IM IAR CHRISTI M CCCCCLVIIII DEN III SEPTEMPRIS SEINES ALTERS IM LV IAR SEINER REGIERVNG IM XXXXI IAR
VND HAT MIT DER WOLGEBORNEN FRAVEN MARGARETHEN GREVIN ZV ERPACH XXXVI IAR IN DER EHE GELEBT IST ON KINDER ABGESTORBEN VND DER LETST IN SEINEM GESHLECHT GEWESEN
So lautet die Inschrift auf dem Grabstein Philipps III. von Rieneck in der Pfarrkirche seiner Residenzstadt Lohr am Main. Philipp, geboren am 14. Juni 15041, war das letzte Mitglied eines Geschlechtes, welches seit dem 11. Jahrhundert im Raum Lohr/Gemünden ansässig war. Dieses Kerngebiet wurde, in ständiger Auseinandersetzung mit den geistlichen Territorialherren Würzburg und Mainz, zu einer umfangreichen Grafschaft ausgebaut. Zentren waren Lohr und, durch Heirat gewonnen, Grünsfeld bei Tauberbischofsheim; Streubesitz lag im gesamten Maindreieck und -viereck2. Philipp beginnt seine Regierung mit 14 Jahren, sein Vater Reinhard war am 17. Dezember 1518, seine Mutter Agnes am 20. Januar 1519 verstorben3. Am 23. Februar 1519 verleiht ihm der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg die Lehen, die einen Großteil der Grafschaft ausmachen:4 seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts waren die rieneckischen Besitzungen Stück für Stück an Mainz zu Lehen aufgetragen worden, einige Teile auch an die Pfalz. 1486 hatte zudem Philipp 1. d. Altere die Herrschaft Grünsfeld an seinen Schwiegersohn Friedrich Landgrafen von Leuchtenberg übereignet, obwohl diese eigentlich seinem Bruder, Philipp IIL d. Jüngeren, zugestanden hätte. Endlose Prozesse vor dem Reichskammergericht waren die Folge; letztlich verblieb Grünsfeld aber doch bei den Leuchtenbergern5. Lebensproblem jedes Adligen6 war die Sicherung der Nachkommenschaft. Philipps erster Schritt hierzu ist die Heiratsberedung mit Margarethe von Erbach am 18. August 1522 7. Während seine Ahnen oft erst in späten Jahren geheiratet hatten – sein Vater Reinhard etwa war 35 Jahre alt – kann Philipp als letzter Sproß der Rienecker es sich nicht leisten, so lange zu warten. Anscheinend ist er auch recht begehrt, und Margarethe ist dazu sehr schön: »Die hat er irer fürbindigen schöne halb, das er under zwei und zwainzigen grefin und freienen die wahl gehapt, genomen«8.
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In der Heiratsberedung wird, wie üblich, auch materielle Vorsorge für den Fall getroffen, daß Philipp »tods abgieng vnnd nit Leibserben hinnter Ime verließ, das Gott verhutten wolle«. Margarethe wird als Witwensitz »die alte Burck zu Lore inn der Statt bei• der Pfarrkirchen gelegen«s zugesichert, dazu eine Wiese und zwei Gärten in Lohr, das Dorf Langenprozelten mit Zugehörungen und dem Hof Buch, weiterhin Natural- und Geldeinkünfte. Diese Güter sind jedoch nicht Eigenbesitz, sondern gehen größtenteils von Mainz zu Lehen. Dazu folgt ihr »der halb Theil der gantzen farennden Habe10, an Silbergeschirr, Haußrath vnnd anderm, wie das Namen haben mage, nichts außgeschieden, dann verbriefte Pfanndtschafft, Pferdt, Harnasch, Geschütz und Schuld; doch soll Frewlin Margareth mit kainen Schulden, die Grave Philips vnnd die Graveschafft Rienneckh schuldig, oder man herwiderumb Grave Philipssen oder der Graveschafft Rienneckh schuldig wer, zu gellten oder zu thun nichts haben, noch schuldig sein, sonnder mit Irer Morgengabe, dem halben Theil der farennder Habe vnnd was zu frawlichem Leibe gehört, vnverhindert menigclichs zu thun vnnd zu walten haben«.
Die Hochzeit erfolgt im nächsten Jahr; die Zeit geht dahin, aber Nachkommen stellen sich nicht ein”. Am 17. Februar 1541 macht Philipp sein Testament 12
Haupterbe wird sein Vetter Graf Anton von Isenburg, mit dem ihn zeitlebens ein herzliches Verhältnis verband13. Philipp hatte seit dem 21. Juni 1535 den schon von seinem Großvater und seinem Vater geführten Prozeß wegen Grünsfeld offiziell wieder aufgenommen14. Seine Ansprüche überträgt er nun für den Fall seines Todes auf Anton, der weiterhin das Haus Schönrain erhält, das Dorf Hofstetten mit Zoll und Zehnt, 100 Malter Korn, die aus diesem Dorf jährlich anfallen, alle dortigen Rechte, ferner die Dörfer Massenbuch, Halsbach und Sommersberg15. Hinzu kommt die Hälfte von Philipps Silbergeschirr, die Hälfte von Getreide, Frucht und Wein, die Hälfte allen Hausrates, Pferde, Harnische, Geschütze und alle weiteren Waffen. Falls Anton nach Philipps Tod die Grünsfelder Besitzungen gerichtlich zugesprochen bekäme, solle er an Margarethe eine Rente zahlen. Margarethe soll Zeit ihres Lebens im Besitz von Schönrain, Hofstetten, Massenbuch, Halsbach und Sommersberg bleiben, sofern sie sich nicht erneut verheiratet. Von Silber, Getreide, Frucht, Wein und Hausrat erhält sie die andere Hälfte. Die Bestimmungen der Heiratsberedung bleiben ansonsten unberührt. Als Gegenleistung übernimmt Anton die Hälfte der Prozeßkosten16
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Mit der Abfassung seines Testamentes will Philipp nicht nur seinen letzten Willen festlegen, sondern es dient ihm zugleich als politisches Instrument. Das zeigt zum einen die Prozeßkostenbeteiligung durch den Isenburger, zum anderen soll Anton ihm wahrscheinlich auch Hilfe gegen den Bischof von Würzburg leisten. Denn der verschriebene Schönrainer Besitz ist nicht unumstritten. Philipp hatte das Benediktinerkloster mit seinen Zugehörungen17 nach dessen Zerstörung im Bauernkrieg 1526 gekauft, was den erbitterten Widerstand Bischof Konrads18 hervorrief19. Dieser wollte den Klosterbesitz selbst erwerben und versuchte mit allen Mitteln, sein Ziel durchzusetzen. Bis zuletzt behauptete er, der Vertrag sei ohne seine landesherrliche Zustimmung ungültig. Nicht umsonst wird das Testament kurz nach Konrads Tod erstellt: mit dem umgänglichen neuen Bischof Konrad von Bibra20 hofft man zu einer günstigen Einigung zu kommen. Diese erfolgt, aber wohl anders als Philipp es sich vorgestellt hatte: er muß Schönrain mit allen Einkünften, dazu Halsbach, Massenbuch und Hofstetten21 dem Bischof zu Lehen auftragen, dieser verbindet die Zurückgabe mit der Verleihung des Erbtruchsessenamtes an Rieneck22 und einer jährlichen Zahlung von 150 fl. (Gulden)23. Immerhin ein Gewinn an Geld und Prestige, der den Verlust an Allodialgut leicht verschmerzen läßt. Nötig wird nur eine Änderung des Testaments: Anton bekommt für sich und seine Leibserben das Erbtruchsessenamt und dessen Ausstattungsgut verschrieben”.
Fast aber wäre das Ende der Grafschaft Rieneck noch vor Philipps eigenem Tod gekommen. Philipps wohl wichtigste Regierungshandlung war die Einführung der Reformation in seinem Territorium25. Als überzeugter Anhänger der neuen Lehre tritt er 1546/47 für sie auch mit den Waffen ein und beteiligt sich am Schmalkaldischen Krieg2B. Nach dessen für die evangelische Seite wenig glücklichem Ausgang fordert Kaiser Karl V. am 10. Oktober 1548 von ihm die Bezahlung der beträchtlichen Summe von 10 000 fl. und die Anerkennung des Augsburger Interims”. Zur Zahlung erklärt sich Philipp bereit, das Interim lehnt er strikt ab28. Karl bestimmt daraufhin Bischof Melchior von Würzburg29 als Kommissar, um seine Forderungen durchzusetzen, doch vergebens. Schließlich droht er im Mai 1550 damit, die Grafschaften Rieneck und Erbach90 als dem Reich verfallenes Gut einzuziehen, bietet sie aber gleichzeitig Mainz, Würzburg und der Pfalz für 60000 fl. zum Kauf an31. Nach intensiven Verhandlungen untereinander lehnen diese drei im August 1550 jedoch ab. Zum einen argumentieren sie, daß die Grafschaften verschuldet und große Teile Wittümer3E seien. Zum anderen erreichen sie mit staatstheoretischen Argumenten33, daß Karl V. sein Vorhaben aufgibt; Philipp und die Erbacher kommen anscheinend gänzlich ungeschoren davon. Der wahre Hintergrund für ihre Ablehnung dürfte aber gewesen sein: bezüglich der Grafschaft Rieneck war allen klar, daß über kurz oder lang mit dem Aussterben des Geschlechtes und dem Heimfall der Lehen zu rechnen war, warum sollte man jetzt also noch Geld ausgeben? Überdies wird man kaum gewußt haben, wie im Falle eines Ankaufes die Vertreibung der Grafen zu bewerkstelligen gewesen wäre.
Genau die gleichen Gedanken wird sich Philipp gemacht haben. Was hatte er schon zu riskieren? Ohne einen Nachfolger konnte es ihm ziemlich gleich gültig sein, was mit seiner Grafschaft geschehen würde. Mehr noch dürfte er seine Gegner aber genau eingeschätzt haben und wußte, daß alle Verhandlungen nicht das Papier wert waren, auf dem sie geführt wurden 34.
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Soweit sind die Besitzverhältnisse geregelt, als Philipp am 3. September 1559 stirbt”. Was in den ersten Tagen vor sich geht, wann die Beisetzung stattfindet, ist unbekannt. Doch schon am 7. September beginnt der Kampf um das Erbe. Anton von Isenburg stellt seinem Sohn Georg eine Vollmacht aus, wegen »offenbarer leibs unvermuglichkeit« an seiner Stelle die Belehnung mit dem Erbtruchsessenamt entgegenzunehmen”. Am gleichen Tag ist die Nachricht von Philipps Tod auch nach Mainz gelangt, und Erzbischof Daniel” entschließt sich sofort, die Grafschaft Rieneck als heimgefallenes Lehen dem Stift einzunehmen38. Am 8. September bestimmt er seinen Hofmeister Eberhard Rüdt von Collenberg und die Räte Hans Leonhard Kottwitz von Aulenbach und Peter Echter von Mespelbrunn dazu, in seinem Namen von der Stadt Lohr und ihren Bürgern Gelübde, Eide und Huldigung zu empfangen39. Am Morgen des 9. September treffen diese in Lohr ein und melden dem Erzbischof mit Brief vom gleichen Tag folgendes: bei der Gräfin sei niemand als ihr Bruder Valentin von Erbach; Margarethe bitte darum, mit Geschäften vorerst noch verschont zu bleiben, ihr Bruder würde mit ihnen verhandeln. Sie wollten versuchen, zur Durchführung ihres Auftrages noch heute Rat und Gemeinde zusammenzubringen und erbitten Kopien der letzten Lehenbriefe an Rieneck40.
