trenner-rankwerk

Das Inventar über die fahrende Habe des Grafen Philipp III. von Rieneck
in den Schlössern Schönrain,
Rieneck, Wildenstein und Lohr (1559)

ediert und kommentiert von THEODOR RUF

MAINFRANKISCHE HEFTE
HEFT 77 • 1982
FREUNDE MAINFRANKISCHER KUNST UND GESCHICHTE E. V., WÜRZBURG

FREUNDE MAINFRÄNKISCHER KUNST UND GESCHICHTE E.V.
vormals
Historischer Verein von Mainfranken, gegr. 1831
Mainfränkischer Kunst- und Altertumsverein, gegr. 1893
Mainfränkischer Kunstverein, gegr. 1841

»Hochgeborner freundlicher lieber Herr und Schwager. Mit ganz bekümmer­tem traurigem Gemüt weiß ich Euer Liebden nicht zu verhehlen, daß der auch wohlgeborne mein freundlicher lieber Herr und Gemahl Philipp Graf zu Rieneck nächst vergangenen Sonntag dem dritten gegen Abend um fünf Uhr etwa sanftmütig und vernünftig von diesem Jammertal verschieden und verstorben ist, der liebe Gott wolle ihm und uns allen eine fröhliche Aufer­stehung gnädig verleihen, Amen.«

So schreibt Margarethe »Gräfin zu Rieneck geborene Gräfin zu Erbach & Witwe« am 7. September 1559 an Georg von Henneberg. Mit Philipps Tod geht die Geschichte eines der bedeutendsten Grafengeschlechter im fränkischen Raum zu Ende, da er ohne Nachkommen ist. In den Wochen nach dem 3. September 1559 müssen seine Grafschaft wie auch sein persönlicher Besitz, die »Fahrnis«, unter die Erben aufgeteilt werden. Für letzteres wird ein In­ventar angefertigt, das sich glücklicherweise erhalten hat. Es vermittelt de­taillierte Einblicke in die materielle Kultur des 16. Jahrhunderts. Seine Edi­tion ist hineingestellt in den Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzungen, und es läßt sich so ein umfassendes Bild von der Auflösung der Grafschaft Rieneck gewinnen.

Für Hilfe danke ich außer den Damen und Herren der benutzten Archive und Bibliotheken bes. Herrn Dr. K.-P. Decker, Büdingen, Herrn R. Elzen­beck, Rieneck, Herrn A. F. Wolfert, Berlin, und Herrn Prof. G. Zimmer­mann, Bamberg. Der Druck wurde ermöglicht durch die Unterstützung von Seiten der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte, des Kreises Main­-Spessart, der Stadt Lohr am Main und des Geschichts- und Museumsvereins Lohr.
Hierfür bedanke ich mich herzlich.

DER WOLGEBORN HER PHILIPS GRAFF ZV RIENECK STARB IM IAR CHRISTI M CCCCCLVIIII DEN III SEPTEMPRIS SEINES ALTERS IM LV IAR SEINER REGIERVNG IM XXXXI IAR

VND HAT MIT DER WOLGEBORNEN FRAVEN MARGARETHEN GREVIN ZV ERPACH XXXVI IAR IN DER EHE GELEBT IST ON KINDER ABGESTORBEN VND DER LETST IN SEINEM GESHLECHT GEWESEN

So lautet die Inschrift auf dem Grabstein Philipps III. von Rieneck in der Pfarrkirche seiner Residenzstadt Lohr am Main. Philipp, geboren am 14. Juni 15041, war das letzte Mitglied eines Geschlechtes, welches seit dem 11. Jahrhundert im Raum Lohr/Gemünden ansässig war. Dieses Kerngebiet wurde, in ständiger Auseinandersetzung mit den geistlichen Territorialher­ren Würzburg und Mainz, zu einer umfangreichen Grafschaft ausgebaut. Zentren waren Lohr und, durch Heirat gewonnen, Grünsfeld bei Tauber­bischofsheim; Streubesitz lag im gesamten Maindreieck und -viereck2. Philipp beginnt seine Regierung mit 14 Jahren, sein Vater Reinhard war am 17. Dezember 1518, seine Mutter Agnes am 20. Januar 1519 verstorben3. Am 23. Februar 1519 verleiht ihm der Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg die Lehen, die einen Großteil der Grafschaft ausmachen:4 seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts waren die rieneckischen Besitzungen Stück für Stück an Mainz zu Lehen aufgetragen worden, einige Teile auch an die Pfalz. 1486 hatte zudem Philipp 1. d. Altere die Herrschaft Grünsfeld an seinen Schwiegersohn Friedrich Landgrafen von Leuchtenberg übereignet, obwohl diese eigentlich seinem Bruder, Philipp IIL d. Jüngeren, zugestanden hätte. Endlose Prozesse vor dem Reichskammergericht waren die Folge; letztlich verblieb Grünsfeld aber doch bei den Leuchtenbergern5. Lebensproblem jedes Adligen6 war die Sicherung der Nachkommenschaft. Philipps erster Schritt hierzu ist die Heiratsberedung mit Margarethe von Erbach am 18. August 1522 7. Während seine Ahnen oft erst in späten Jahren geheiratet hatten – sein Vater Reinhard etwa war 35 Jahre alt – kann Phi­lipp als letzter Sproß der Rienecker es sich nicht leisten, so lange zu warten. Anscheinend ist er auch recht begehrt, und Margarethe ist dazu sehr schön: »Die hat er irer fürbindigen schöne halb, das er under zwei und zwainzigen grefin und freienen die wahl gehapt, genomen«8.

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In der Heiratsberedung wird, wie üblich, auch materielle Vorsorge für den Fall getroffen, daß Philipp »tods abgieng vnnd nit Leibserben hinnter Ime verließ, das Gott verhutten wolle«. Margarethe wird als Witwensitz »die alte Burck zu Lore inn der Statt bei• der Pfarrkirchen gelegen«s zugesichert, dazu eine Wiese und zwei Gärten in Lohr, das Dorf Langenprozelten mit Zugehörungen und dem Hof Buch, weiterhin Natural- und Geldeinkünfte. Diese Güter sind jedoch nicht Eigenbesitz, sondern gehen größtenteils von Mainz zu Lehen. Dazu folgt ihr »der halb Theil der gantzen farennden Habe10, an Silbergeschirr, Haußrath vnnd anderm, wie das Namen haben mage, nichts außgeschieden, dann verbriefte Pfanndtschafft, Pferdt, Har­nasch, Geschütz und Schuld; doch soll Frewlin Margareth mit kainen Schul­den, die Grave Philips vnnd die Graveschafft Rienneckh schuldig, oder man herwiderumb Grave Philipssen oder der Graveschafft Rienneckh schuldig wer, zu gellten oder zu thun nichts haben, noch schuldig sein, sonnder mit Irer Morgengabe, dem halben Theil der farennder Habe vnnd was zu frawlichem Leibe gehört, vnverhindert menigclichs zu thun vnnd zu walten haben«.

Die Hochzeit erfolgt im nächsten Jahr; die Zeit geht dahin, aber Nachkom­men stellen sich nicht ein”. Am 17. Februar 1541 macht Philipp sein Testa­ment 12

Haupterbe wird sein Vetter Graf Anton von Isenburg, mit dem ihn zeit­lebens ein herzliches Verhältnis verband13. Philipp hatte seit dem 21. Juni 1535 den schon von seinem Großvater und seinem Vater geführten Prozeß wegen Grünsfeld offiziell wieder aufgenommen14. Seine Ansprüche überträgt er nun für den Fall seines Todes auf Anton, der weiterhin das Haus Schön­rain erhält, das Dorf Hofstetten mit Zoll und Zehnt, 100 Malter Korn, die aus diesem Dorf jährlich anfallen, alle dortigen Rechte, ferner die Dörfer Massenbuch, Halsbach und Sommersberg15. Hinzu kommt die Hälfte von Philipps Silbergeschirr, die Hälfte von Getreide, Frucht und Wein, die Hälf­te allen Hausrates, Pferde, Harnische, Geschütze und alle weiteren Waffen. Falls Anton nach Philipps Tod die Grünsfelder Besitzungen gerichtlich zu­gesprochen bekäme, solle er an Margarethe eine Rente zahlen. Margarethe soll Zeit ihres Lebens im Besitz von Schönrain, Hofstetten, Massenbuch, Halsbach und Sommersberg bleiben, sofern sie sich nicht erneut verheiratet. Von Silber, Getreide, Frucht, Wein und Hausrat erhält sie die andere Hälfte. Die Bestimmungen der Heiratsberedung bleiben ansonsten unberührt. Als Gegenleistung übernimmt Anton die Hälfte der Prozeßkosten16

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Mit der Abfassung seines Testamentes will Philipp nicht nur seinen letzten Willen festlegen, sondern es dient ihm zugleich als politisches Instrument. Das zeigt zum einen die Prozeßkostenbeteiligung durch den Isenburger, zum anderen soll Anton ihm wahrscheinlich auch Hilfe gegen den Bischof von Würzburg leisten. Denn der verschriebene Schönrainer Besitz ist nicht unumstritten. Philipp hatte das Benediktinerkloster mit seinen Zugehörun­gen17 nach dessen Zerstörung im Bauernkrieg 1526 gekauft, was den erbitterten Widerstand Bischof Konrads18 hervorrief19. Dieser wollte den Kloster­besitz selbst erwerben und versuchte mit allen Mitteln, sein Ziel durchzu­setzen. Bis zuletzt behauptete er, der Vertrag sei ohne seine landesherrliche Zustimmung ungültig. Nicht umsonst wird das Testament kurz nach Kon­rads Tod erstellt: mit dem umgänglichen neuen Bischof Konrad von Bibra20 hofft man zu einer günstigen Einigung zu kommen. Diese erfolgt, aber wohl anders als Philipp es sich vorgestellt hatte: er muß Schönrain mit allen Ein­künften, dazu Halsbach, Massenbuch und Hofstetten21 dem Bischof zu Lehen auftragen, dieser verbindet die Zurückgabe mit der Verleihung des Erb­truchsessenamtes an Rieneck22 und einer jährlichen Zahlung von 150 fl. (Gul­den)23. Immerhin ein Gewinn an Geld und Prestige, der den Verlust an Al­lodialgut leicht verschmerzen läßt. Nötig wird nur eine Änderung des Te­staments: Anton bekommt für sich und seine Leibserben das Erbtruchsessen­amt und dessen Ausstattungsgut verschrieben”.

Fast aber wäre das Ende der Grafschaft Rieneck noch vor Philipps eigenem Tod gekommen. Philipps wohl wichtigste Regierungshandlung war die Ein­führung der Reformation in seinem Territorium25. Als überzeugter Anhänger der neuen Lehre tritt er 1546/47 für sie auch mit den Waffen ein und be­teiligt sich am Schmalkaldischen Krieg2B. Nach dessen für die evangelische Seite wenig glücklichem Ausgang fordert Kaiser Karl V. am 10. Oktober 1548 von ihm die Bezahlung der beträchtlichen Summe von 10 000 fl. und die Anerkennung des Augsburger Interims”. Zur Zahlung erklärt sich Philipp bereit, das Interim lehnt er strikt ab28. Karl bestimmt darauf­hin Bischof Melchior von Würzburg29 als Kommissar, um seine Forderungen durchzusetzen, doch vergebens. Schließlich droht er im Mai 1550 damit, die Grafschaften Rieneck und Erbach90 als dem Reich verfallenes Gut einzuzie­hen, bietet sie aber gleichzeitig Mainz, Würzburg und der Pfalz für 60000 fl. zum Kauf an31. Nach intensiven Verhandlungen untereinander lehnen diese drei im August 1550 jedoch ab. Zum einen argumentieren sie, daß die Graf­schaften verschuldet und große Teile Wittümer3E seien. Zum anderen errei­chen sie mit staatstheoretischen Argumenten33, daß Karl V. sein Vorhaben aufgibt; Philipp und die Erbacher kommen anscheinend gänzlich ungescho­ren davon. Der wahre Hintergrund für ihre Ablehnung dürfte aber gewesen sein: bezüglich der Grafschaft Rieneck war allen klar, daß über kurz oder lang mit dem Aussterben des Geschlechtes und dem Heimfall der Lehen zu rechnen war, warum sollte man jetzt also noch Geld ausgeben? Überdies wird man kaum gewußt haben, wie im Falle eines Ankaufes die Vertreibung der Grafen zu bewerkstelligen gewesen wäre.

Genau die gleichen Gedanken wird sich Philipp gemacht haben. Was hatte er schon zu riskieren? Ohne einen Nachfolger konnte es ihm ziemlich gleich gültig sein, was mit seiner Grafschaft geschehen würde. Mehr noch dürfte er seine Gegner aber genau eingeschätzt haben und wußte, daß alle Verhand­lungen nicht das Papier wert waren, auf dem sie geführt wurden 34.

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Soweit sind die Besitzverhältnisse geregelt, als Philipp am 3. September 1559 stirbt”. Was in den ersten Tagen vor sich geht, wann die Beisetzung stattfindet, ist unbekannt. Doch schon am 7. September beginnt der Kampf um das Erbe. Anton von Isenburg stellt seinem Sohn Georg eine Vollmacht aus, wegen »offenbarer leibs unvermuglichkeit« an seiner Stelle die Beleh­nung mit dem Erbtruchsessenamt entgegenzunehmen”. Am gleichen Tag ist die Nachricht von Philipps Tod auch nach Mainz gelangt, und Erzbischof Daniel” entschließt sich sofort, die Grafschaft Rieneck als heimgefallenes Lehen dem Stift einzunehmen38. Am 8. September bestimmt er seinen Hof­meister Eberhard Rüdt von Collenberg und die Räte Hans Leonhard Kott­witz von Aulenbach und Peter Echter von Mespelbrunn dazu, in seinem Namen von der Stadt Lohr und ihren Bürgern Gelübde, Eide und Huldi­gung zu empfangen39. Am Morgen des 9. September treffen diese in Lohr ein und melden dem Erzbischof mit Brief vom gleichen Tag folgendes: bei der Gräfin sei niemand als ihr Bruder Valentin von Erbach; Margarethe bitte darum, mit Geschäften vorerst noch verschont zu bleiben, ihr Bruder würde mit ihnen verhandeln. Sie wollten versuchen, zur Durchführung ihres Auf­trages noch heute Rat und Gemeinde zusammenzubringen und erbitten Ko­pien der letzten Lehenbriefe an Rieneck40.
Am 11., 12. und 13. September führen sie die einstweilige Verpflichtung der Untertanen durch41.

Währenddessen ist Georg von Isenburg mit seinen beiden Sekretären Johann Beyer und Johann Sarbrück in Lohr angekommen42; wahrscheinlich bringen sie den Gelnhäuser Notar Georg Henckel mit. Unter dessen Aufsicht wird nun ein Inventar über die fahrende Habe Philipps erstellt, denn Margarethe und Anton müssen diese ja unter sich aufteilen.

Man beginnt am 12. September auf Schönrain. Philipp hatte, spätestens nachdem der Streit mit Würzburg endgültig beigelegt war, die meisten Klo­stergebäude abgerissen und ein geräumiges Haus errichten lassen, das Mar­garethe als Witwensitz dienen sollte und für ihn vielleicht eine Art Sommer­residenz darstellte”. Die Erfassung der Gegenstände geht, wie auch in den anderen Schlössern, so vor sich, daß man, meist im Obergeschoß beginnend, von Raum zu Raum geht und alles in einer Kladde notiert.

Am folgenden Tag geschieht das gleiche in Rieneck. Die Burg, erbaut im 12. Jahrhundert, ist schon lange nicht mehr allein rieneckischer Besitz. Durch verschiedene Umstände war die Hälfte an Mainz gelangt. 1559 besitzt Philipp aber die gesamte Burg, nachdem Mainz 1489 seinen Anteil auf Wieder­kauf übereignet hatte 44. Rieneck ist Sitz eines Amtmannes, genauso wie dies auf Schönrain und Wildenstein der Fall ist. Nur noch selten dürfte sich die gräfliche Familie für längere Zeit in Rieneck aufgehalten haben.

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Am 14. September reitet man nach Wildenstein45. Im 13. Jh. stand Wilden­stein im Zentrum der Auseinandersetzungen zwischen Rieneck und Mainz um die Vorherrschaft im Spessart”, später wurde der Pfalzgraf bei Rhein Lehenherr der kleinen Burg und ihres Umlandes. Persönlicher Besitz Phi­lipps findet sich hier nicht; Wildenstein war nichts als ein Verwaltungsmit­telpunkt, vielleicht manchmal zu Jagden besucht.

Die Reise geht zurück nach Lohr, wo man nach einer Pause den umfang­reichsten Teil der Arbeit am 16. September in Angriff nimmt. Im Zuge des Stadtausbaus hatten die Rienecker um die Mitte des 13. Jahrhunderts auch ein neues Schloß errichtet, zusätzlich zu dem alten neben der Pfarrkirche gelegenen. Zu dieser Zeit besaßen sie u. a. auch noch die Burgen Grünsfeld, Grumbach47, Rothenfels, Partenstein und Gemünden. Der Bau des Lohrer Schlosses diente weniger Verteidigungs-, als vielmehr Repräsentationszwek­ken; mit Wertheim war Lohr die wichtigste Stadt zwischen Aschaffenburg .und Würzburg, war von jeher Zentrum der Grafschaft Rieneck. Der Merian­Stich von 1648 (Abb. 14) zeigt am besten, wie das Schloß das Stadtbild be­herrschte. Mainz baute es nach 1559 zwar um, hat es aber nicht vergrößert, sondern verkleinert: der Sitz eines mainzischen Oberamtmanns benötigte sicher nicht mehr Gebäude und Räume als beim Tod Philipps vorhanden waren. Die erhaltenen Rechnungen über den Verbrauch am rieneckischen Hof” geben zwar keine genauen Zahlen über das Hofgesinde an, erlauben aber doch den Schluß, daß etwa 50 Personen zum ständigen Gesinde ge­hörten, wozu täglich noch eine verschieden große Zahl von Gästen und Ar­beitern kam, bis zu rund 140 Personen. Das Inventar zeigt deutlich die Mittelpunktfunktion des Schlosses.

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Erzbischof Daniel ist mittlerweile bestrebt, die Huldigung von allen Ange­hörigen der Grafschaft zu erlangen; anscheinend befürchtet er, die Erben könnten auf manche Teile Ansprüche erheben, womit er so unrecht nicht hat. Margarethes Brüder” erbitten vom Domkapitel einen Aufschub, um an­stehende Probleme in Ruhe lösen zu können, doch vergebens”. Am 19. Sep­tember wird dem Kapitel gemeldet, die Untertanen hätten sich verpflichtet, am 30. Tag nach Philipps Tod den endgültigen Eid zu leisten, denn dann seien sie rechtlich nicht mehr der Witwe, sondern Mainz zugehörig51
Die Jäger und die anderen Beamten hat man bis auf weiteres in ihren Stellungen belassenes.
Zum 1. Oktober werden vier Domherren mit dem »großen In­siegel« nach Lohr beordert”.
Am 3. Oktober nimmt der Erzbischof selbst die Eidleistung entgegen, zuerst in Lohr, am 4. 10. in Langenprozelten und Rieneck, am 6. 10. im Frammersbach54. Endgültig abgeschlossen ist die Ein­nahme der Grafschaft, soweit sie Mainzer Lehen war, um den 14. Oktobers. Drei wichtige Anliegen hatten die Untertanen dabei ihrem neuen Herrn vor­getragen: sie bei der »newen religion darin sy numher bis in die 16 jar be­griffen, pleiben zulassen, desgleich auch bey iren privilegien unnd alten her­khomen, und dan zum dritten die shedliche Juden aus der hershafft zuver­schaffen«56. Daniel verspricht, ihre Wünsche zu berücksichtigen57. In der Zwischenzeit ist Margarethe bemüht, die nächsten Verwandten nach Lohr zu bekommen, um Philipps Hinterlassenschaft zu teilen. Klar war bis zu diesem Zeitpunkt nur, was sie und Anton von Isenburg bekommen soll­ten. Zu verteilen sind noch der rieneckische Allodialbesitz und das Geld­vermögen. Margarethe drängt nun auf baldige Abwicklung und setzt den 16. Oktober als ersten Verhandlungstag fest”.