Am 11., 12. und 13. September führen sie die einstweilige Verpflichtung der Untertanen durch41.
Währenddessen ist Georg von Isenburg mit seinen beiden Sekretären Johann Beyer und Johann Sarbrück in Lohr angekommen42; wahrscheinlich bringen sie den Gelnhäuser Notar Georg Henckel mit. Unter dessen Aufsicht wird nun ein Inventar über die fahrende Habe Philipps erstellt, denn Margarethe und Anton müssen diese ja unter sich aufteilen.
Man beginnt am 12. September auf Schönrain. Philipp hatte, spätestens nachdem der Streit mit Würzburg endgültig beigelegt war, die meisten Klostergebäude abgerissen und ein geräumiges Haus errichten lassen, das Margarethe als Witwensitz dienen sollte und für ihn vielleicht eine Art Sommerresidenz darstellte”. Die Erfassung der Gegenstände geht, wie auch in den anderen Schlössern, so vor sich, daß man, meist im Obergeschoß beginnend, von Raum zu Raum geht und alles in einer Kladde notiert.
Am folgenden Tag geschieht das gleiche in Rieneck. Die Burg, erbaut im 12. Jahrhundert, ist schon lange nicht mehr allein rieneckischer Besitz. Durch verschiedene Umstände war die Hälfte an Mainz gelangt. 1559 besitzt Philipp aber die gesamte Burg, nachdem Mainz 1489 seinen Anteil auf Wiederkauf übereignet hatte 44. Rieneck ist Sitz eines Amtmannes, genauso wie dies auf Schönrain und Wildenstein der Fall ist. Nur noch selten dürfte sich die gräfliche Familie für längere Zeit in Rieneck aufgehalten haben.
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Am 14. September reitet man nach Wildenstein45. Im 13. Jh. stand Wildenstein im Zentrum der Auseinandersetzungen zwischen Rieneck und Mainz um die Vorherrschaft im Spessart”, später wurde der Pfalzgraf bei Rhein Lehenherr der kleinen Burg und ihres Umlandes. Persönlicher Besitz Philipps findet sich hier nicht; Wildenstein war nichts als ein Verwaltungsmittelpunkt, vielleicht manchmal zu Jagden besucht.
Die Reise geht zurück nach Lohr, wo man nach einer Pause den umfangreichsten Teil der Arbeit am 16. September in Angriff nimmt. Im Zuge des Stadtausbaus hatten die Rienecker um die Mitte des 13. Jahrhunderts auch ein neues Schloß errichtet, zusätzlich zu dem alten neben der Pfarrkirche gelegenen. Zu dieser Zeit besaßen sie u. a. auch noch die Burgen Grünsfeld, Grumbach47, Rothenfels, Partenstein und Gemünden. Der Bau des Lohrer Schlosses diente weniger Verteidigungs-, als vielmehr Repräsentationszwekken; mit Wertheim war Lohr die wichtigste Stadt zwischen Aschaffenburg .und Würzburg, war von jeher Zentrum der Grafschaft Rieneck. Der MerianStich von 1648 (Abb. 14) zeigt am besten, wie das Schloß das Stadtbild beherrschte. Mainz baute es nach 1559 zwar um, hat es aber nicht vergrößert, sondern verkleinert: der Sitz eines mainzischen Oberamtmanns benötigte sicher nicht mehr Gebäude und Räume als beim Tod Philipps vorhanden waren. Die erhaltenen Rechnungen über den Verbrauch am rieneckischen Hof” geben zwar keine genauen Zahlen über das Hofgesinde an, erlauben aber doch den Schluß, daß etwa 50 Personen zum ständigen Gesinde gehörten, wozu täglich noch eine verschieden große Zahl von Gästen und Arbeitern kam, bis zu rund 140 Personen. Das Inventar zeigt deutlich die Mittelpunktfunktion des Schlosses.
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Erzbischof Daniel ist mittlerweile bestrebt, die Huldigung von allen Angehörigen der Grafschaft zu erlangen; anscheinend befürchtet er, die Erben könnten auf manche Teile Ansprüche erheben, womit er so unrecht nicht hat. Margarethes Brüder” erbitten vom Domkapitel einen Aufschub, um anstehende Probleme in Ruhe lösen zu können, doch vergebens”. Am 19. September wird dem Kapitel gemeldet, die Untertanen hätten sich verpflichtet, am 30. Tag nach Philipps Tod den endgültigen Eid zu leisten, denn dann seien sie rechtlich nicht mehr der Witwe, sondern Mainz zugehörig51
Die Jäger und die anderen Beamten hat man bis auf weiteres in ihren Stellungen belassenes.
Zum 1. Oktober werden vier Domherren mit dem »großen Insiegel« nach Lohr beordert”.
Am 3. Oktober nimmt der Erzbischof selbst die Eidleistung entgegen, zuerst in Lohr, am 4. 10. in Langenprozelten und Rieneck, am 6. 10. im Frammersbach54. Endgültig abgeschlossen ist die Einnahme der Grafschaft, soweit sie Mainzer Lehen war, um den 14. Oktobers. Drei wichtige Anliegen hatten die Untertanen dabei ihrem neuen Herrn vorgetragen: sie bei der »newen religion darin sy numher bis in die 16 jar begriffen, pleiben zulassen, desgleich auch bey iren privilegien unnd alten herkhomen, und dan zum dritten die shedliche Juden aus der hershafft zuverschaffen«56. Daniel verspricht, ihre Wünsche zu berücksichtigen57. In der Zwischenzeit ist Margarethe bemüht, die nächsten Verwandten nach Lohr zu bekommen, um Philipps Hinterlassenschaft zu teilen. Klar war bis zu diesem Zeitpunkt nur, was sie und Anton von Isenburg bekommen sollten. Zu verteilen sind noch der rieneckische Allodialbesitz und das Geldvermögen. Margarethe drängt nun auf baldige Abwicklung und setzt den 16. Oktober als ersten Verhandlungstag fest”.
Zu diesem Termin treffen sich in Lohr:
1) Georg von Isenburg als Vertreter seines Vaters Anton
2) Johann von Schwarzenberg als Vertreter seines Vaters Friedrich
3) Konrad von Wolfframsdorf als Bevollmächtigter seiner Herren Georg,
Hugo und Wolfgang von Schönburg-Glauchau
Dies sind die Haupterbberechtigten-l9.
4) Eberhard und Georg von Erbach, Verhandlungsführer für ihre Schwester Margarethe.
Anwesend sind auch Christoph Flohel, langjähriger Sekretär Philipps, und Hans von Volgstädt, Amtmann zu Lohr.
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Das Hauptproblem ist schnell vorgebracht: es sind 16 460 fl. Schulden vorhanden”‘. Nun ja, mag man sich gedacht haben, der sonstige Besitz wird diesen Betrag schon übersteigen. Was eine richtige Vermutung, aber eine Fehlkalkulation war. Denn Philipp hatte seiner Frau in einer sog. »Donation« umfangreichen Besitz vermacht. Worauf diese Donation im einzelnen lautete ist unbekannt, da die Urkunde verloren ist. Ein gewichtiger Teil sind jedenfalls die 1500 fl., welche Mainz für den 1489 verkauften Teil der Burg Rieneck zahlen wollte. Schon am 14. Oktober hatte der Erzbischof den Rückkauf angekündigt8‘; verständlich, daß die Erben wenig erbaut sind, daß Margarethe dieses Geld bekommen soll. Mit anderen Kapitalien mag es ähnlich gewesen sein, und auch der geschenkte Grundbesitz ist nicht gerade gering”‘. Verteilbar sind noch vier kleine Seen beim Schloß Lohr und an der Straße nach Frammersbach, der Steintaler Hof bei Lohr, etliche Weinberge, Wiesen, Acker und Gärten in bzw. vor der Stadt, ein Hof zu Nantenbach, der Hof Klingelau in Rieneck, dazu noch einige Güter und deren Einkünfte zu Fellen, Wohnrod, Aura, Langenprozelten, Weickersgrüben, Dittlofsroda, Gräfendorf, Seifriedsburg und Erlabrunn, Zinsen einer Mühle zwischen Ober- und Untereschenbach, ein Hof und Wiesen zu Rieneck, was aber insgesamt nur mit 2300 fl. zu veranschlagen ist”. An Bargeld sind 911 fl. vorhanden, 300 fl. sind Außenstände64, ca. 400 fl. sind von den Einkünften des Jahres 1559 bereits eingegangen. 6420 fl. sind im Jahr 1568 zu erwarten: 1553 hatte Philipp von Bischof Melchior von Würzburg Rechte und Einkünfte in den Dörfern Wiesenfeld, Sendelbach, Rettersbach und Pflochsbach erkauft, der Wiederkauf war erst nach 15 Jahren möglich”. Ein Teil der Schulden erklärt sich hieraus, ein Teil aus den Schönrainer Baukosten, ein weiterer aus den Kosten der gräflichen Hofhaltung, die in den letzten Jahren die Einnahmen überstiegen hatten”. Solange hinter diesen Schulden die Einkünfte der ganzen Grafschaft stehen, wird man sie nicht als sonderlich belastend bezeichnen können. Für die potentiellen Erben sieht die Sache freilich ganz anders aus”. Sie müssen erkennen, daß Philipp in den letzten Jahren offenbar nach der Devise gewirtschaftet hatte: nur nicht zuviel zurücklassen.
Das Geldproblem ist nicht das einzige. Graf Philipp von Hanau-Münzenberg läßt am 17. Oktober durch seinen Sekretär vorbringen, daß er an Mainz Forderungen habe und deswegen verschiedene Unterlagen aus dem rieneckischen Archiv benötige. Die Frage der Archivaufteilung erhält für alle Beteiligten sehr schnell zentrale Bedeutung: man bedarf der Urkunden, Register, Rechnungen etc., um seinen neuen Besitz beweisen und verwalten zu können. Andererseits ist nach einer Herausgabe der Briefe eine Klärung der Besitzverhältnisse nicht mehr möglich, und deshalb bleibt das Gewölb vorläufig verschlossen68. Streitpunkte gibt es genug, hauptsächlich zwischen Hanau und Mainz: Philipp von Rieneck hatte 1556 von Karl V. die Zusicherung erreicht, daß nach seinem Tod Hanau Wappen, Namen und die Reichslehen erhalten solle89. Am 19. Juli 1559 erbat er von Karls Nachfolger Ferdinand die Bestätigung dieser Zusage70; tags zuvor hatte er dem hanauischen Sekretär Andreas Faust die dazu nötigen Lehenbriefe des Jahres 1521 übergeben”. Am 8. August empfing Philipp von Hanau für den Rienecker in Augsburg die Belehnung; Philipp von Rieneck war in diesen Monaten bereits krank und konnte deshalb nicht selbst reisen72. Hanau passierte allerdings das Mißgeschick, die Confirmation von 1556 zu vergessen73, und Ferdinand bestätigte daraufhin nicht die Zusicherung seines Vorgängers bzgl. der Erbnachfolge. Nach Philipps Tod erhob Mainz sofort gegen Hanau Einspruch74.