Zu diesem Termin treffen sich in Lohr:

1) Georg von Isenburg als Vertreter seines Vaters Anton

2) Johann von Schwarzenberg als Vertreter seines Vaters Friedrich

3) Konrad von Wolfframsdorf als Bevollmächtigter seiner Herren Georg,

Hugo und Wolfgang von Schönburg-Glauchau

Dies sind die Haupterbberechtigten-l9.

4) Eberhard und Georg von Erbach, Verhandlungsführer für ihre Schwester Margarethe.

Anwesend sind auch Christoph Flohel, langjähriger Sekretär Philipps, und Hans von Volgstädt, Amtmann zu Lohr.

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Das Hauptproblem ist schnell vorgebracht: es sind 16 460 fl. Schulden vor­handen”‘. Nun ja, mag man sich gedacht haben, der sonstige Besitz wird die­sen Betrag schon übersteigen. Was eine richtige Vermutung, aber eine Fehl­kalkulation war. Denn Philipp hatte seiner Frau in einer sog. »Donation« umfangreichen Besitz vermacht. Worauf diese Donation im einzelnen lautete ist unbekannt, da die Urkunde verloren ist. Ein gewichtiger Teil sind jeden­falls die 1500 fl., welche Mainz für den 1489 verkauften Teil der Burg Rie­neck zahlen wollte. Schon am 14. Oktober hatte der Erzbischof den Rück­kauf angekündigt8‘; verständlich, daß die Erben wenig erbaut sind, daß Margarethe dieses Geld bekommen soll. Mit anderen Kapitalien mag es ähn­lich gewesen sein, und auch der geschenkte Grundbesitz ist nicht gerade gering”‘. Verteilbar sind noch vier kleine Seen beim Schloß Lohr und an der Straße nach Frammersbach, der Steintaler Hof bei Lohr, etliche Weinberge, Wiesen, Acker und Gärten in bzw. vor der Stadt, ein Hof zu Nantenbach, der Hof Klingelau in Rieneck, dazu noch einige Güter und deren Einkünfte zu Fellen, Wohnrod, Aura, Langenprozelten, Weickersgrüben, Dittlofsroda, Gräfendorf, Seifriedsburg und Erlabrunn, Zinsen einer Mühle zwischen Ober- und Untereschenbach, ein Hof und Wiesen zu Rieneck, was aber ins­gesamt nur mit 2300 fl. zu veranschlagen ist”. An Bargeld sind 911 fl. vor­handen, 300 fl. sind Außenstände64, ca. 400 fl. sind von den Einkünften des Jahres 1559 bereits eingegangen. 6420 fl. sind im Jahr 1568 zu erwarten: 1553 hatte Philipp von Bischof Melchior von Würzburg Rechte und Ein­künfte in den Dörfern Wiesenfeld, Sendelbach, Rettersbach und Pflochsbach erkauft, der Wiederkauf war erst nach 15 Jahren möglich”. Ein Teil der Schulden erklärt sich hieraus, ein Teil aus den Schönrainer Baukosten, ein weiterer aus den Kosten der gräflichen Hofhaltung, die in den letzten Jah­ren die Einnahmen überstiegen hatten”. Solange hinter diesen Schulden die Einkünfte der ganzen Grafschaft stehen, wird man sie nicht als sonderlich belastend bezeichnen können. Für die potentiellen Erben sieht die Sache frei­lich ganz anders aus”. Sie müssen erkennen, daß Philipp in den letzten Jah­ren offenbar nach der Devise gewirtschaftet hatte: nur nicht zuviel zurück­lassen.

Das Geldproblem ist nicht das einzige. Graf Philipp von Hanau-Münzen­berg läßt am 17. Oktober durch seinen Sekretär vorbringen, daß er an Mainz Forderungen habe und deswegen verschiedene Unterlagen aus dem rieneckischen Archiv benötige. Die Frage der Archivaufteilung erhält für alle Beteiligten sehr schnell zentrale Bedeutung: man bedarf der Urkunden, Register, Rechnungen etc., um seinen neuen Besitz beweisen und verwalten zu können. Andererseits ist nach einer Herausgabe der Briefe eine Klärung der Besitzverhältnisse nicht mehr möglich, und deshalb bleibt das Gewölb vorläufig verschlossen68. Streitpunkte gibt es genug, hauptsächlich zwischen Hanau und Mainz: Philipp von Rieneck hatte 1556 von Karl V. die Zu­sicherung erreicht, daß nach seinem Tod Hanau Wappen, Namen und die Reichslehen erhalten solle89. Am 19. Juli 1559 erbat er von Karls Nachfol­ger Ferdinand die Bestätigung dieser Zusage70; tags zuvor hatte er dem ha­nauischen Sekretär Andreas Faust die dazu nötigen Lehenbriefe des Jahres 1521 übergeben”. Am 8. August empfing Philipp von Hanau für den Rie­necker in Augsburg die Belehnung; Philipp von Rieneck war in diesen Mona­ten bereits krank und konnte deshalb nicht selbst reisen72. Hanau passierte allerdings das Mißgeschick, die Confirmation von 1556 zu vergessen73, und Ferdinand bestätigte daraufhin nicht die Zusicherung seines Vorgängers bzgl. der Erbnachfolge. Nach Philipps Tod erhob Mainz sofort gegen Hanau Einspruch74.

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Angesichts der trüben Aussicht, für das Erbe auch noch zahlen zu müssen, sind die lieben Anverwandten wenig geneigt, es überhaupt anzutreten. Schönburg zieht sich schnell und elegant aus der Affäre: die Feststellung, daß die Schönburger um einen Grad entfernter mit den Rieneckern verwandt seien als Isenburg und Schwarzenberg”, macht es dem Gesandten möglich, bereits am 18. Oktober abzureisen. Zu Margarethes Leidwesen sind Georg von Isenburg und Johann von Schwarzenberg zudem nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit ihren Vätern die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen. Die Witwe möchte möglichst schnell das kostspielige Lohrer Schloß räumen, die Bediensteten entlassen und sich auf Schönrain zurückziehen, aber die Umstände erzwingen am 19. 10. die Abreise der beiden Junggrafen. Der Schwarzenberger kehrt erst gar nicht mehr zurück und meldet nur brief­lich sein Desinteresse. Georg von Isenburg erscheint am 25. 10. wieder und teilt die Vorstellungen seines Vaters Anton mit: man solle doch zusehen, ob nicht doch noch mehr Eigentum als angegeben vorhanden sei, und vor allem sollten die fälligen Zinsen und Gülten genau erfaßt werden. Innerhalb eines Monats werde er dann Bescheid geben, ob er die Erbschaft annehme. In der Zwischenzeit solle die Fahrnis aber endgültig geteilt und ihm auf die Ron­neburg zugestellt werden76

Gräfin Margarethe versucht es nun mit moralischen Appellen: er solle doch bitte bedenken »das er ine [den Isenburgern] ihe und alweg guts erzeigt, sie vor andern lieb gehabt, und vor allen andern erben bedacht und begabt hette”. Und das es jetzt nit allein Rieneck […] sundern auch denen von Eisenberg und iren nachkhomen zu hochster verklainung, nachtheil und sha­den gelangen wurde, das sie ein solchen freundt, der sie so lieb gehabt, und so viel guts erzeigt, also wollen steckhen und umb sein guth geruckt [Ruf], traw [Treu] und glauben khomben lassen wolten und von seinet weg ein solche leidenliche shulden nit uff sich laden solten, do sie doch ein merklichs wie sie wissen vonn ime bekhomen und noch zugewarten hetten«. Sie hat damit Erfolg; Georg bespricht sich nochmals mit seinem Vater und teilt am 27. Oktober die Annahme des Erbes mit. Margarethe überläßt Anton einen Teil des ihr zustehenden Geldes, dazu die noch fälligen Abgaben »ausser­halb wess im inventario begrieffen«.

Der letzte Akt beginnt. Isenburg transportiert in den nächsten Wochen sei­nen Teil der Fahrnis ab und versucht, die Schulden so gut wie möglich zu kompensieren, verkauft u. a. den ihm zufallenden Allodialbesitz an Mainz. Freilich werden die Schlösser nicht bis auf den letzten Nagel ausgeräumt. Den Schönrainer Hausrat hat man teilweise mit anderem aufgerechnet, wie aus den Randnotizen des Inventars hervorgeht. Teile werden an Mainz veräußert und bleiben im Lohrer Schloß.

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Hier zieht als erster mainzischer Ober­amtmann Philipp von Dienheim ein98. Erbach nimmt das Amt Wildenstein ein, und Margarethe muß sich noch zwei Jahre lang mit Mainz herumstrei­ten. Denn zum einen erkennt der Erzbischof den rieneckischen Besitz in Erla­brunn nicht an, sondern behauptet, er sei Mainzer Lehen. Kurz nach Philipps Tod hatte er bereits 40 Reiter in das Dorf geschickt, um die Huldigung an Margarethe zu verhindern79. Zum zweiten sollte laut Heiratsverschreibung Margarethe jährlich 300 fl. aus der Kellerei Lohr erhalten, die zum Teil durch verschriebene Einkünfte von Langenprozelten gedeckt waren. Mainz ver­anschlagt nun den Wert des dortigen Besitzes wesentlich höher als die Grä­fin, will ihr also weniger auszahlen als sie fordert”. Erst am 22. November 1561 erfolgt die endgültige Einigung”‘. Margarethe erhält jährlich 264 fl. und zwei Fuder Wein, überläßt Mainz dafür ihr Haus in Lohr gegenüber dem Schloß, der »Amtshof« genannt82, zwei Wiesen in Rieneck und ihren Teil am Zehnt zu Frammersbach83. Dafür erhält sie Erlabrunn zugespro­chen.