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Angesichts der trüben Aussicht, für das Erbe auch noch zahlen zu müssen, sind die lieben Anverwandten wenig geneigt, es überhaupt anzutreten. Schönburg zieht sich schnell und elegant aus der Affäre: die Feststellung, daß die Schönburger um einen Grad entfernter mit den Rieneckern verwandt seien als Isenburg und Schwarzenberg”, macht es dem Gesandten möglich, bereits am 18. Oktober abzureisen. Zu Margarethes Leidwesen sind Georg von Isenburg und Johann von Schwarzenberg zudem nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit ihren Vätern die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen. Die Witwe möchte möglichst schnell das kostspielige Lohrer Schloß räumen, die Bediensteten entlassen und sich auf Schönrain zurückziehen, aber die Umstände erzwingen am 19. 10. die Abreise der beiden Junggrafen. Der Schwarzenberger kehrt erst gar nicht mehr zurück und meldet nur brieflich sein Desinteresse. Georg von Isenburg erscheint am 25. 10. wieder und teilt die Vorstellungen seines Vaters Anton mit: man solle doch zusehen, ob nicht doch noch mehr Eigentum als angegeben vorhanden sei, und vor allem sollten die fälligen Zinsen und Gülten genau erfaßt werden. Innerhalb eines Monats werde er dann Bescheid geben, ob er die Erbschaft annehme. In der Zwischenzeit solle die Fahrnis aber endgültig geteilt und ihm auf die Ronneburg zugestellt werden76
Gräfin Margarethe versucht es nun mit moralischen Appellen: er solle doch bitte bedenken »das er ine [den Isenburgern] ihe und alweg guts erzeigt, sie vor andern lieb gehabt, und vor allen andern erben bedacht und begabt hette”. Und das es jetzt nit allein Rieneck […] sundern auch denen von Eisenberg und iren nachkhomen zu hochster verklainung, nachtheil und shaden gelangen wurde, das sie ein solchen freundt, der sie so lieb gehabt, und so viel guts erzeigt, also wollen steckhen und umb sein guth geruckt [Ruf], traw [Treu] und glauben khomben lassen wolten und von seinet weg ein solche leidenliche shulden nit uff sich laden solten, do sie doch ein merklichs wie sie wissen vonn ime bekhomen und noch zugewarten hetten«. Sie hat damit Erfolg; Georg bespricht sich nochmals mit seinem Vater und teilt am 27. Oktober die Annahme des Erbes mit. Margarethe überläßt Anton einen Teil des ihr zustehenden Geldes, dazu die noch fälligen Abgaben »ausserhalb wess im inventario begrieffen«.
Der letzte Akt beginnt. Isenburg transportiert in den nächsten Wochen seinen Teil der Fahrnis ab und versucht, die Schulden so gut wie möglich zu kompensieren, verkauft u. a. den ihm zufallenden Allodialbesitz an Mainz. Freilich werden die Schlösser nicht bis auf den letzten Nagel ausgeräumt. Den Schönrainer Hausrat hat man teilweise mit anderem aufgerechnet, wie aus den Randnotizen des Inventars hervorgeht. Teile werden an Mainz veräußert und bleiben im Lohrer Schloß.
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Hier zieht als erster mainzischer Oberamtmann Philipp von Dienheim ein98. Erbach nimmt das Amt Wildenstein ein, und Margarethe muß sich noch zwei Jahre lang mit Mainz herumstreiten. Denn zum einen erkennt der Erzbischof den rieneckischen Besitz in Erlabrunn nicht an, sondern behauptet, er sei Mainzer Lehen. Kurz nach Philipps Tod hatte er bereits 40 Reiter in das Dorf geschickt, um die Huldigung an Margarethe zu verhindern79. Zum zweiten sollte laut Heiratsverschreibung Margarethe jährlich 300 fl. aus der Kellerei Lohr erhalten, die zum Teil durch verschriebene Einkünfte von Langenprozelten gedeckt waren. Mainz veranschlagt nun den Wert des dortigen Besitzes wesentlich höher als die Gräfin, will ihr also weniger auszahlen als sie fordert”. Erst am 22. November 1561 erfolgt die endgültige Einigung”‘. Margarethe erhält jährlich 264 fl. und zwei Fuder Wein, überläßt Mainz dafür ihr Haus in Lohr gegenüber dem Schloß, der »Amtshof« genannt82, zwei Wiesen in Rieneck und ihren Teil am Zehnt zu Frammersbach83. Dafür erhält sie Erlabrunn zugesprochen.
Margarethe lebt nun, bestens versorgt84, auf Schönrain. Aus den 14 Jahren ihres Witwenstandes liegen in Form von Korrespondenzen mit dem ehemaligen Lohrer Pfarrer J. K. Ulmer viele Nachrichten vor 85. Am 8. August 1574 stirbt sie und wird am 12. neben Philipp begraben. Um ihre Hinterlassenschaft streiten sich Isenburg und Erbach auf sehr unfeine Weise; zu letzt ist Schönrain fast völlig ausgeräumt und ein isenburgischer Amtmann zieht ein””. Margarethes Grabplatte ist äußerst einfach, ob auf eigenen Wunsch oder aus Sparsamkeit der Verwandten ist unbekannt. Die Inschrift lautet:
DIE WOLGEBORNE FRAW MARGARETH GREVIN ZV RIENECK GEBORNE GREVIN ZV ERPACH HAT NACH ABSTERBEN DES WOLGEBORNEN HERN PHILIPSEN GRAVEN ZV RIENECK IM WIDWESTANDT GELEBT XIIII IHAR EILF MONAT FVNF TAG STARB IM IHAR M DLXXIIII DEN VIII TAG DES MONATS AVGVSTI IHRES ALDTERS LXV IHAR VIIII MONAT VND ZWEN TAG
In diesem Gesamtrahmen ist das vorliegende Inventar zu sehen. Inventare sind eine relativ seltene und noch seltener ausgewertete Quellengattung. Sie werden manchmal jährlich87, meist aber nur bei besonderen Gelegenheiten erstellt, so z. B. um die Zerstörungen im Bauernkrieg festzustellen88 oder in einem Todesfall89.
Trotz des Reichtums an Quellen für Philipps Regierungszeit gibt es kaum Stücke, die ihn persönlich vor Augen führen; das Inventar jedoch gibt Auskunft über seine unmittelbaren Lebensverhältnisse.
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Es zeigt, wie und wo er lebte und nicht nur das: auch die ihn umgebenden Personen werden ein wenig greifbarer. Nur wenige Rechnungen der Grafschaft sind erhalten, so daß sich auch von dieser Quellengattung her nur bruchstückhaft ein Bild der Lebensweise am Lohrer Hof zeichnen ließe90. Das Inventar faßt dagegen schlaglichtartig die ganze materielle Umgebung zusammen. Freilich möchte man an vielen Stellen noch näheres erfahren; Sinn und Zweck war es aber, diesen Besitz zu verteilen, und so sind viele Beschreibungen nur oberflächlich und es fehlen sowohl Dinge, die nicht teilbar waren, als auch solche, die man für nicht wertvoll genug hielt. So ist nichts zu erfahren über die Art der Heizung: wo stehen offene Kamine, wo Kachelöfen? Oder: auf welche Art sind die Fenster verglast, wo überhaupt? Sind die Wände getäfelt? Ist eine Kassettendecke vorhanden? Wie sehen die Herde aus, wo sind Backöfen? Wie sind die Badestuben eingerichtet? Wo wird eigentlich die Wäsche gewaschen? Werden die Bergfriede genutzt? Solche Fragen müssen leider weitgehend unbeantwortet bleiben. Nicht aufgeführt werden im Schloß Lohr die gesamten Vorräte, aus dem einfachen Grund, weil diese noch laufend verbraucht werden. Vielleicht hat man sie bei Margarethes Wegzug nach Schönrain aufgeteilt. Keine Rede ist von sicher vorhandenen irdenen Schüsseln und Häfen, von Talglichtern, Mausefallen und sonstigen Kleinigkeiten des täglichen Lebens. Im Vergleich zum Gesamtmaterial macht dies zwar nur einen kleinen Prozentsatz aus. Schwerer wiegt schon, daß Philipps Tresor verschlossen bleibt und noch mehr, daß Margarethes persönlicher Besitz überhaupt nicht aufgeführt wird. Seine Beschreibung wäre eine höchst willkommene Ergänzung und Abrundung. Sicher war ihre Kleiderkammer nicht weniger gut bestückt als die Philipps, und es sollte auch, nicht verwundern, wenn die überhaupt nicht genannten Musikinstrumente bei ihr auftauchen würden. Gut denkbar ist auch, daß Margarethe manche ganz persönlichen Stücke Philipps zu Recht an sich genommen hat.
Es wird sich beim Lesen des Inventars die Frage aufdrängen: war Philipp von Rieneck denn nun eigentlich »reich«? Dies ist nicht einfach zu beantworten. Sicher besteht ein enormer Unterschied zwischen ihm und der Masse seiner Untertanen”. Auch innerhalb des Adels sind die Besitzverhältnisse höchst verschieden. Ulrich von Hutten schreibt 1518 an Willibald Pirkheimer: »Die Burg selbst, mag sie auf dem Berge oder im Tal liegen, ist nicht gebaut, um schön, sondern um fest zu sein: von Wall und Graben umgeben, innen eng, da sie durch die Stallungen für Vieh und Herden versperrt wird. Daneben liegen die dunklen Kammern, angefüllt mit Geschütz, Pech, Schwefel und dem übrigen Zubehör der Waffen und Kriegswerkzeuge. Überall stinkt es nach Pulver, dazu kommen die Hunde mit ihrem Dreck, eine liebliche Angelegenheit, wie sich denken läßt, und ein feiner Duft! …
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Der ganze Tag, vom frühen Morgen an, birgt Sorge und Plage, beständige Unruhe und dauernden Betrieb.«” Hutten beschreibt einen Zustand, über den der Rienecker zumindest auf den Schlössern Lohr und Schönrain hinaus ist. Freilich liegen auch dort noch die Ställe in unmittelbarer Nähe der Wohngebäude, doch sind letztere hell, geräumig und gut ausgestattet. Pulverdampf und Schwefel sind höchst selten zu riechen, da Philipp im Gegensatz zu seinem Vater und Großvater ein sehr friedfertiger Mensch ist. Gut bestückt ist seine Silberkammer, desgleichen sein Kleider»schrank«. Alles aber hält sich in einem standesgemäßen Rahmen, außerordentlicher Luxus, wie z. B. mit Perlen und Edelsteinen besetzte Kleider, fehlt. Aus vielen Quellen geht hervor, wie sehr Philipp sich um die täglichen Geschäfte der Grafschaft kümmert, oft bis in Kleinigkeiten hinein. Er ist weit entfernt von einem adeligen Leben wie es Sebastian Frank beschreibt, wonach der Adel keine andere Hantierung kenne »dann jagen, beyssen, sauffen, prassen, spilen, leben von rent, zinß und gülten im überfluß kostlich.«93
Zur Handschrift
Das Inventar hat in mindestens zwei Exemplaren existiert, von denen nur noch das Isenburg ausgehändigte erhalten ist. Dieses liegt im Fürstlich Ysenburgischen Archiv Büdingen unter der Signatur »Stadt und Land, Rieneck, Fasz. 167/1157a«. Es besteht aus 56 fadengehefteten Papierblättern zuzüglich vorderem und hinterem Deckblatt, Größe 32,8 x 22 cm. Die Blätter haben keine Zählung; für die Edition wurde eine Seitenzählung vorgenommen, die in das Original eingetragen wurde. Das gut erhaltene Inventar trägt die Aufschrift »Copia Inventarij«, es handelt sich also um die Zweitschrift, die aber die gleiche Gültigkeit wie die Erstausfertigung hat. Geschrieben ist es von einer einzigen Hand, wohl von dem Notar Georg Henckel. Gelegentlich hat eine zweite Hand Randnotizen hinzugefügt. Diese betreffen immer die faktische Durchführung der Verteilung aus isenburger Sicht.
Zum Inventar existieren zwei ergänzende Quellen:
- Inventar Hausrats, Silbergeschirrs, Frucht, Weins und anders im Haus Lohr, Actum Samstag 16. September 1559. (Büdingen, Stadt und Land, Rieneck, Fasz. 167/1157b).
Es ist dies ein Teil des Gesamtkonzepts des Inventars und umfaßt dessen Seiten 56 mit 70, nämlich das Silbergeschirr, Keller und Speisekammer. Anschließend folgt ein Verzeichnis der im Lohrer Schloß vorgefundenen Waffen. Dieses wurde in die Reinschrift nicht mit aufgenommen, da die Waffen lt. Testament ganz an Isenburg fielen. Der Schreiber der 14 fadengehefteten Blätter in Schmalfolio ist der gleiche, der im Inventar die Anmerkungen hinzugefügt hat, wahrscheinlich handelt es sich um einen der isenburgischen Sekretäre, Johann Beyer oder Johann Sarbrück.
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- Verzeichnis allen Silbergeschirrs, so dem wohlgeborenen Herrn, Herrn Anton von Isenburg, Grafen zu Büdingen, nach tödlichem Abgang weiland des auch wohlgeborenen Herrn, Philipps Grafen zu Rieneck ehrlicher und seliger Gedächtnis von Lohr zuteil worden, Actum und verzeichnet zu Wächtersbach in meines gnädigen Herrn Grafen Antons Stuben oder Gemach Mittwoch den 23. November Anno 1559 in Beisein Ihrer Gnaden und des Frauenzimmers (Büdingen, Ysenburgische Erbschaften Nr. 71e).
Sechs Seiten in Schmalfolio, der Schreiber ist der gleiche wie der des Inventars. Das Verzeichnis führt die Teile des Silbergeschirrs auf, die Isenburg erhielt; im Inventar sind diese mit einem »A« (für Anton) gekennzeichnet. Die Beschreibung ist ähnlich wie im Inventar, meist knapper, teilweise ausführlicher.
Inhaltliche Abweichungen dieser beiden (ferner mit »Kladde« bzw. »Isenb. Verz.« abgekürzten) Quellen vom Inventar werden in den Anmerkungen angegeben.
Die Edition folgt den »Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher« ‘4. Dies bedeutet für den vorliegenden Text:
- Die Textwiedergabe erfolgt buchstabengetreu mit den Ausnahmen: u wird nur vokalisch, v nur konsonantisch gebraucht (Bsp.: »vnd« wird als »und«, »Graue« als »Grave« wiedergegeben.) Großer Anfangsbuchstabe wird verwendet für Satzanfänge, Überschriften, Eigennamen und Titel, sonst kleiner Anfangsbuchstabe. Dies bedeutet den größten Eingriff in den ursprünglichen Text. Der Schreiber handhabt die Groß- und Kleinschreibung entsprechend den Schreibgewohnheiten der Zeit sehr unterschiedlich. In vielen Fällen schreibt er Substantive groß, Adjektive, Artikel etc. klein; ebenso häufig dreht er diese Schreibweise aber gerade herum. Teilweise geht man heute dazu über, Texte vor 1550 in Kleinschreibung, Texte nach 1550 in heutiger Schreibweise zu edieren. Das Inventar steht zeitlich wie sprachlich auf der Grenze, ist insgesamt aber noch stark älteren Schreibweisen verhaftet. Seine Wiedergabe in Kleinschreibung ist daher berechtigt. Nicht durchgeführt wurde die von den Richtlinien ermöglichte Vereinfachung der Konsonantenhäufung, da dies den Text zu stark verändert hätte.
- Eindeutige Kürzungen werden kommentarlos aufgelöst, nicht eindeutige Kürzungen werden in runde Klammern gesetzt.
- Im Text getrennt geschriebene Wörter bleiben in dieser Form stehen.
- Die Interpunktion folgt der Vorlage. Ausnahme: am Ende jeder Überschrift und Position steht im Original ein eigentlich funktionsloses Komma, dieses wurde in der Edition weggelassen.
- Ist eine Lesung unsicher, so wird durch [?] nach dem betreffenden Buchstaben oder Wort darauf hingewiesen.
- Genügt zur Erklärung eines Begriffes eine kurze Angabe, so wird diese in [ ] unmittelbar dazugesetzt. Ansonsten erfolgt die Erläuterung in einer Anmerkung. Randnotizen und Nachträge werden ebenfalls in Anmerkungen aufgeführt. Eine Trennung von Text- und Sachanmerkungen konnte aus drucktechnischen Gründen nicht durchgeführt werden.
- Der Druck versucht, die Textgestaltung der Vorlage wiederzugeben.
– 18 –
1 »Uff abent Viti zwischen eylffen und zwelffen, natus est dominus philippus Comes in Rineck, item die gevattern seindt gewesen mein gnediger herr von Meintz Bertholdus genant, Grave Johan von Yssenburg und mein gnedige fraw von Babenhausen« (Hausarchiv des Grafen zu Erbach-Erbach und von WartenbergRoth in Erbach, Akten Margarethe von Rieneck). Die genannten Paten sind der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg (1484 – 21. 12. 1504), Graf Johann V. von Isenburg (1476-1533), die »Frau von Babenhausen« wahrscheinlich seine Schwester Anna (1460-1522), seit 1480 mit dem in Babenhausen regierenden Philipp II. von Hanau-Lichtenberg verheiratet. Johann und Annas Bruder Philipp heiratete 1495 Amalia von Rieneck, Tochter Graf Philipps II. d. Jüngeren (1427-1497). Vgl. W. K. Prinz von Isenburg: Isenburg-Ysenburg, Stammtafeln des Geschlechtes, Berlin 1941.
2 B. Kallenbach, Die Grafen von Loon und Ryneck, Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg (AU) 19,3. H., 1868, S. 79-130; M. Wieland, Beiträge zur Geschichte der Grafen, Grafschaft, Burg und Stadt Rieneck, AU 20, 1. u. 2. H., 1869, S. 61-368; F. Stein, Die Reichslande Rinek und die übrigen Besitzungen ihres Dynastengeschlechtes, AU 20,3. H., 1870, S. 1-136; 0. Schecher, Die Grafen von Rieneck, Studien zur Geschichte eines mittelalterlichen Hochadelsgeschlechtes in Franken, Diss. Würzburg 1963 (Druck: Schriften des Geschichtsvereins Lohr 8,1969); R. Elzenbedt, Rieneck, Aufzeichnungen zur Geschichte der Stadt, ihrer Pfarrei und der Burg, Gemünden o. J. (1978); E. Weiß, Geschichte der Stadt Grünsfeld, Grünsfeld 1981; künftig: Th. Ruf, Die Grafen von Rieneck, Genealogie und Territorienbildung.
3 Grabsteine in der Pfarrkirche St. Michael in Lohr. Die Angabe, Philipp habe zwei Schwestern gehabt (zuletzt Schecher S. 103 f.), beruht auf einem Irrtum. Uber Philipps Erziehung ist nichts bekannt; durch den frühen Tod seiner Eltern dürfte er kaum Gelegenheit gehabt haben, wie etwa die gleichaltrigen Grafen Georg und Eberhard von Erbach in Deutschland oder gar in Italien zu studieren und Bildungsreisen durch Frankreich zu machen (G. Simon, Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Frankfurt/M. 1858, S. 380 ff.).
4 Stadtarchiv Lohr, 1 A 25. Lehen sind: ein Teil von Rieneck, der Feller Grund, die Stadt Lohr, Langenprozelten, Frammersbach, Wiesen, ein Teil des Biebergrundes. Dies ist die Formulierung des Lehenbriefes, die den dahinterstehenden Umfang nicht ausdrücken kann.
5 Hauptstaatsarchiv München (HStAM), Leuchtenberg U 1486 Mai 22; zur Sicherung des Besitzes trug ihn Leuchtenberg 1502 dem Bischof von Würzburg zu Lehen auf (HStAM, Leuchtenberg Gerichtsliteralien 109); vgl. Weiß S. 66 ff. Verbunden mit dem Prozeß wegen Grünsfeld ist eine Forderung gegen den Bischof von Würzburg auf Herausgabe der Stadt Lauda, die ebenfalls über die Leuchtenberger unrechtmäßig an Würzburg gekommen war.
6 Dies gilt genauso für jeden Bürger und Bauer, bei denen Kinder die Rolle der Altersversorgung spielten. Beim Adeln dagegen konnte Kinderreichtum schon wieder zum Problem werden, da die Herrschaft möglichst nicht zu sehr zerteilt werden sollte.
7 V. F. v. Gudenus, Codex diplomaticus sive anecdota res Moguntinas illustrantia, 5 Bde., Göttingen/Frankfurt/Leipzig 1743-68, Bd. V, 530 Nr. 82. Margarethe ist nach Ausweisung ihrer Grabinschrift (Lehr) am 6. November 1508 geboren. Die Hochzeit fand 1523 statt, da Philipps Epitaph angibt, er sei mit Margarethe 36 Jahre verheiratet gewesen.
8 Die Chronik der Grafen von Zimmern. Hs. 580 und 581 der F. F. Hofbibliothek Donaueschingen. Vollst., rev. Ausgabe, in Verbindung mit der F. F. Hofbibliothek hrsg. v. H. Decker-Hauff, 3 Bde., Sigmaringen/Darmstadt 1964-73, Bd. II, S. 82.
9 Nach 1649 Kapuzinerkloster, heute Bruder-Konrad-Haus.
10 Der Begriff der »fahrenden Habe«, »Fahrnis«, ist am besten mit Umschreibungen zu erklären: »eingewaid im haus«, »mit nagel nit angehaefft«, »was die fackel oder brand hinweg nehme« (Künsberg, Deutsches Rechtswörterbuch, ‘3 Bde., Weimar 1935/38, Bd. 1 Sp. 385).
11 In Anbetracht der Quellenlage kann ausgeschlossen werden, daß ein Kind vorhanden war, dieses aber frühzeitig verstarb.
12 Fürstlich Ysenburg-Büdingisches Archiv Büdingen, Urkunde Nr. 6178; Gudenus Cod. dipl. V,553 Nr. 87.
13 Anton von Isenburg (2. B. 1501-25. 10. 1560) war der Sohn von Philipps Tante Amalia von Rieneck-Isenburg.
14 Staatsarchiv Würzburg (StAW), Administration f. 796/18034, Nr. I.
15 Dorf wohl an Stelle des heutigen Sommerhofes bei Halsbach.
16 Weiterhin legiert er u. a. Philipp 12 000 fl. für den Fall, daß er, Anton, kinderlos sterbe. Angesichts seiner sechs zu dieser Zeit lebenden Kinder ist es aber unwahrscheinlich, daß Philipp je in den Genuß des Geldes käme (Büdingen Urk. Nr. 6179; Gudenus Cod. dipl. V,559 Nr. 88).