Margarethe lebt nun, bestens versorgt84, auf Schönrain. Aus den 14 Jahren ihres Witwenstandes liegen in Form von Korrespondenzen mit dem ehema­ligen Lohrer Pfarrer J. K. Ulmer viele Nachrichten vor 85. Am 8. August 1574 stirbt sie und wird am 12. neben Philipp begraben. Um ihre Hinter­lassenschaft streiten sich Isenburg und Erbach auf sehr unfeine Weise; zu letzt ist Schönrain fast völlig ausgeräumt und ein isenburgischer Amtmann zieht ein””. Margarethes Grabplatte ist äußerst einfach, ob auf eigenen Wunsch oder aus Sparsamkeit der Verwandten ist unbekannt. Die Inschrift lautet:

DIE WOLGEBORNE FRAW MARGARETH GREVIN ZV RIENECK GEBORNE GREVIN ZV ERPACH HAT NACH ABSTERBEN DES WOLGEBORNEN HERN PHILIPSEN GRAVEN ZV RIENECK IM WIDWESTANDT GELEBT XIIII IHAR EILF MONAT FVNF TAG STARB IM IHAR M DLXXIIII DEN VIII TAG DES MONATS AV­GVSTI IHRES ALDTERS LXV IHAR VIIII MONAT VND ZWEN TAG

In diesem Gesamtrahmen ist das vorliegende Inventar zu sehen. Inventare sind eine relativ seltene und noch seltener ausgewertete Quellengattung. Sie werden manchmal jährlich87, meist aber nur bei besonderen Gelegenheiten erstellt, so z. B. um die Zerstörungen im Bauernkrieg festzustellen88 oder in einem Todesfall89.

Trotz des Reichtums an Quellen für Philipps Regierungszeit gibt es kaum Stücke, die ihn persönlich vor Augen führen; das Inventar jedoch gibt Auskunft über seine unmittelbaren Lebensverhältnisse.

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Es zeigt, wie und wo er lebte und nicht nur das: auch die ihn umgebenden Personen werden ein we­nig greifbarer. Nur wenige Rechnungen der Grafschaft sind erhalten, so daß sich auch von dieser Quellengattung her nur bruchstückhaft ein Bild der Lebensweise am Lohrer Hof zeichnen ließe90. Das Inventar faßt dage­gen schlaglichtartig die ganze materielle Umgebung zusammen. Freilich möchte man an vielen Stellen noch näheres erfahren; Sinn und Zweck war es aber, diesen Besitz zu verteilen, und so sind viele Beschreibungen nur oberflächlich und es fehlen sowohl Dinge, die nicht teilbar waren, als auch solche, die man für nicht wertvoll genug hielt. So ist nichts zu erfahren über die Art der Heizung: wo stehen offene Kamine, wo Kachelöfen? Oder: auf welche Art sind die Fenster verglast, wo überhaupt? Sind die Wände getäfelt? Ist eine Kassettendecke vorhanden? Wie sehen die Herde aus, wo sind Back­öfen? Wie sind die Badestuben eingerichtet? Wo wird eigentlich die Wäsche gewaschen? Werden die Bergfriede genutzt? Solche Fragen müssen leider weitgehend unbeantwortet bleiben. Nicht aufgeführt werden im Schloß Lohr die gesamten Vorräte, aus dem einfachen Grund, weil diese noch laufend verbraucht werden. Vielleicht hat man sie bei Margarethes Wegzug nach Schönrain aufgeteilt. Keine Rede ist von sicher vorhandenen irdenen Schüs­seln und Häfen, von Talglichtern, Mausefallen und sonstigen Kleinigkeiten des täglichen Lebens. Im Vergleich zum Gesamtmaterial macht dies zwar nur einen kleinen Prozentsatz aus. Schwerer wiegt schon, daß Philipps Tresor verschlossen bleibt und noch mehr, daß Margarethes persönlicher Besitz überhaupt nicht aufgeführt wird. Seine Beschreibung wäre eine höchst will­kommene Ergänzung und Abrundung. Sicher war ihre Kleiderkammer nicht weniger gut bestückt als die Philipps, und es sollte auch, nicht verwundern, wenn die überhaupt nicht genannten Musikinstrumente bei ihr auftauchen würden. Gut denkbar ist auch, daß Margarethe manche ganz persönlichen Stücke Philipps zu Recht an sich genommen hat.

Es wird sich beim Lesen des Inventars die Frage aufdrängen: war Philipp von Rieneck denn nun eigentlich »reich«? Dies ist nicht einfach zu beant­worten. Sicher besteht ein enormer Unterschied zwischen ihm und der Masse seiner Untertanen”. Auch innerhalb des Adels sind die Besitzverhältnisse höchst verschieden. Ulrich von Hutten schreibt 1518 an Willibald Pirkhei­mer: »Die Burg selbst, mag sie auf dem Berge oder im Tal liegen, ist nicht ge­baut, um schön, sondern um fest zu sein: von Wall und Graben umgeben, innen eng, da sie durch die Stallungen für Vieh und Herden versperrt wird. Daneben liegen die dunklen Kammern, angefüllt mit Geschütz, Pech, Schwe­fel und dem übrigen Zubehör der Waffen und Kriegswerkzeuge. Überall stinkt es nach Pulver, dazu kommen die Hunde mit ihrem Dreck, eine liebliche Angelegenheit, wie sich denken läßt, und ein feiner Duft! …

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Der ganze Tag, vom frühen Morgen an, birgt Sorge und Plage, beständige Un­ruhe und dauernden Betrieb.«” Hutten beschreibt einen Zustand, über den der Rienecker zumindest auf den Schlössern Lohr und Schönrain hinaus ist. Freilich liegen auch dort noch die Ställe in unmittelbarer Nähe der Wohngebäude, doch sind letztere hell, geräumig und gut ausgestattet. Pul­verdampf und Schwefel sind höchst selten zu riechen, da Philipp im Gegen­satz zu seinem Vater und Großvater ein sehr friedfertiger Mensch ist. Gut bestückt ist seine Silberkammer, desgleichen sein Kleider»schrank«. Alles aber hält sich in einem standesgemäßen Rahmen, außerordentlicher Luxus, wie z. B. mit Perlen und Edelsteinen besetzte Kleider, fehlt. Aus vielen Quellen geht hervor, wie sehr Philipp sich um die täglichen Geschäfte der Grafschaft kümmert, oft bis in Kleinigkeiten hinein. Er ist weit entfernt von einem adeligen Leben wie es Sebastian Frank beschreibt, wonach der Adel keine andere Hantierung kenne »dann jagen, beyssen, sauffen, prassen, spi­len, leben von rent, zinß und gülten im überfluß kostlich.«93

Zur Handschrift

Das Inventar hat in mindestens zwei Exemplaren existiert, von denen nur noch das Isenburg ausgehändigte erhalten ist. Dieses liegt im Fürstlich Ysen­burgischen Archiv Büdingen unter der Signatur »Stadt und Land, Rieneck, Fasz. 167/1157a«. Es besteht aus 56 fadengehefteten Papierblättern zuzüg­lich vorderem und hinterem Deckblatt, Größe 32,8 x 22 cm. Die Blätter ha­ben keine Zählung; für die Edition wurde eine Seitenzählung vorgenommen, die in das Original eingetragen wurde. Das gut erhaltene Inventar trägt die Aufschrift »Copia Inventarij«, es handelt sich also um die Zweitschrift, die aber die gleiche Gültigkeit wie die Erstausfertigung hat. Geschrieben ist es von einer einzigen Hand, wohl von dem Notar Georg Henckel. Gelegentlich hat eine zweite Hand Randnotizen hinzugefügt. Diese betreffen immer die faktische Durchführung der Verteilung aus isenburger Sicht.

Zum Inventar existieren zwei ergänzende Quellen:

  1. Inventar Hausrats, Silbergeschirrs, Frucht, Weins und anders im Haus Lohr, Actum Samstag 16. September 1559. (Büdingen, Stadt und Land, Rieneck, Fasz. 167/1157b).

Es ist dies ein Teil des Gesamtkonzepts des Inventars und umfaßt dessen Seiten 56 mit 70, nämlich das Silbergeschirr, Keller und Speisekammer. Anschließend folgt ein Verzeichnis der im Lohrer Schloß vorgefundenen Waffen. Dieses wurde in die Reinschrift nicht mit aufgenommen, da die Waffen lt. Testament ganz an Isenburg fielen. Der Schreiber der 14 fadengehefteten Blätter in Schmalfolio ist der gleiche, der im Inventar die Anmerkungen hinzugefügt hat, wahrscheinlich handelt es sich um einen der isenburgischen Sekretäre, Johann Beyer oder Johann Sarbrück.

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  1. Verzeichnis allen Silbergeschirrs, so dem wohlgeborenen Herrn, Herrn Anton von Isenburg, Grafen zu Büdingen, nach tödlichem Abgang wei­land des auch wohlgeborenen Herrn, Philipps Grafen zu Rieneck ehrli­cher und seliger Gedächtnis von Lohr zuteil worden, Actum und verzeich­net zu Wächtersbach in meines gnädigen Herrn Grafen Antons Stuben oder Gemach Mittwoch den 23. November Anno 1559 in Beisein Ihrer Gnaden und des Frauenzimmers (Büdingen, Ysenburgische Erbschaften Nr. 71e).

Sechs Seiten in Schmalfolio, der Schreiber ist der gleiche wie der des In­ventars. Das Verzeichnis führt die Teile des Silbergeschirrs auf, die Isen­burg erhielt; im Inventar sind diese mit einem »A« (für Anton) gekenn­zeichnet. Die Beschreibung ist ähnlich wie im Inventar, meist knapper, teilweise ausführlicher.