17 Hierzu zählen Halsbach, Massenbuch und Sommersberg. Hofstetten war, nach wechselnden Besitzern, seit dem 14. Jahrhundert fest in rieneckischer Hand (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 14, fol. 213′). Verbunden mit Hofstetten ist eine Wasserzollstelle, die Reichslehen ist. Karl V. genehmigt 1544 April 2 das Testament sowie die Zollübertragung (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Confirmationes privilegiorum deutscher Expedition Fasz. 171; Büdingen Urk. Nr. 6314; Gudenus Cod. dipl. V,566 Nr. 90).
18 Konrad II. v. Thüngen, Bischof von Würzburg 1519-1540.
19 Kaufbrief vom 23. März 1526: HStA Stuttgart, A 491 Urk. 733; zu den Auseinandersetzungen s. bes. StAW, Adel 1262/70; W. Weigand, Schönrain am Main, Ms. Diss. Würzburg 1942; ders.: Das Hirsauer Priorat Schönrain am Main, I. Teil, Lohr 1951.
20 Vgl. A. Wendehorst, Das Bistum Würzburg, Teil III, Die Bischofsreihe von 1455-1617, Berlin/New York 1978, S. 100-109.
21 Sommersberg wird nicht aufgeführt; das Dorf besteht wahrscheinlich nur aus wenigen Höfen und zählt zu Halsbach.
22 Der Truchseß ist ursprünglich Vorsteher der Hofverwaltung. Im 16. Jahrhundert hat er in Würzburg höchstens noch bei der Amtseinführung eines neuen Bischofs eine (nicht näher bekannte) Funktion. Der Lehenbrief sagt, Rieneck habe dieses Amt »von Alter her«. Ein urkundlicher Beleg hierfür läßt sich nicht erbringen, und die Angabe ist nur Formel. Bisher ist nur ein einziger weiterer Nachweis für die Vergabe des »oberst« Truchsessenamtes auffindbar: 1421 Januar 30 wird Dietrich von Bickenbach damit belehnt (StAW, Wbg. Lehenbuch 14, fol. 6), also kein Rienecker. Vgl. E. Klafki, Die kurpfälzischen Erbhofämter, Stuttgart 1960; A. Amrhein, Gottfried IV. Schenk von Limpurg, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken (1442/1455), Teil 1, AU 50,1908, S. 1-150, hier S. 97-120; E. Soder v. Güldenstubbe, Die Bischofsweihe des Julius Echter von Mespelbrunn, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 42,1980, S. 245-294.
23 Erster, heute verschollener Vertrag über das Erbtruchsessenamt vom 26. 11. 1543, s. Regesta Herbipolensia VI, Urkundenregesten zur Geschichte des Juliusspitals in Würzburg 1576-1849, bearb. v. H. Hoffmann, Würzburg 1976, S. 158, U 717. Aufgenommen in einen Vertrag vom 5./6. Mai 1544, Gudenus Cod. dipl. V, 570 Nr. 91.
24 1544 Januar 16, Büdingen Urk. Nr. 6295; Gudenus Cod. dipl. V, 563 Nr. 89. Weitere Punkte des Testamentes sind nicht betroffen.
25 J. Schott, Beiträge zur Reformationsgeschichte der Grafschaft Rieneck, Heimatland (Heimatkundliche Beilage der Lohrer Zeitung) 1950 Heft 1 – 1961 Heft 1.
26 Krieg des Kaisers gegen die im »Schmalkaldischen Bund« zusammengeschlossenen lutheranischen Reichsstände, der mit deren Niederlage endet. Karl V. gelingt es aber nicht, dies politisch auszunutzen.
27 Büdingen Urk. Nr. 6522; StAW, G 10531. Das Augsburger Interim (15. 5. 1548) ist eine Zwischenlösung im Religionsstreit, bewilligt den Evangelischen bis zu einem Konzil Laienkelch und Priesterehe, basiert aber insgesamt auf der katholischen Lehre. Vgl. St. Skalweit, Reich und Reformation, Berlin 1967, S. 323 ff.; H.-T. Michaelis, Die Grafschaft Büdingen im Felde der Auseinandersetzungen um die religiöse und politische Einheit des Reiches (1517-1555), Darmstadt 1965, S. 129 ff.
28 Zur Bereitstellung der Summe werden Verhandlungen mit Mainz aufgenommen (StAW, Mainzer Domkapitelsprotokolle 9, fol 120 ff.). Vgl. A. Ph. Brück, Notizen zur Reformationsgeschichte der Grafschaft Rieneck, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 16/17, 1954/55, S. 368-370.
29 Melchior Zobel von Giebelstadt, 1544-1558.
30 Auch Erbach hatte sich am Krieg gegen den Kaiser beteiligt, vgl. Simon S. 384 ff.; V. Press, Die Grafen von Erbach und die Anfänge des reformierten Bekenntnisses in Deutschland, in: Aus Geschichte und Hilfswissenschaften, FS f. W. Heinemeyer z. 65. Geb., hrsg. v. H. Bannasch u. H: P. Lachmann, Marburg 1979, S. 653-685.
31 StAW, G 10531.
32 Versorgungsgut der Ehefrauen nach dem Tod des Mannes.
33 Das Erbtruchsessenamt wird als einer der Stützpfeiler des Herzogtums Franken dargestellt. Die Erbacher stehen in pfalzgräflichen Diensten, sind Erbschenken, die Pfalz ist auf sie angewiesen und kann sie nicht einfach »aufkaufen«
34 Eine Erkenntnis, die ihm in Bezug auf seine eigenen Prozesse wegen Grünsfeld und Lauda allerdings abgeht.
35 Brief Margarethes an Georg von Henneberg vom 7. September (StA Meiningen, Sektion I/Q, Nr. 121):
Hochgeborner freuntlicher lieber herr und schwager. Dit gantz bekhumertem traurigem gemuet weiß Euer Liebden ich nit zuverhelen, das der auch wolgeborn mein freuntlicher lieber herr und gemahel Philips Grave zue Rieneck negst vergangene sontags den dritten dieses gegen abent umb funf uhr ungeverlich sanfftmutig unnd vernunfftlich von diesem jammerthal verschieden unnd verstorben, der liebe treue gott wolle ime und uns allen ein froliche ufferstehung gnediglich verleihen Amen. Welchs Euer Liebden als wolgedachts meines lieben kern seligen herr und vetter ich kleglichen nit verhalten wollen. In betrachtung das Euer Liebden dieses meines lieben hern tödlichen abgangs neben mir sonder zweivel ein freuntlidis mit leiden tragen unnd haben werden, unnd mich Ir in freuntshafft freuntlich befolen sein lassen und thue hiemit Euer Liebden dem lieben treuen gott befhelen. Datum dornstags den VII ten septembris anno LIX.
Margaretha Grevin zue
Rieneck geborne Grevin
zue Erpach & Witwe
Die Bezeichnung »Vetter« ist nicht wörtlich zu nehmen, die Verwandtschaft ist wesentlich weitläufiger.
36 StAW, Würzburger Lehensachen 3282; Gudenus Cod. dipl. V, 586 Nr. 97. Die Belehnung erfolgt am 3. Oktober, Gudenus a. a. O. 588 Nr. 98. Vgl. auch W. Engel, Julius Echters Belehnung der Grafen von Isenburg mit Schönrain 1575, Mainfränkisches Jahrbuch 9, 1957, S. 53-69.
37 Daniel Brendel von Homburg, 1555-1582.
38 StAW, Mainzer Domkapitels Protokolle 11, fol. 262′; Brück S. 369 versteht die dortige Angabe, der Erzbischof habe sich von Höchst aus »hinuff gewendet« so, daß Daniel selbst nach Lohr reiste. In Anbetracht der folgenden Maßnahmen ist dies aber sehr unwahrscheinlich.
39 Stadtarchiv Lohr, Akten I b 1; ohne Ausstellungsort.
40 StAW, Miscellanea 6456.
41 G. Chr. Joannis, Rerum Moguntiacarum volumen primum et secundum, Frankfurt 1722, Bd. II, S. 880.
42 Daß Graf Anton nicht selber kommt, liegt vielleicht nicht (nur) an seiner »leibs unvermuglichkeit«: am 18. September 1559 stirbt seine zweite Frau; Katharina Gumpel. Vermutlich ist ihr zu erwartender Tod der wahre Grund für Antons Fernbleiben. Daß er sich nicht mit ihrer Krankheit entschuldigt liegt daran, daß Katharina eine Bauerntochter ist und die Verbindung recht schief angesehen wird.
43 Bei der Bewidmung Margarethes 1522 war ihr die »alte Burg« in Lohr zugewiesen worden, von der es hieß, sie solle in besseren Zustand versetzt werden. Ob dies geschah, ist ungewiß. Im Inventar wird sie überhaupt nicht erwähnt; sie dürfte seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts weitgehend leergestanden haben.
44 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 41, fol. 176. Auch Hanau hat einen Anteil, doch besteht dieser nur an 1/8 des »hinteren Turms« (StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 495 111, Nr. 5). Praktisch hat dies keine Bedeutung.
45 Im Südostspessart, bei Eschau.
46 C. Cramer, Landeshoheit und Wildbann im Spessart, Aschaffenburger Jahrbuch 1, 1952, S. 51-123.
47 Burggrumbach b. Würzburg
48 Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen. Dieser in den letzten Jahren aussortierte Bestand ist noch unter keiner anderen Signatur zitierbar.
49 Ihre Namen sind hier nicht genannt; Margarethe hatte drei Brüder, den schon genannten Valentin sowie Georg und Eberhard.
50 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 265 (16. 9. 1559).
51 Sogenanntes Recht des Dreißigsten, Wonach die Witwe und die Angehörigen 30 Tage lang vom Erbnachfolger unangefochten im Haus verbleiben dürfen. Das Gesinde darf während dieser Zeit nicht entlassen werden, der Haushalt wird von der Erbmasse bestritten; H. Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte Bd. I, Karlsruhe 219’62, S. 415.
52 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 265.
53 A. a. O. fol. 265′.
54 Joannis Bd. II, S. 880.
55 Ober die in der Folgezeit vergebenen ehemals rieneckischen Lehen läßt der Erzbischof ein eigenes Lehenbuch anlegen (StAW, Mainzer Lehenbuch 18).
56 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 266′.
57 Die meisten der rieneckischen Ordnungen und Privilegien bleiben bestehen bzw. werden erneuert. Über Juden in der Grafschaft Rieneck ist wenig festzustellen; gelegentlich taucht in Rechnungen der Jude Hirsch auf, der u. a. als Tuchhändler tätig ist. Die Lohrer sind aber anscheinend weniger tolerant als ihre Herrschaft, und 1561 Mai 18 schickt Daniel tatsächlich ein auf einem Erlaß Kaiser Ferdinands basierendes Schreiben »des Jüdischen Wucherlichenn Contracts wegen« auch nach Lohr, worin der Handel der Juden im ganzen Erzstift Mainz stark eingeschränkt wird (Stadtarchiv Lohr, Akten I A 5, S. 51-53. Druck bei H. Hönlein, Lohr und die Juden, Heimatland 1956 Nr. 1). Zu weiteren Maßnahmen gegen die Juden kommt es nicht; der »Jude Hirsch zu Lohr« ist noch 1566 bezeugt (StAW, MRA 280/152). Der mainzische Oberamtmann Philipp von Dienheim ist es nämlich, der den Juden Schutz gegenüber den Einwohnern gewährt. Nach seinem Tod am 20. April 1572 (Grabmal in der Pfarrkirche Lohr) weigert sich sein Nachfolger Hans Leonhard Kottwitz von Aulenbach (der 1559 an der Regelung des Heimfalls beteiligt war) allerdings, die Stadt zu betreten, solange noch Juden dort vorhanden seien. Tatsächlich verlassen die Lohrer Juden 1573 die Stadt (vgl. J. Schott, Beiträge zur Reformationsgeschichte der Grafschaft Rieneck, Heimatland 1958 Nr. 10, Nr. 11; 1959 Nr. 2; F. Rausch, Das Judenmotiv, in: W. Brückner, Hrsg., Maria Buchen, eine fränkische Wallfahrt, Würzburg 1979, S. 59-76, hier S. 68 f.).
58 Briefwechsel Margarethe/Anton vom 27. u. 28. 9., 5. u. 7. 10. 1559 in Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen.
59 Das folgende, soweit nicht anders vermerkt, nach dem Konferenzprotokoll über die Erbschaftsverhandlungen, 16.-27. Oktober 1559 (Erbach, Akten Margarethe von Rieneck).
Auszug aus der rieneckischen Stammtafel:
Grafik
Vgl. J. Hübners Genealogische Tabellen, 2. Teil, Leipzig 1744, Tafel 653 ff.; K. Fürst zu Schwarzenberg, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX/16, Neustadt/Aisch 1963.
60 Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen. Teilveröffentlichung des Schuldenverzeichnisses, das damals in Büdingen unter der Signatur Stadt und Land, Rienedt Fasz. 168 Nr. 1168b lag, bei W. Weigand, Die Geschlechterverbindung zwischen den Grafen von Rieneck und den Fürsten von Ysenburg, Heimatland 1953 Nr. 1. 14850 fl. sind entliehenes Geld, 1610 fl. unbezahlte Rechnungen. Die Umsetzung der Summe in heutigen Geldwert ist äußerst schwierig. Mit sehr vielen Vorbehalten kann man 1 fl. = 100,- DM setzen, was eine Verschuldung von 1,6 Millionen ergäbe. Diese Gleichsetzung dient aber nur dazu, annäherungsweise eine Vorstellung zu vermitteln. Löhne und Preise des 16. Jh. sind noch viel zu wenig untersucht. Eine rieneccische Rechnung für 1557/58 gibt an (Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen; Auszüge):
Jährlicher Gesindelohn:
8 fl. dem Stallmeister
8 fl. dem Jäger
6 fl. dem Hausschmied
6 fl. dem Schneider
8 fl. dem Oberknecht
Hinzu kommen Wohnung und Essen, Korndeputate, Ausstattung mit Kleidern und Schuhen, sowie gelegentliche Sonderzuschüsse.
2 fl. 19 s dem Strohschneider für 25 Tage Strohschneiden (= 3 s pro Tag; 1 fl. _ 28 s = 168 d; s = Schilling, d = Pfennig)
2 s für 1 Pfund gedörrten Hecht (1 Pfund = ca. 475 Gramm, vgl. Zusammenstellung bei R. Sprandel, Das Eisengewerbe im Mittelalter, 1968, S. 407 f.) 181 fl. 24 s 3 d für 75 Säue (= 2,4 fl. pro Sau)
5 s für eine Gans
6-7 fl. für eine Kuh
8 fl. für einen Stier
1 fl. 5 s für ein Kalb
1 s für 1 Pfund Rindfleisch
5 d für 1 Pfund Kalbfleisch
Der normale Tageslohn eines qualifizierten Taglöhners beträgt 3 s, was bei 270 Arbeitstagen einen Jahreslohn von 29 fl. ergibt. Fraglich ist, ob er an all diesen Tagen eine Beschäftigung findet. Taglöhner, die nur Hilfsarbeit verrichten (z. B. Bau von Zäunen), erhalten pro Tag 1 s 2 d, ergibt ca. 13 fl. Jahreslohn. Am schlechtesten wird, genau wie heute, Frauenarbeit bezahlt: ausschließlich Frauen sind es, die Mist aufladen, in den Weinberg tragen oder auf den Ackern ausbreiten. Bezahlung: 4 d pro Tag, was etwa dem Preis für 1 Liter Wein (1 Fuder = 21 fl.) entspricht. [Zum Arbeitsjahr s. H. Freudenberger, Das Arbeitsjahr, FS f. W. Abel zum 70. Geb., hrsg. v. 1. Bog, Hannover 1974, Bd. III S. 307-320; zur Dauer des Arbeitstages K. Zimmermann, Obrigkeit, Bürgertum und Wirtschaftsformen im alten Wertheim, Mainfränkische Studien Bd. 11, Würzburg 1975, S. 218: von Lichtmeß (2. 2.) bis Gregor (12. 3.) von 6 Uhr bis Abendläuten, von Gregor bis Bartholomäus (24. 8.) von 5 Uhr bis Abendläuten, dann bis Lichtmeß von Tagesanbruch bis Abendläuten]. Zu den Tagelöhnen kommt normalerweise volle Verpflegung.
61 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 67, fol. 137.
62 Margarethe hat noch 150 fl. jährlich von der Bede zu Wertheim, die Rieneck erkauft hatte (Stadtarchiv Wertheim, A 185, 1571 März 19). Zur Donation müssen gehört haben: 1) eine Mühle zu Rieneck (StAW, Mainzer Bücher Verschiedenen Inhalts 116 c, fol. 8 u. fol. 236′) 2) die Besitzungen, welche die Erbacher 1678 für 11500 fl. an den Grafen von Nostitz verkaufen: das Dorf Wohnrod mit allen Zugehörungen, Lehengüter in Aura, Einkünfte in Fellen und Rengersbrunn, Gefälle in Rienedt (Simon S. 243 nach Verkaufsakten im Erbacher Archiv; vgl. StAW, Mainzer Risse und Pläne XI/34; Mainzer Jurisdiktionalbuch 7, fol. 72′-77′) 3) Umfangreicher Besitz in Erlabrunn, 1624 von Erbach an Würzburg verkauft (Simon S. 244; StAW, Würzburger Urkunde 31/63a-c). Diese Besitzungen gingen nach Margarethes Tod an die Grafen v. Erbach über. Doch schon vorher profitierten diese vom Aussterben der Rienecker: bereits 1520 hatten sie vom Pfalzgrafen die Anwartschaft auf ein heimgefallenes Lehen erhalten und dabei ganz konkret das Amt Wildenstein ins Auge gefaßt. 1555 wurde ihnen das Anrecht bestätigt, 1559 wird Wildenstein erbachisch (Simon S. 288 Urk. Nr. 328). Zu Wildenstein gehört auch die Vogtei über das 1232 von Rieneck gestiftete Kloster Himmelthal, die Erbach ebenfalls an sich zieht (J. Kittel, Das Zisterzienserinnenkloster Himmelthal, AU 47, 1905; S. 211-296, hier S. 286 Nr. 193); ferner Rechte und Besitzungen im Kahlgrund und um Aschaffenburg, die von Wildenstein aus verwaltet wurden (StAW, Mainzer Jurisdiktionalbuch 3, fol. 6, fol. 18; dgl. 32 b, fol. 79, fol. 114 ff.; MRA L 2339; Historischer Atlas v. Bayern, Teil Franken, Bd. 12: Aschaffenburg, bearb. v. G. Christ, München 1963, S. 57 f., S. 84, S. 87; Bd. 18: Alzenau, bearb. v. J. Fächer, München 1968, S. 113). Letztlich sind die Grafen von Erbach neben Mainz Hauptgewinner.
63 Büdingen, Urk. Nr. 6971; StAW, Mainzer Urkunden Weltlicher Schrank 42/39; Gudenus Cod. dipl. V,591 Nr. 100.
64 1554 hatte Philipp der Stadt Frankfurt die Lieferung von 2000 Eichenstämmen ä 3 fl. zugesagt, von denen die letzten 100 Stück unmittelbar vor der Auslieferung sind (StAW, Mainzer Bücher Verschiedenen Inhalts 116 b, fol. 283′).
65 Gudenus Cod. dipl. V,580 Nr. 94. 1568 erhält Isenburg dann auch noch 4000 fl. aus einer Pfandschaft über Karlstadt und umliegende Orte (StAW, Wbg. Urk. 22/133; Lib. div. form. 29, S. 483).
66 1557/58 stehen 3138 fl. Ausgaben 2059 fl. Einnahmen gegenüber, 1558/59 1658 fl. Ausgaben 1358 fl. Einnahmen (Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen).
67 Die meisten der im Herbst fälligen Einkünfte des Jahres 1559 zieht Mainz ein, obwohl Margarethe der Meinung ist, diese gebührten noch Rieneck, und dagegen protestiert.
68 Erst im Laufe des Jahres 1560 wird in mehreren Verhandlungen das Archiv aufgeteilt, am 13. September 1560 erfolgt die endgültige Einigung (StAW, MRA Isenburg K 455/87 Nr. 24). Die Zuweisung richtet sich prinzipiell danach, welche Besitzungen den einzelnen Erben zufallen.
69 StA Marburg, Hanauer Urk., Passivlehen; StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951. Die Reichslehen bestehen, soweit sie für Hanau relevant sind, aus dem Landzoll beim Einmalberg (Gemünden) und Rechten über die sog. »Freien Leute« im Spessart und an der Kahl.
70 StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951.
71 Büdingen, Stadt und Land, Rieneck 167/1153. Aus diesem Grund liegen die Originale heute im StA Marburg (0 II a, Grafen von Rieneck, 1521 Februar 10 und 17).
72 StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951. StA Marburg, Han. Urk., Altes Saalbuch, Passivlehen, Nr. 1625. Philipp gibt an, er könne »der viljärigen leibs zugestandenen shwacheit und unvermöglicheit halben« nicht selbst reisen.
73 StA Marburg, H 159.
74 Ein jahrzehntelanger Prozeß ist die Folge. Hanau übernimmt Namen und Wappen, d. h. der Graf von Hanau nennt sich jetzt auch noch zusätzlich »von Rieneck«. Er gelangt aber nie unbestritten in den Besitz der Reichslehen (s. insbes. StAW, MRA Hessen-Kassel K 338/495, 338/496, 339/497). – Zur Änderung des Wappens s. H.-P. Lachmann, Siegel der Herren und Grafen von Hanau, in: 675 Jahre Altstadt Hanau, Hanau 1978, S. 141-149.
75 Vgl. oben Anm. 59.
76 Inzwischen hatte er bereits Erzbischof Daniel 34 Stuten und »wilde Pferde« aus dem rieneckischen Nachlaß für 400 fl. verkauft (Büdingen Urk. Nr. 6938 vom 20. 10. 1559).