Inhaltliche Abweichungen dieser beiden (ferner mit »Kladde« bzw. »Isenb. Verz.« abgekürzten) Quellen vom Inventar werden in den Anmerkungen angegeben.

Die Edition folgt den »Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amts­bücher« ‘4. Dies bedeutet für den vorliegenden Text:

  1. Die Textwiedergabe erfolgt buchstabengetreu mit den Ausnahmen: u wird nur vokalisch, v nur konsonantisch gebraucht (Bsp.: »vnd« wird als »und«, »Graue« als »Grave« wiedergegeben.) Großer Anfangsbuchstabe wird verwendet für Satzanfänge, Überschriften, Eigennamen und Titel, sonst kleiner Anfangsbuchstabe. Dies bedeutet den größten Eingriff in den ursprünglichen Text. Der Schreiber handhabt die Groß- und Kleinschrei­bung entsprechend den Schreibgewohnheiten der Zeit sehr unterschiedlich. In vielen Fällen schreibt er Substantive groß, Adjektive, Artikel etc. klein; ebenso häufig dreht er diese Schreibweise aber gerade herum. Teil­weise geht man heute dazu über, Texte vor 1550 in Kleinschreibung, Texte nach 1550 in heutiger Schreibweise zu edieren. Das Inventar steht zeitlich wie sprachlich auf der Grenze, ist insgesamt aber noch stark älte­ren Schreibweisen verhaftet. Seine Wiedergabe in Kleinschreibung ist daher berechtigt. Nicht durchgeführt wurde die von den Richtlinien er­möglichte Vereinfachung der Konsonantenhäufung, da dies den Text zu stark verändert hätte.
  2. Eindeutige Kürzungen werden kommentarlos aufgelöst, nicht eindeutige Kürzungen werden in runde Klammern gesetzt.
  3. Im Text getrennt geschriebene Wörter bleiben in dieser Form stehen.
  4. Die Interpunktion folgt der Vorlage. Ausnahme: am Ende jeder Überschrift und Position steht im Original ein eigentlich funktionsloses Kom­ma, dieses wurde in der Edition weggelassen.
  5. Ist eine Lesung unsicher, so wird durch [?] nach dem betreffenden Buch­staben oder Wort darauf hingewiesen.
  6. Genügt zur Erklärung eines Begriffes eine kurze Angabe, so wird diese in [ ] unmittelbar dazugesetzt. Ansonsten erfolgt die Erläuterung in einer Anmerkung. Randnotizen und Nachträge werden ebenfalls in An­merkungen aufgeführt. Eine Trennung von Text- und Sachanmerkungen konnte aus drucktechnischen Gründen nicht durchgeführt werden.
  7. Der Druck versucht, die Textgestaltung der Vorlage wiederzugeben.

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1 »Uff abent Viti zwischen eylffen und zwelffen, natus est dominus philippus Co­mes in Rineck, item die gevattern seindt gewesen mein gnediger herr von Meintz Bertholdus genant, Grave Johan von Yssenburg und mein gnedige fraw von Ba­benhausen« (Hausarchiv des Grafen zu Erbach-Erbach und von Wartenberg­Roth in Erbach, Akten Margarethe von Rieneck). Die genannten Paten sind der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg (1484 – 21. 12. 1504), Graf Johann V. von Isenburg (1476-1533), die »Frau von Babenhausen« wahrscheinlich seine Schwester Anna (1460-1522), seit 1480 mit dem in Babenhausen regierenden Philipp II. von Hanau-Lichtenberg verheiratet. Johann und Annas Bruder Phi­lipp heiratete 1495 Amalia von Rieneck, Tochter Graf Philipps II. d. Jüngeren (1427-1497). Vgl. W. K. Prinz von Isenburg: Isenburg-Ysenburg, Stammtafeln des Geschlechtes, Berlin 1941.

2 B. Kallenbach, Die Grafen von Loon und Ryneck, Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg (AU) 19,3. H., 1868, S. 79-130; M. Wie­land, Beiträge zur Geschichte der Grafen, Grafschaft, Burg und Stadt Rieneck, AU 20, 1. u. 2. H., 1869, S. 61-368; F. Stein, Die Reichslande Rinek und die übrigen Besitzungen ihres Dynastengeschlechtes, AU 20,3. H., 1870, S. 1-136; 0. Schecher, Die Grafen von Rieneck, Studien zur Geschichte eines mittelalterli­chen Hochadelsgeschlechtes in Franken, Diss. Würzburg 1963 (Druck: Schriften des Geschichtsvereins Lohr 8,1969); R. Elzenbedt, Rieneck, Aufzeichnungen zur Geschichte der Stadt, ihrer Pfarrei und der Burg, Gemünden o. J. (1978); E. Weiß, Geschichte der Stadt Grünsfeld, Grünsfeld 1981; künftig: Th. Ruf, Die Grafen von Rieneck, Genealogie und Territorienbildung.

3 Grabsteine in der Pfarrkirche St. Michael in Lohr. Die Angabe, Philipp habe zwei Schwestern gehabt (zuletzt Schecher S. 103 f.), beruht auf einem Irrtum. Uber Philipps Erziehung ist nichts bekannt; durch den frühen Tod seiner Eltern dürfte er kaum Gelegenheit gehabt haben, wie etwa die gleichaltrigen Grafen Georg und Eberhard von Erbach in Deutschland oder gar in Italien zu studieren und Bil­dungsreisen durch Frankreich zu machen (G. Simon, Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Frankfurt/M. 1858, S. 380 ff.).

4 Stadtarchiv Lohr, 1 A 25. Lehen sind: ein Teil von Rieneck, der Feller Grund, die Stadt Lohr, Langenprozelten, Frammersbach, Wiesen, ein Teil des Biebergrundes. Dies ist die Formulierung des Lehenbriefes, die den dahinterstehenden Umfang nicht ausdrücken kann.

5 Hauptstaatsarchiv München (HStAM), Leuchtenberg U 1486 Mai 22; zur Siche­rung des Besitzes trug ihn Leuchtenberg 1502 dem Bischof von Würzburg zu Le­hen auf (HStAM, Leuchtenberg Gerichtsliteralien 109); vgl. Weiß S. 66 ff. Ver­bunden mit dem Prozeß wegen Grünsfeld ist eine Forderung gegen den Bischof von Würzburg auf Herausgabe der Stadt Lauda, die ebenfalls über die Leuchten­berger unrechtmäßig an Würzburg gekommen war.

6 Dies gilt genauso für jeden Bürger und Bauer, bei denen Kinder die Rolle der Al­tersversorgung spielten. Beim Adeln dagegen konnte Kinderreichtum schon wieder zum Problem werden, da die Herrschaft möglichst nicht zu sehr zerteilt werden sollte.

7 V. F. v. Gudenus, Codex diplomaticus sive anecdota res Moguntinas illustrantia, 5 Bde., Göttingen/Frankfurt/Leipzig 1743-68, Bd. V, 530 Nr. 82. Margarethe ist nach Ausweisung ihrer Grabinschrift (Lehr) am 6. November 1508 geboren. Die Hochzeit fand 1523 statt, da Philipps Epitaph angibt, er sei mit Margarethe 36 Jahre verheiratet gewesen.

8 Die Chronik der Grafen von Zimmern. Hs. 580 und 581 der F. F. Hofbibliothek Donaueschingen. Vollst., rev. Ausgabe, in Verbindung mit der F. F. Hofbibliothek hrsg. v. H. Decker-Hauff, 3 Bde., Sigmaringen/Darmstadt 1964-73, Bd. II, S. 82.

9 Nach 1649 Kapuzinerkloster, heute Bruder-Konrad-Haus.

10 Der Begriff der »fahrenden Habe«, »Fahrnis«, ist am besten mit Umschreibungen zu erklären: »eingewaid im haus«, »mit nagel nit angehaefft«, »was die fackel oder brand hinweg nehme« (Künsberg, Deutsches Rechtswörterbuch, ‘3 Bde., Wei­mar 1935/38, Bd. 1 Sp. 385).

11 In Anbetracht der Quellenlage kann ausgeschlossen werden, daß ein Kind vor­handen war, dieses aber frühzeitig verstarb.

12 Fürstlich Ysenburg-Büdingisches Archiv Büdingen, Urkunde Nr. 6178; Gudenus Cod. dipl. V,553 Nr. 87.

13 Anton von Isenburg (2. B. 1501-25. 10. 1560) war der Sohn von Philipps Tante Amalia von Rieneck-Isenburg.

14 Staatsarchiv Würzburg (StAW), Administration f. 796/18034, Nr. I.

15 Dorf wohl an Stelle des heutigen Sommerhofes bei Halsbach.

16 Weiterhin legiert er u. a. Philipp 12 000 fl. für den Fall, daß er, Anton, kinder­los sterbe. Angesichts seiner sechs zu dieser Zeit lebenden Kinder ist es aber un­wahrscheinlich, daß Philipp je in den Genuß des Geldes käme (Büdingen Urk. Nr. 6179; Gudenus Cod. dipl. V,559 Nr. 88).

17 Hierzu zählen Halsbach, Massenbuch und Sommersberg. Hofstetten war, nach wechselnden Besitzern, seit dem 14. Jahrhundert fest in rieneckischer Hand (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 14, fol. 213′). Verbunden mit Hofstetten ist eine Wasserzollstelle, die Reichslehen ist. Karl V. genehmigt 1544 April 2 das Testament sowie die Zollübertragung (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Con­firmationes privilegiorum deutscher Expedition Fasz. 171; Büdingen Urk. Nr. 6314; Gudenus Cod. dipl. V,566 Nr. 90).

18 Konrad II. v. Thüngen, Bischof von Würzburg 1519-1540.

19 Kaufbrief vom 23. März 1526: HStA Stuttgart, A 491 Urk. 733; zu den Aus­einandersetzungen s. bes. StAW, Adel 1262/70; W. Weigand, Schönrain am Main, Ms. Diss. Würzburg 1942; ders.: Das Hirsauer Priorat Schönrain am Main, I. Teil, Lohr 1951.