77 Gemeint sind die Übertragung des Erbtruchsessenamtes und das Vermächtnis der Fahrnis.
78 1561 Januar 23, Büdingen Urk. 6971; StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 42/39; Pfarrarchiv Rieneck, Sammlung II, S. 52, 1560 Juli 30. Der Oberamtmann ist der Verwalter der beiden Ämter Rieneck und Lohr, in Rieneck bleibt nur ein mainzischer Keller. Schwierigkeiten gibt es noch bei der Verteilung des Weines: sinnigerweise teilt man nämlich so, daß in einigen Fällen das Faß der Gräfin, der Wein darinnen Isenburg gehört bzw. umgekehrt. Ein Großteil wird deshalb notgedrungenermaßen an Mainz verkauft, das Fuder für 20 fl., die Fässer je Fuder für 1,5 fl. Die hierbei genannten Weinlagen sind Erlabrunn, Hofstetten b. Eschau, Reistenhausen, Rück, Karlburg, Schönrain. Das Uhrwerk im Lohrer Schloß läßt man durch einen Schlosser besichtigen, der es auf 40 fl. schätzt. Es wird an Mainz verkauft, ebenso für 24 fl. die Schmiede (StAW, MRA Isenburg K 455/87 Nr. 24, 9., 10. u. 14. Februar 1560). Wildensteiner Hausrat hat sicher Erbach aufgekauft. – Insgesamt gesehen dürfte Isenburg kaum einen finanziellen Verlust erlitten haben!
79 Erbach, Akten Margarethe von Rieneck.
80 StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 44/961/2. Margarethe beruft sich auf den in der Verschreibung angesetzten Wert von ca. 60 fl., während Mainz 294 fl. realen Wert zugrundelegt. Der Erzbischof versucht auch grundsätzlich, das Heimfallrecht so weit wie möglich durchzusetzen. Bspw. beansprucht er eine Wiese, die 1441 durch Rieneck von den Thüngen gekauft wurde. Der Kauf war mit der Belehnung von 1/3 der Dörfer Weickersgrüben und Roßbach an Thüngen verbunden. Mainz argumentiert nun: »So die gemelten vertauschten dritteil an Weickersgruben und Roßbach der Herrschaft Rieneck zugestanden, volgt auch das die Wieß Maintz pleibe.« (StAW, Mz. Urk. Weltl. Schr. 44/60; Mz. Bücher Versch. Inhalts 116 b, fol. 12′; dgl. 116 c, fol. 9′, fol. 237).
81 StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 44/96; Mainzer Bücher Verschiedenen Inhalts 26, fol. 618.
82 Wohl die ehemalige Wohnung des rieneckischen Amtmanns.
83 Dieser Besitz müßte auf die Donation zurückgehen.
84 1560 kann sie an ihre Brüder 2000 fl. verleihen, wofür ihr ein Teil von Breuberg verschrieben wird; 1565 werden ihr für 1000 fl. Schloß und Amt Wildenstein verpfändet. 1569 testiert sie den Töchtern und Enkeln ihres Bruders Eberhard 2000 fl., 1572 wird ihr für 3000 fl. wiederum Wildenstein verpfändet (Erbach, Akten Margarethe von Rieneck). Vgl. W. Weigand, Neue Quellen der Heimatgeschichte, Lohrer Echo 31. 12. 1969.
85 Briefe in der Stadtbibliothek Schaffhausen; J. Schott, Gräfin Margareta von Rieneck, Heimatland 1959 Nr. 8/9.
86 »Keiner war des anderen Freund. Jeder sah, daß er möglichst viel davonbringen und verstecken konnte. Ging er dann weiter und wollte mehr stehlen, kam ein andrer und raubte das Versteckte. Keiner durfte dem anderen etwas vorwerfen, er hätte es auch nicht gekonnt« (Schott nach einem Brief des Langenprozeltener Pfarrers D. Wirth an Ulmer). Der Tod Margarethes wird von der Bevölkerung allgemein bedauert, da sie Notleidenden in reichem Maße geholfen hatte.
87 Bruchstücke von Inventaren aus den Jahren 1517-1540 über Schloß Rieneck befinden sich in Büdingen unter Rieneck Ungeordnete Sachen. Diese geben, sehr knapp gefaßt, einen Überblick über die Ausstattung; für das Inventar von 1559 sind sie irrelevant. Ein rien. Archivverzeichnis von 1547 erwähnt ein »Inventarium zu Rieneck« (StA Marburg, Bestand 86 Hanau, 5602, S. 50).
88 R. Endres, Adelige Lebensformen in Franken zur Zeit des Bauernkrieges. Neu
jahrsblätter der Gesellschaft für fränkische Geschichte XXXV, Würzburg 1974.
89 F. Bothe, Frankfurter Patriziervermögen im 16. Jahrhundert, Berlin 1908. Bothe ediert das Inventar Claus Stalburgs des Reichen, t 1524, und das Hans Bromms, t 1564. Beide eignen sich hervorragend für einen Vergleich mit dem Inventar Philipps von Rieneck. Vgl. auch G. E. Walden, Neue Beiträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg, Bd. 2, 1791, S. 160 ff.: Von allem Haußradt, ein Meistergesang aus dem XV. Jahrhundert von Hanns Foltz, Barbier und Meistersänger zu Nürnberg. K. Scharold, Aktenstücke über die von Christoph Grafen zu Henneberg, Domherrn zu Würzburg, im Jahre 1532 daselbst verübte Mordtat, AU 8, 1. H., 1845, S. 125-147; A. Sitte, Der Nachlaß des Fürstbischofs von Würzburg Johann Philipp Franz von Schönborn (gest. 1724), AU 49, 1907, S. 223-234; I. Fischer, Der Nachlaß des Abtes Johannes Trithemius von St. Jakob in Würzburg, AU 67, 1928, S. 41-82; E. Frhr. v. Guttenberg, Einblicke in das Leben fränkischer Landedelfrauen des 16. Jahrhunderts, Archiv für Kulturgeschichte 14. Bd., 1919, S. 60-80; K. E. Demandt, Kultur und Leben am Hofe der Katzenelnbogener Grafen, Nassauische Annalen 61, 1950, S. 149-180; H. H. Hofmann, Eine Reise nach Padua 1585. Drei fränkische Junker »uff der Reiß nach Italiam«, Sigmaringen/München 1969; F. Irsigler, Ein großbürgerlicher Kölner Haushalt im 14. Jh., FS Matthias Zender, Bonn 1972, Bd. II S. 635-668.
90 Über den Tagesablauf an einem gräflichen Hof dieser Zeit gibt eine wertheimische Hofordnung Auskunft (A. Kaufmann, Bruchstücke aus einer Culturgeschichte der Grafschaft Wertheim, AU 19, 2. H., 1867, S. 35-163, hier S. 72-80; Druck: Zeitschrift für Kulturgeschichte Jg. 1859, S. 573-581).
91 Zu den Vermögensverhältnissen im mit Lohr durchaus vergleichbaren Wertheim s. Zimmermann S. 60: danach haben 110/9 der Haushalte unter 50 fl. Vermögen, 34°/o zwischen 50 und 85 fl., 33 % zwischen 100 und 200 fl., 16 % zwischen 250 und 500fl., 6°/o zwischen 550-2000 fl. (Jahr 1542, Zahlen gerundet). In ländlichen Bereichen dürften die Vermögenswerte durchschnittlich noch niedriger liegen.
92 Ulrich von Hutten, Schriften Bd. 1, hrsg. v. E. Böcking, Leipzig 1859, NAalen 1963, S. 195 ff.; zitiert nach H. Ulmschneider, Götz von Berlichingen. Ein adeliges Leben der deutschen Renaissance. Sigmaringen 1974, S. 197.
93 S. Franck, Weltbuch: spiegel und bildtnuß des gantzen erdbodens von Sebastiano Franco Wördensi …, Tübingen 1534; zitiert nach Ulmschneider S. 198.
94 W. Heinemeyer (Hrsg.), Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, 2.: Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher, Marburg/Köln 1978
TITELBLATT
Copia Inventarij
In Nomine Domini Amen. Kunth unnd zuwissendt sey meniglich, daß inn dem jare, als mann zalt nach Christi unsers Herren gepurt funffzehenhundertt, funffzig unnd neun, dinßtags den zwolfftenn septembris, in der anndern Rhömer zinns zale, zu Lattein Indictio genant, zur zeytt unnd regierung des Allerdurchleuchtigsten, Großmechtigstenn, Unuberwundlichstenn Fürstenn unnd Herren, Herren Ferdinandi, erwehelten Rhomishenn Keysers zu allenn zeitten Mehrers des Reichs in Germanien, zu Ungern, Behem, Dalmatien, Croatien und Schlawonien etc. Konigk, Infant in Hyspanienn, Erzherzogk zu Osterreych, Herzogk zu Burgundi, Steyer, Kerndten, Craynn, unnd Wurtenburgk, Graff zu Tyroll etc. unnsers Allergnedigstenn Herren, Irer Keyserlicher Mayestät Reych des Rhomischenn, im neun und zwanzigstenn, unnd der andern im drey unnd dreysigstenn, auf bevelch der wolgepornenn herren, herren Valentins Graven zu Erppach, hochloblicher Churfürstlicher Erbshenke, etc. unnd herren Jorgen vonn Eysenburgk Graven zu Budingen, beyder meiner gnedigenn herren etc. alle bewegliche gueter unnd fharende habe, so weylandt der wolgepornn herr, herr Philips Graff zu Rieneck
unnd Herr zu Lohr, seliger gedechtnus, hinderlassen, durch mich Georgenn Henckeln vonn Gelnhausenn Meinzer bistumbs aus Keyserlicher Mayestät machtt offenbaren Notarium inventirt unnd uffgeshriebenn wordenn, in heusernn und schlössernn1, als undershiedtlich hernacher volgert, inn beysein unnd gegenwertigkeyt, der zu ende benantenn, benebenn mir, inn sonderheytt hierzu beruffenn unnd erpettenen gezeugenn, unnd
Erstlich
Uff dem haus
Schonrein2
uff dem oberbodenn
under dem dach
Korn
Item ein hundertt malter3
Gerstenn
Item neun maß
Gleyenn Item zehenn malter
Arbeß unnd kichernn4
Item funffhalb malter
Linsen
Item ein malter zwey maß
Weyzenn
Item funff maß
Uff der undern bun5
Kornn
Item funff zig sechs malter
Habernn [Hafer] 6
Item funffzig funff malter
Nota
Die verliehen zehendt unnd gulte der frucht unnd anders, so dis jare fellig,
sindt nitt gelieffert, noch ausgetroshenn, derhalben inventirung derselbigenn dismals nitt gesheenn7,
Uff dem boden nebenn
der kornnbune
Item ettlich hundertt eychene unnd dhenne bretter,
sampt annderm geholz zum baw gehorig8
Item funff bethladen darinnenn9
Item drey under beth
Item drey pulff
Item vier schlechter leyltucher
Item drey gestreyffte decktucher
Item ein new dennenn mel kast
Item ettlich stuck holz, fladernn, örn10, unnd
anders zum bawe gehorigk
In Herr Michaels stubenn,
oder in der schreyberey11
Item eyn eichner offener tysh12
Item ein federbeth mit einer gestreifften ziechenn13
Item ein beyder wehe decktuch schwarz streyffigt14
Item drey gedrebte dreybeynige stuel15
Item einn zinnen handttfaß16
Item ein vorbanck17
Item zwenn messnig einröriger leuchtter18
In der kammer19 nebenn der
schreyberey
Item ein halb gehimmelt bethladen, darinnenn
Item ein underbeth blostreffig [blaugestreift]
Item zwey leyltucher
Item zwey kuessenn
Item einn pulff
Item ein schiebbeth darinnenn
Nichts
Vor der schreyberey
Item zwo dennen drohenn
In der jungfrawen kammer20
Item ein halb gehimmelt bethladen, mit einn schubbethlein,
unnd ein vordritt21 darinnen
Item ein underbeth
Item ein oberbeth mit einem gemaltenn decktuch22
unnd zwey kößlinn [kleine Kissen]
In dem jungfrawen stublinn
Item ein dennen creuz tish
Item ein zinnen handttfaß
In der kammer gegen der jungfrawen stuben uber
Item einn shlechte buchene bethladenn
Darinnenn
Item ein underbeth blostreyffigt
Item ein pulff
Item ein kuessen
Item ein roth böß decktuch23
Item zwey leyltuecher
Item ein klein zwerch betthlade24
In der mittell kammer
Item ein alte dennen bethladen, darinnenn
Item ein streyffig decktuch
Item vier kuessen
Item ein buchene lade, darinnen
Item eylff wirckenn brotttuecher25
Item drey phar flessene leyltuecher26
Item drey phar wurckenn leyltucher
Item drey handt zwelenn27
Item einn alltt futter drohe, darinnenn werck
den mägden zu spinnen28
Vor der Gnädigen Frawen kammer
Item ein dennen shanck, [Schrank] darinnenn
Item zwey messnige beckenn
Item zwe messnige handttgießkante29
Item zwen zweyrörige leuchtter
Item vier einrörige leuchter
Item ein dennen shanck mit zwenen thorenn
unnd shiebladenn, darinnen nichtts
Item einn shleyer ladenn [Lade für Schleier]
Inn des Gnädigen Herren stuben
Item ein beshlossenn tish mit einer
ausgenebtenn deck30
Item ein syzbeth daruff
Item ein andernn pulff mit einer shlechtenn
herin [härenen] ziechenn31
Item einn zynnenn hanndttfaß
In des Gnädigen Herrnn
kammer
Item ein bethladenn mit zweyen vordritten unnd
ein schubbeth darunder, darinnenn32
Item ein gutt underbeth
Item ein gutt oberbeth
Item ein pulff
Item zwey küssenn
Item ein gelbbundish mit attlaß verbremdtt decktuch33
Item ein klein dennenn drölein, darinnen
Item sechs reyne tishtucher
Item drey hanndt zwelnn, darunder ein gebildet34
Item zehenn servetlein
Item ein dennen drohe, darinnenn35
Item zwey kuessen uberzogenn
Item syben phar reyner leyltuecher
Item zwen seyden vorhenge
Inn der hoffstubenn
Item vier tysh, darunter einer mit fladernn,
Item syben lehenn vorbencke
Item ein schöne gemalte taffell35
Item ein zinnen handttfaß mit einn köpfern [kupfernem] beckernn
Item ein hangendtt hyrshgewicht mit leuchternn37
Vor der hoffstubenn
Item acht knebellspieß38
Item einn shlagendt awer mit irenn heuslinn39
Im ganng vor der hoffstubenn
Item zwolff zinnen grossen blattenn
Item zwolff zinnenn mittell schusseln
Item syben kleinenn zinnenn shussell
Item eylff rott beinern loffell, deren neun
mit sylber beschlagenn41
Item drey virtell kante
Item zwo maßkante Item zwo halb maß kannt41
Item ein buchs mit eylff zinnenn vierecket theller
Item zwo wilkommens krausen42
Item ein korb mit gleser
Item ein korb mit hölzernn theller
Item ein korb mit seuberigenn krausenn
Item funff Venedishe gleser mit deckelnn43
Item ein korb mit gemeinenn krausenn
Item drey hohe gruene knöpfflichte gleser44
Item vier hyrshhörner45
Inn der unnder kuchenn46
Item zwenn beshlagene kuchennshencke [Küchenschränke mit Beschlägen]
Item vier köpffern häffenn
Item syebenn weysser grosse blechshussell
Item syebenn weysse kleine blechshuessel
Item ein messing drey fuessig pfann
Item zwey messing beckenn
Item zwanzig köpffernn shussell
Item ein köppernn schwenckkessell
Item ein bottenn mit köppernn reyffenn47
Item ein eysernn pfannholz48
Item ein köpffern seygpfann49
Item zwolff eysernn pfan, kleynn unnd groß
Item ein messing schepffer
Item zwolff eysernn löffell
Item zwey hackmesser
Item einn beyell
Item ein gewichtt bretter mit zweyen spiessenn
Item einn brottspieß
Item zwey brotteysenn50
Item zwenn eysernn röste
Item ein eysernn bromdtreydell51
Item eylff eyssernn deckell
Item zwo brott pfann
Item zwenn kessell mit einer eysernn holnn [Henkel]
Item ein korb mit hulzenenn schuessell
Item einn tysh mit zweyenn vorbenckenn
Item ein anricht tish
Item ettlich dennenn zueber
Im gangk vor der kuchenn
Item zwenn dennen creuz tish
Item achtt vorbenncke
Item eynn eysernn wage mit irem gewichtt
Item ein hangendt gezelltt52
Item funff zehen kringenn dreyfuderiger reyffe53
Item ein eysernn tryfuß54
Nota
Der flachs ist nitt gewiegenn55
In der speyß kammer
Item zwanzig unnd drey stuck specks
Item funff köpffernn fläshenn, groß unnd kleynn56
Item funff eysernn neue shupffenn [Schippen, Schaufeln]
Item funff eysernn klein hebeysenn [Hebel]
Item aditt steynmeyssell
Item zwey phar eysernn thörgehenncke57
Item zwo laternn
Item zwey groß hebeysenn
Item vier eysernn bickell
Item zwo altte schueppenn
Item vier altte rodhawe [Haue zum Roden]
Item funff newe mysbernn [Mistkarren oder -tragen]
Item ein alter böser tysh
Item ein vorbanck
Item ein drohe mit salz58
Item ein allte bethlade
Item vier kornn sieppe [Kornschippen]
Item ein futter wann
Item sonnst allerley altt gerumpell
Item drey gartenhaw [Hauen für Gebrauch im Garten]
Item funff schorn oder schauffell59
In der reutter kammer
Item zwo bethladenn, darinnenn
Item zwey underbeth
Item zwey oberbeth mit beyder wehe uberzogenn
Item vier leyltuecher
Item zwenn pulff, Item vier kuessenn
Item ein grun decktuch
Item ein unnbeshlagene dennen drohe Item ein hangendts dishlein60
Item funff grosse höbelbenck
Item ein glocke bey der stegenn [Stiege]
Im newenn bewlin
Item ein beschlossener zugelegter tysh
Item zwen creuz tysh
Item ein köpffern handtt beckenn
Item ein gemalte halbgehymmelte bethladenn
mit einem vortritt unnd schalbeth61
darinnenn
Item ein under beth blostreyffig
Item ein oberbeth mit trilloch uberzogenn
Item ein pulffe blostreyffig
Item zwey kuessenn
Item ein shlechtt beth in der schiebbethladenn
Item vier leyltuecher
Im viehe hauß
inn der stubenn
Item zwenn tysh
Inn der kammer
Item drey shlechtte bethladen, darinnen
Item drey unnderbeth
Item drey pulffe
Item drey shlechtte decktucher
Item drey phar leyltuecher
In der kuchenn
Item zwenn fleyshzueber
Item zwo altte buchene kystenn
Item ettliche dhennen zueber
Item ein grosser kessel mit einer holen
Item ein kupffernn seyhenn
Item ein kupffernn schepffer
Item ein beschlossener schanck
Item ein vorbanck
Item ein bott
Item ein butterfaß
Item ein beyell62
Im Stall
Item achtt zug ochsenn
Item vier styer63
Item sechs stecken kelber64
Item ein bulenn65
Item drey zehenn melkkhue
Item zwo kalbinn66
Item zwenn stier
Item kalbin steht der Gnedigen Frauen zu
Item ein farr67
Item funff klein sewe
Nota
Huener, gennß unnd enten sein nitt
uffgezeichnett
Inn der schewernn
Item einn denn voll ungetroshenn kornn, soll der Ampttman,
wenn es getroshen, wie viel es sey anzaigenn68
Item ein dhenn mit hawe [Heu]
Im alttenn keller
Item drey stuck weynn haltenn neun fuder69
Item zwey faßlinn, darinnenn70
Item ein fuder weynn
Item ein stuck vonn zehenn ohmen, darinnenn
Item ein halb fuder weynn
Item ein stuck vonn zehen ohmen, ist lehr
Item ein stuck von siebenn ohmen, ist lehr
Item funff fäßlinn mit butter, hellt ein jedes
zwanzig unnd vier pfundtt
Item eynn blasbalck
Item zwenn plechene grosse drechtter
Item ein ablas zeug mit einem drechtter
Item drey kleinn halbomig fäßlin, darinnenn
nichtts71
Actum uff jar, tage, monat, indiction, regirung, orttenn, wie obstehet, durch mich Georgenn Henckelnn, zu ende benanten Notarium, inn gegenwurtigkeyt unnd beysein des edlen unnd ernvhestenn Heinrichen von Wasenn72, auch der wolgelarten unnd achtparn Johan Beyers, unnd Johan Sarprucks, Eysennburgischenn Secretarien, unnd73 Diener, unnd Veltin Dheen74, Ampttmann zu Schönrain, hierzu sonnderlich gepettenen vnnd beruffen gezeugenn,
Volget inventirung uff dem schloß
Reneck75
So gesheenn ist mittwochens den dreyzehen
denn septembris, nechst hernach
Im stublinn nebenn der
teuffels kammer76
Item ein zugelegter tysh
Item ein umbhangendtt gebildtt bancktuch77
Inn der teuffels kammer
Item zwo bettladenn, mit zweyen vordritten Darinnenn
Item ein underbeth mit einer gestreyfften ziechenn
Item ein böß rottstreyffig decktuch
In der grossenn kammer
Item ein bethladenn mit ein schiebbettlin unnd zwenn doppell drittenn
Item ein underbeth mit einer blostreyffigen ziechenn
Item ein alter verblomdter deppich78
Item ein underbeth, mit einer weyssen bösen ziechenn
Item zwey weisse pulff
Item einn alltt boß belzdecke
Item einn lange bannck
Item ein dennen hymmel uber dem grossenn bethe
Inn des Gnädigen Herren stubenn
Item drey tysh, darunder einer beshlossenn unnd ein dannen deck hat
Item funff vorbenck, deren zwo lehen habenn
Item ein bloe, lang verblombter bannckpulff
Item ein roth gewurcktt stulkuessenn
Item ein handttfaß schencklein mit einem
zinnen Hanndttfaß
Nota
Die banck, rings umbher, angenegelt, seinn nitt
angeshriebenn79
Inn der kammer nebenn
dieser stubenn
Item ein gemalte gehimmelte bethlade mitt Reneck unnd Erppach,
verwapnett80, mit zweyen vordritten
Item zwen grun arrossenn vorhang
Item ein gutt unnderbeth
Item ein pulff mit blostreyffigenn ziechenn
Item ein grun decktuch
Item ein oberbeth mit weysser barchetenn ziechenn
Item ein dennenn beschlagene drohe, darinnen
Item zwey gewurcktt bancktucher
Item ein gruener banckpulff mit Reneck unndt
Konigsteynn verwapnetel
Item ein gruener banckpulff, mit Reneck unnd
Erppach verwapnett
Item ein grun newer deppich
Item ein grun dammasten meßgewandtt
Item ein sammet verblumbdtt meßgewandtt82
Item zwo belzenn deck
Item zwo bannck
Vor des Gnädigen Herrenn stubenn
Item einn lange dennen ladenn
Item ein altte dennenn drohe …
hier endet der Schönrain betreffende Teil – Der restliche Text ist nicht erfasst