20 Vgl. A. Wendehorst, Das Bistum Würzburg, Teil III, Die Bischofsreihe von 1455-1617, Berlin/New York 1978, S. 100-109.

21 Sommersberg wird nicht aufgeführt; das Dorf besteht wahrscheinlich nur aus wenigen Höfen und zählt zu Halsbach.

22 Der Truchseß ist ursprünglich Vorsteher der Hofverwaltung. Im 16. Jahrhundert hat er in Würzburg höchstens noch bei der Amtseinführung eines neuen Bischofs eine (nicht näher bekannte) Funktion. Der Lehenbrief sagt, Rieneck habe dieses Amt »von Alter her«. Ein urkundlicher Beleg hierfür läßt sich nicht erbringen, und die Angabe ist nur Formel. Bisher ist nur ein einziger weiterer Nachweis für die Vergabe des »oberst« Truchsessenamtes auffindbar: 1421 Januar 30 wird Dietrich von Bickenbach damit belehnt (StAW, Wbg. Lehenbuch 14, fol. 6), also kein Rienecker. Vgl. E. Klafki, Die kurpfälzischen Erbhofämter, Stuttgart 1960; A. Amrhein, Gottfried IV. Schenk von Limpurg, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken (1442/1455), Teil 1, AU 50,1908, S. 1-150, hier S. 97-120; E. Soder v. Güldenstubbe, Die Bischofsweihe des Julius Echter von Mespelbrunn, Würzburger Diözesangeschichtsblätter 42,1980, S. 245-294.

23 Erster, heute verschollener Vertrag über das Erbtruchsessenamt vom 26. 11. 1543, s. Regesta Herbipolensia VI, Urkundenregesten zur Geschichte des Juliusspitals in Würzburg 1576-1849, bearb. v. H. Hoffmann, Würzburg 1976, S. 158, U 717. Aufgenommen in einen Vertrag vom 5./6. Mai 1544, Gudenus Cod. dipl. V, 570 Nr. 91.

24 1544 Januar 16, Büdingen Urk. Nr. 6295; Gudenus Cod. dipl. V, 563 Nr. 89. Weitere Punkte des Testamentes sind nicht betroffen.

25 J. Schott, Beiträge zur Reformationsgeschichte der Grafschaft Rieneck, Heimat­land (Heimatkundliche Beilage der Lohrer Zeitung) 1950 Heft 1 – 1961 Heft 1.
26 Krieg des Kaisers gegen die im »Schmalkaldischen Bund« zusammengeschlossenen lutheranischen Reichsstände, der mit deren Niederlage endet. Karl V. gelingt es aber nicht, dies politisch auszunutzen.

27 Büdingen Urk. Nr. 6522; StAW, G 10531. Das Augsburger Interim (15. 5. 1548) ist eine Zwischenlösung im Religionsstreit, bewilligt den Evangelischen bis zu einem Konzil Laienkelch und Priesterehe, basiert aber insgesamt auf der katholi­schen Lehre. Vgl. St. Skalweit, Reich und Reformation, Berlin 1967, S. 323 ff.; H.-T. Michaelis, Die Grafschaft Büdingen im Felde der Auseinandersetzungen um die religiöse und politische Einheit des Reiches (1517-1555), Darmstadt 1965, S. 129 ff.

28 Zur Bereitstellung der Summe werden Verhandlungen mit Mainz aufgenommen (StAW, Mainzer Domkapitelsprotokolle 9, fol 120 ff.). Vgl. A. Ph. Brück, No­tizen zur Reformationsgeschichte der Grafschaft Rieneck, Würzburger Diözesan­geschichtsblätter 16/17, 1954/55, S. 368-370.

29 Melchior Zobel von Giebelstadt, 1544-1558.

30 Auch Erbach hatte sich am Krieg gegen den Kaiser beteiligt, vgl. Simon S. 384 ff.; V. Press, Die Grafen von Erbach und die Anfänge des reformierten Bekenntnisses in Deutschland, in: Aus Geschichte und Hilfswissenschaften, FS f. W. Heinemeyer z. 65. Geb., hrsg. v. H. Bannasch u. H: P. Lachmann, Marburg 1979, S. 653-685.
31 StAW, G 10531.

32 Versorgungsgut der Ehefrauen nach dem Tod des Mannes.

33 Das Erbtruchsessenamt wird als einer der Stützpfeiler des Herzogtums Franken dargestellt. Die Erbacher stehen in pfalzgräflichen Diensten, sind Erbschenken, die Pfalz ist auf sie angewiesen und kann sie nicht einfach »aufkaufen«

34 Eine Erkenntnis, die ihm in Bezug auf seine eigenen Prozesse wegen Grünsfeld und Lauda allerdings abgeht.

35 Brief Margarethes an Georg von Henneberg vom 7. September (StA Meiningen, Sektion I/Q, Nr. 121):

Hochgeborner freuntlicher lieber herr und schwager. Dit gantz bekhumertem traurigem gemuet weiß Euer Liebden ich nit zuverhelen, das der auch wolgeborn mein freuntlicher lieber herr und gemahel Philips Grave zue Rieneck negst ver­gangene sontags den dritten dieses gegen abent umb funf uhr ungeverlich sanfft­mutig unnd vernunfftlich von diesem jammerthal verschieden unnd verstorben, der liebe treue gott wolle ime und uns allen ein froliche ufferstehung gnediglich verleihen Amen. Welchs Euer Liebden als wolgedachts meines lieben kern seligen herr und vetter ich kleglichen nit verhalten wollen. In betrachtung das Euer Lieb­den dieses meines lieben hern tödlichen abgangs neben mir sonder zweivel ein freuntlidis mit leiden tragen unnd haben werden, unnd mich Ir in freuntshafft freuntlich befolen sein lassen und thue hiemit Euer Liebden dem lieben treuen gott befhelen. Datum dornstags den VII ten septembris anno LIX.

Margaretha Grevin zue

Rieneck geborne Grevin

zue Erpach & Witwe

Die Bezeichnung »Vetter« ist nicht wörtlich zu nehmen, die Verwandtschaft ist wesentlich weitläufiger.

36 StAW, Würzburger Lehensachen 3282; Gudenus Cod. dipl. V, 586 Nr. 97. Die Belehnung erfolgt am 3. Oktober, Gudenus a. a. O. 588 Nr. 98. Vgl. auch W. Engel, Julius Echters Belehnung der Grafen von Isenburg mit Schönrain 1575, Mainfränkisches Jahrbuch 9, 1957, S. 53-69.

37 Daniel Brendel von Homburg, 1555-1582.

38 StAW, Mainzer Domkapitels Protokolle 11, fol. 262′; Brück S. 369 versteht die dortige Angabe, der Erzbischof habe sich von Höchst aus »hinuff gewendet« so, daß Daniel selbst nach Lohr reiste. In Anbetracht der folgenden Maßnahmen ist dies aber sehr unwahrscheinlich.

39 Stadtarchiv Lohr, Akten I b 1; ohne Ausstellungsort.

40 StAW, Miscellanea 6456.

41 G. Chr. Joannis, Rerum Moguntiacarum volumen primum et secundum, Frank­furt 1722, Bd. II, S. 880.

42 Daß Graf Anton nicht selber kommt, liegt vielleicht nicht (nur) an seiner »leibs unvermuglichkeit«: am 18. September 1559 stirbt seine zweite Frau; Katharina Gumpel. Vermutlich ist ihr zu erwartender Tod der wahre Grund für Antons Fernbleiben. Daß er sich nicht mit ihrer Krankheit entschuldigt liegt daran, daß Katharina eine Bauerntochter ist und die Verbindung recht schief angesehen wird.

43 Bei der Bewidmung Margarethes 1522 war ihr die »alte Burg« in Lohr zugewie­sen worden, von der es hieß, sie solle in besseren Zustand versetzt werden. Ob dies geschah, ist ungewiß. Im Inventar wird sie überhaupt nicht erwähnt; sie dürfte seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts weitgehend leergestanden haben.

44 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 41, fol. 176. Auch Hanau hat einen Anteil, doch besteht dieser nur an 1/8 des »hinteren Turms« (StAW, MRA Hessen-Kas­sel K 338 Nr. 495 111, Nr. 5). Praktisch hat dies keine Bedeutung.

45 Im Südostspessart, bei Eschau.

46 C. Cramer, Landeshoheit und Wildbann im Spessart, Aschaffenburger Jahrbuch 1, 1952, S. 51-123.

47 Burggrumbach b. Würzburg

48 Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen. Dieser in den letzten Jahren aussor­tierte Bestand ist noch unter keiner anderen Signatur zitierbar.

49 Ihre Namen sind hier nicht genannt; Margarethe hatte drei Brüder, den schon genannten Valentin sowie Georg und Eberhard.

50 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 265 (16. 9. 1559).

51 Sogenanntes Recht des Dreißigsten, Wonach die Witwe und die Angehörigen 30 Tage lang vom Erbnachfolger unangefochten im Haus verbleiben dürfen. Das Gesinde darf während dieser Zeit nicht entlassen werden, der Haushalt wird von der Erbmasse bestritten; H. Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte Bd. I, Karlsruhe 219’62, S. 415.

52 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 265.

53 A. a. O. fol. 265′.

54 Joannis Bd. II, S. 880.

55 Ober die in der Folgezeit vergebenen ehemals rieneckischen Lehen läßt der Erz­bischof ein eigenes Lehenbuch anlegen (StAW, Mainzer Lehenbuch 18).

56 StAW, Mainzer Domkapitels-Protokolle 11, fol. 266′.

57 Die meisten der rieneckischen Ordnungen und Privilegien bleiben bestehen bzw. werden erneuert. Über Juden in der Grafschaft Rieneck ist wenig festzustellen; gelegentlich taucht in Rechnungen der Jude Hirsch auf, der u. a. als Tuchhändler tätig ist. Die Lohrer sind aber anscheinend weniger tolerant als ihre Herrschaft, und 1561 Mai 18 schickt Daniel tatsächlich ein auf einem Erlaß Kaiser Ferdi­nands basierendes Schreiben »des Jüdischen Wucherlichenn Contracts wegen« auch nach Lohr, worin der Handel der Juden im ganzen Erzstift Mainz stark eingeschränkt wird (Stadtarchiv Lohr, Akten I A 5, S. 51-53. Druck bei H. Hönlein, Lohr und die Juden, Heimatland 1956 Nr. 1). Zu weiteren Maßnah­men gegen die Juden kommt es nicht; der »Jude Hirsch zu Lohr« ist noch 1566 bezeugt (StAW, MRA 280/152). Der mainzische Oberamtmann Philipp von Dienheim ist es nämlich, der den Juden Schutz gegenüber den Einwohnern ge­währt. Nach seinem Tod am 20. April 1572 (Grabmal in der Pfarrkirche Lohr) weigert sich sein Nachfolger Hans Leonhard Kottwitz von Aulenbach (der 1559 an der Regelung des Heimfalls beteiligt war) allerdings, die Stadt zu betreten, so­lange noch Juden dort vorhanden seien. Tatsächlich verlassen die Lohrer Juden 1573 die Stadt (vgl. J. Schott, Beiträge zur Reformationsgeschichte der Graf­schaft Rieneck, Heimatland 1958 Nr. 10, Nr. 11; 1959 Nr. 2; F. Rausch, Das Judenmotiv, in: W. Brückner, Hrsg., Maria Buchen, eine fränkische Wallfahrt, Würzburg 1979, S. 59-76, hier S. 68 f.).

58 Briefwechsel Margarethe/Anton vom 27. u. 28. 9., 5. u. 7. 10. 1559 in Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen.

59 Das folgende, soweit nicht anders vermerkt, nach dem Konferenzprotokoll über die Erbschaftsverhandlungen, 16.-27. Oktober 1559 (Erbach, Akten Margarethe von Rieneck).

 

Auszug aus der rieneckischen Stammtafel:

Grafik

Vgl. J. Hübners Genealogische Tabellen, 2. Teil, Leipzig 1744, Tafel 653 ff.; K. Fürst zu Schwarzenberg, Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzen­berg, Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX/16, Neu­stadt/Aisch 1963.

60 Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen. Teilveröffentlichung des Schuldenver­zeichnisses, das damals in Büdingen unter der Signatur Stadt und Land, Rienedt Fasz. 168 Nr. 1168b lag, bei W. Weigand, Die Geschlechterverbindung zwischen den Grafen von Rieneck und den Fürsten von Ysenburg, Heimatland 1953 Nr. 1. 14850 fl. sind entliehenes Geld, 1610 fl. unbezahlte Rechnungen. Die Umsetzung der Summe in heutigen Geldwert ist äußerst schwierig. Mit sehr vielen Vorbe­halten kann man 1 fl. = 100,- DM setzen, was eine Verschuldung von 1,6 Mil­lionen ergäbe. Diese Gleichsetzung dient aber nur dazu, annäherungsweise eine Vorstellung zu vermitteln. Löhne und Preise des 16. Jh. sind noch viel zu wenig untersucht. Eine rieneccische Rechnung für 1557/58 gibt an (Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen; Auszüge):

Jährlicher Gesindelohn:

8 fl. dem Stallmeister

8 fl. dem Jäger

6 fl. dem Hausschmied

6 fl. dem Schneider

8 fl. dem Oberknecht

Hinzu kommen Wohnung und Essen, Korndeputate, Ausstattung mit Kleidern und Schuhen, sowie gelegentliche Sonderzuschüsse.

2 fl. 19 s dem Strohschneider für 25 Tage Strohschneiden (= 3 s pro Tag; 1 fl. _ 28 s = 168 d; s = Schilling, d = Pfennig)

2 s für 1 Pfund gedörrten Hecht (1 Pfund = ca. 475 Gramm, vgl. Zusammen­stellung bei R. Sprandel, Das Eisengewerbe im Mittelalter, 1968, S. 407 f.) 181 fl. 24 s 3 d für 75 Säue (= 2,4 fl. pro Sau)

5 s für eine Gans

6-7 fl. für eine Kuh

8 fl. für einen Stier

1 fl. 5 s für ein Kalb

1 s für 1 Pfund Rindfleisch

5 d für 1 Pfund Kalbfleisch

Der normale Tageslohn eines qualifizierten Taglöhners beträgt 3 s, was bei 270 Arbeitstagen einen Jahreslohn von 29 fl. ergibt. Fraglich ist, ob er an all diesen Tagen eine Beschäftigung findet. Taglöhner, die nur Hilfsarbeit verrichten (z. B. Bau von Zäunen), erhalten pro Tag 1 s 2 d, ergibt ca. 13 fl. Jahreslohn. Am schlech­testen wird, genau wie heute, Frauenarbeit bezahlt: ausschließlich Frauen sind es, die Mist aufladen, in den Weinberg tragen oder auf den Ackern ausbreiten. Be­zahlung: 4 d pro Tag, was etwa dem Preis für 1 Liter Wein (1 Fuder = 21 fl.) entspricht. [Zum Arbeitsjahr s. H. Freudenberger, Das Arbeitsjahr, FS f. W. Abel zum 70. Geb., hrsg. v. 1. Bog, Hannover 1974, Bd. III S. 307-320; zur Dauer des Arbeitstages K. Zimmermann, Obrigkeit, Bürgertum und Wirtschafts­formen im alten Wertheim, Mainfränkische Studien Bd. 11, Würzburg 1975, S. 218: von Lichtmeß (2. 2.) bis Gregor (12. 3.) von 6 Uhr bis Abendläuten, von Gregor bis Bartholomäus (24. 8.) von 5 Uhr bis Abendläuten, dann bis Lichtmeß von Tagesanbruch bis Abendläuten]. Zu den Tagelöhnen kommt normalerweise volle Verpflegung.

61 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 67, fol. 137.

62 Margarethe hat noch 150 fl. jährlich von der Bede zu Wertheim, die Rieneck erkauft hatte (Stadtarchiv Wertheim, A 185, 1571 März 19). Zur Donation müs­sen gehört haben: 1) eine Mühle zu Rieneck (StAW, Mainzer Bücher Verschie­denen Inhalts 116 c, fol. 8 u. fol. 236′) 2) die Besitzungen, welche die Erbacher 1678 für 11500 fl. an den Grafen von Nostitz verkaufen: das Dorf Wohnrod mit allen Zugehörungen, Lehengüter in Aura, Einkünfte in Fellen und Rengers­brunn, Gefälle in Rienedt (Simon S. 243 nach Verkaufsakten im Erbacher Archiv; vgl. StAW, Mainzer Risse und Pläne XI/34; Mainzer Jurisdiktionalbuch 7, fol. 72′-77′) 3) Umfangreicher Besitz in Erlabrunn, 1624 von Erbach an Würz­burg verkauft (Simon S. 244; StAW, Würzburger Urkunde 31/63a-c). Diese Be­sitzungen gingen nach Margarethes Tod an die Grafen v. Erbach über. Doch schon vorher profitierten diese vom Aussterben der Rienecker: bereits 1520 hatten sie vom Pfalzgrafen die Anwartschaft auf ein heimgefallenes Lehen erhalten und dabei ganz konkret das Amt Wildenstein ins Auge gefaßt. 1555 wurde ihnen das Anrecht bestätigt, 1559 wird Wildenstein erbachisch (Simon S. 288 Urk. Nr. 328). Zu Wildenstein gehört auch die Vogtei über das 1232 von Rieneck gestif­tete Kloster Himmelthal, die Erbach ebenfalls an sich zieht (J. Kittel, Das Zi­sterzienserinnenkloster Himmelthal, AU 47, 1905; S. 211-296, hier S. 286 Nr. 193); ferner Rechte und Besitzungen im Kahlgrund und um Aschaffenburg, die von Wildenstein aus verwaltet wurden (StAW, Mainzer Jurisdiktionalbuch 3, fol. 6, fol. 18; dgl. 32 b, fol. 79, fol. 114 ff.; MRA L 2339; Historischer Atlas v. Bayern, Teil Franken, Bd. 12: Aschaffenburg, bearb. v. G. Christ, München 1963, S. 57 f., S. 84, S. 87; Bd. 18: Alzenau, bearb. v. J. Fächer, München 1968, S. 113). Letztlich sind die Grafen von Erbach neben Mainz Hauptgewinner.

63 Büdingen, Urk. Nr. 6971; StAW, Mainzer Urkunden Weltlicher Schrank 42/39; Gudenus Cod. dipl. V,591 Nr. 100.

64 1554 hatte Philipp der Stadt Frankfurt die Lieferung von 2000 Eichenstämmen ä 3 fl. zugesagt, von denen die letzten 100 Stück unmittelbar vor der Ausliefe­rung sind (StAW, Mainzer Bücher Verschiedenen Inhalts 116 b, fol. 283′).

65 Gudenus Cod. dipl. V,580 Nr. 94. 1568 erhält Isenburg dann auch noch 4000 fl. aus einer Pfandschaft über Karlstadt und umliegende Orte (StAW, Wbg. Urk. 22/133; Lib. div. form. 29, S. 483).

66 1557/58 stehen 3138 fl. Ausgaben 2059 fl. Einnahmen gegenüber, 1558/59 1658 fl. Ausgaben 1358 fl. Einnahmen (Büdingen, Rieneck Ungeordnete Sachen).

67 Die meisten der im Herbst fälligen Einkünfte des Jahres 1559 zieht Mainz ein, obwohl Margarethe der Meinung ist, diese gebührten noch Rieneck, und dagegen protestiert.

68 Erst im Laufe des Jahres 1560 wird in mehreren Verhandlungen das Archiv aufgeteilt, am 13. September 1560 erfolgt die endgültige Einigung (StAW, MRA Isenburg K 455/87 Nr. 24). Die Zuweisung richtet sich prinzipiell danach, wel­che Besitzungen den einzelnen Erben zufallen.

69 StA Marburg, Hanauer Urk., Passivlehen; StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951. Die Reichslehen bestehen, soweit sie für Hanau relevant sind, aus dem Landzoll beim Einmalberg (Gemünden) und Rechten über die sog. »Freien Leute« im Spessart und an der Kahl.

70 StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951.

71 Büdingen, Stadt und Land, Rieneck 167/1153. Aus diesem Grund liegen die Ori­ginale heute im StA Marburg (0 II a, Grafen von Rieneck, 1521 Februar 10 und 17).

72 StAW, MRA Hessen-Kassel K 338 Nr. 4951. StA Marburg, Han. Urk., Altes Saalbuch, Passivlehen, Nr. 1625. Philipp gibt an, er könne »der viljärigen leibs zugestandenen shwacheit und unvermöglicheit halben« nicht selbst reisen.

73 StA Marburg, H 159.

74 Ein jahrzehntelanger Prozeß ist die Folge. Hanau übernimmt Namen und Wap­pen, d. h. der Graf von Hanau nennt sich jetzt auch noch zusätzlich »von Rien­eck«. Er gelangt aber nie unbestritten in den Besitz der Reichslehen (s. insbes. StAW, MRA Hessen-Kassel K 338/495, 338/496, 339/497). – Zur Änderung des Wappens s. H.-P. Lachmann, Siegel der Herren und Grafen von Hanau, in: 675 Jahre Altstadt Hanau, Hanau 1978, S. 141-149.

75 Vgl. oben Anm. 59.

76 Inzwischen hatte er bereits Erzbischof Daniel 34 Stuten und »wilde Pferde« aus dem rieneckischen Nachlaß für 400 fl. verkauft (Büdingen Urk. Nr. 6938 vom 20. 10. 1559).

77 Gemeint sind die Übertragung des Erbtruchsessenamtes und das Vermächtnis der Fahrnis.

78 1561 Januar 23, Büdingen Urk. 6971; StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 42/39; Pfarrarchiv Rieneck, Sammlung II, S. 52, 1560 Juli 30. Der Oberamt­mann ist der Verwalter der beiden Ämter Rieneck und Lohr, in Rieneck bleibt nur ein mainzischer Keller. Schwierigkeiten gibt es noch bei der Verteilung des Weines: sinnigerweise teilt man nämlich so, daß in einigen Fällen das Faß der Gräfin, der Wein darinnen Isenburg gehört bzw. umgekehrt. Ein Großteil wird deshalb notgedrungenermaßen an Mainz verkauft, das Fuder für 20 fl., die Fäs­ser je Fuder für 1,5 fl. Die hierbei genannten Weinlagen sind Erlabrunn, Hof­stetten b. Eschau, Reistenhausen, Rück, Karlburg, Schönrain. Das Uhrwerk im Lohrer Schloß läßt man durch einen Schlosser besichtigen, der es auf 40 fl. schätzt. Es wird an Mainz verkauft, ebenso für 24 fl. die Schmiede (StAW, MRA Isen­burg K 455/87 Nr. 24, 9., 10. u. 14. Februar 1560). Wildensteiner Hausrat hat sicher Erbach aufgekauft. – Insgesamt gesehen dürfte Isenburg kaum einen fi­nanziellen Verlust erlitten haben!

79 Erbach, Akten Margarethe von Rieneck.

80 StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 44/961/2. Margarethe beruft sich auf den in der Verschreibung angesetzten Wert von ca. 60 fl., während Mainz 294 fl. realen Wert zugrundelegt. Der Erzbischof versucht auch grundsätzlich, das Heim­fallrecht so weit wie möglich durchzusetzen. Bspw. beansprucht er eine Wiese, die 1441 durch Rieneck von den Thüngen gekauft wurde. Der Kauf war mit der Belehnung von 1/3 der Dörfer Weickersgrüben und Roßbach an Thüngen ver­bunden. Mainz argumentiert nun: »So die gemelten vertauschten dritteil an Weickersgruben und Roßbach der Herrschaft Rieneck zugestanden, volgt auch das die Wieß Maintz pleibe.« (StAW, Mz. Urk. Weltl. Schr. 44/60; Mz. Bücher Versch. Inhalts 116 b, fol. 12′; dgl. 116 c, fol. 9′, fol. 237).

81 StAW, Mainzer Urk. Weltl. Schrank 44/96; Mainzer Bücher Verschiedenen In­halts 26, fol. 618.

82 Wohl die ehemalige Wohnung des rieneckischen Amtmanns.

83 Dieser Besitz müßte auf die Donation zurückgehen.

84 1560 kann sie an ihre Brüder 2000 fl. verleihen, wofür ihr ein Teil von Breu­berg verschrieben wird; 1565 werden ihr für 1000 fl. Schloß und Amt Wilden­stein verpfändet. 1569 testiert sie den Töchtern und Enkeln ihres Bruders Eber­hard 2000 fl., 1572 wird ihr für 3000 fl. wiederum Wildenstein verpfändet (Er­bach, Akten Margarethe von Rieneck). Vgl. W. Weigand, Neue Quellen der Heimatgeschichte, Lohrer Echo 31. 12. 1969.

85 Briefe in der Stadtbibliothek Schaffhausen; J. Schott, Gräfin Margareta von Rieneck, Heimatland 1959 Nr. 8/9.

86 »Keiner war des anderen Freund. Jeder sah, daß er möglichst viel davonbringen und verstecken konnte. Ging er dann weiter und wollte mehr stehlen, kam ein andrer und raubte das Versteckte. Keiner durfte dem anderen etwas vorwerfen, er hätte es auch nicht gekonnt« (Schott nach einem Brief des Langenprozeltener Pfarrers D. Wirth an Ulmer). Der Tod Margarethes wird von der Bevölkerung allgemein bedauert, da sie Notleidenden in reichem Maße geholfen hatte.

87 Bruchstücke von Inventaren aus den Jahren 1517-1540 über Schloß Rieneck be­finden sich in Büdingen unter Rieneck Ungeordnete Sachen. Diese geben, sehr knapp gefaßt, einen Überblick über die Ausstattung; für das Inventar von 1559 sind sie irrelevant. Ein rien. Archivverzeichnis von 1547 erwähnt ein »Inven­tarium zu Rieneck« (StA Marburg, Bestand 86 Hanau, 5602, S. 50).

88 R. Endres, Adelige Lebensformen in Franken zur Zeit des Bauernkrieges. Neu­
jahrsblätter der Gesellschaft für fränkische Geschichte XXXV, Würzburg 1974.

89 F. Bothe, Frankfurter Patriziervermögen im 16. Jahrhundert, Berlin 1908. Bothe ediert das Inventar Claus Stalburgs des Reichen, t 1524, und das Hans Bromms, t 1564. Beide eignen sich hervorragend für einen Vergleich mit dem Inventar Philipps von Rieneck. Vgl. auch G. E. Walden, Neue Beiträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg, Bd. 2, 1791, S. 160 ff.: Von allem Haußradt, ein Meistergesang aus dem XV. Jahrhundert von Hanns Foltz, Barbier und Meistersänger zu Nürnberg. K. Scharold, Aktenstücke über die von Christoph Grafen zu Henne­berg, Domherrn zu Würzburg, im Jahre 1532 daselbst verübte Mordtat, AU 8, 1. H., 1845, S. 125-147; A. Sitte, Der Nachlaß des Fürstbischofs von Würzburg Johann Philipp Franz von Schönborn (gest. 1724), AU 49, 1907, S. 223-234; I. Fischer, Der Nachlaß des Abtes Johannes Trithemius von St. Jakob in Würz­burg, AU 67, 1928, S. 41-82; E. Frhr. v. Guttenberg, Einblicke in das Leben fränkischer Landedelfrauen des 16. Jahrhunderts, Archiv für Kulturgeschichte 14. Bd., 1919, S. 60-80; K. E. Demandt, Kultur und Leben am Hofe der Kat­zenelnbogener Grafen, Nassauische Annalen 61, 1950, S. 149-180; H. H. Hof­mann, Eine Reise nach Padua 1585. Drei fränkische Junker »uff der Reiß nach Italiam«, Sigmaringen/München 1969; F. Irsigler, Ein großbürgerlicher Kölner Haushalt im 14. Jh., FS Matthias Zender, Bonn 1972, Bd. II S. 635-668.

90 Über den Tagesablauf an einem gräflichen Hof dieser Zeit gibt eine wertheimi­sche Hofordnung Auskunft (A. Kaufmann, Bruchstücke aus einer Culturgeschich­te der Grafschaft Wertheim, AU 19, 2. H., 1867, S. 35-163, hier S. 72-80; Druck: Zeitschrift für Kulturgeschichte Jg. 1859, S. 573-581).

91 Zu den Vermögensverhältnissen im mit Lohr durchaus vergleichbaren Wertheim s. Zimmermann S. 60: danach haben 110/9 der Haushalte unter 50 fl. Vermögen, 34°/o zwischen 50 und 85 fl., 33 % zwischen 100 und 200 fl., 16 % zwischen 250 und 500fl., 6°/o zwischen 550-2000 fl. (Jahr 1542, Zahlen gerundet). In länd­lichen Bereichen dürften die Vermögenswerte durchschnittlich noch niedriger lie­gen.

92 Ulrich von Hutten, Schriften Bd. 1, hrsg. v. E. Böcking, Leipzig 1859, NAalen 1963, S. 195 ff.; zitiert nach H. Ulmschneider, Götz von Berlichingen. Ein ade­liges Leben der deutschen Renaissance. Sigmaringen 1974, S. 197.

93 S. Franck, Weltbuch: spiegel und bildtnuß des gantzen erdbodens von Sebastiano Franco Wördensi …, Tübingen 1534; zitiert nach Ulmschneider S. 198.

94 W. Heinemeyer (Hrsg.), Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, 2.: Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher, Marburg/Köln 1978