die Schutzurkunde
Embrico, Bischof von Würzburg im Jahr 1139
“Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit! Embrico, Bischof von Würzburg. Es sei allen Christgläubigen bekannt, sowohl den künftigen als auch den gegenwärtigen, dass in unserer Diözese ein Ort gelegen ist, Schönrain genannt, und der klösterlichen Gemeinschaft gewidmet, welcher zu Zeiten König Heinrichs IV. und seligen Angedenkens Adalberos. unseres Vorgängers, dem Hirsauer Kloster auf folgende Weise übergeben worden ist: Graf Ludwig und dessen Bruder Beringer von Thüringen haben für ihr Seelenheil und für das ihrer Vorfahren. zum Wohle ihrer Nachkommen, den genannten Ort mit 2 Mühlen, Gärten, Wiesen und Hainen, behauten und unbebauten, zugleich mit dem Landgut, welches sie in Wiesenfeld innehatten, Gott und den seligen Aposteln Petrus und Paulus seligen Andenkens, dem Abt Wilhelm in freier Schenkung übergeben und baten, dass hier das klösterliche Leben eingeführt werde. Was zwar von dem ehrwürdigen Vater Wilhelm begonnen worden ist, aber noch glücklicher von dessen Nachfolgern weitergeführt wurde.
Nachdem das Kloster errichtet worden, begann der Ort zu blühen unter dem Schutze der seligen Gottesmutter und des heil. Evangelisten Johannes.
Die Grenze des Ortes aber unterhalb des Berges, welcher Sommerberg genannt wird, erstreckt sich auf Rotenklinge und von hier wiederum aufwärts bis auf den Weg, welcher Kirchweg oder Pfaffenweg genannt wird und führt auf demselben Wege nach Scutibach herab. Aber weil die Brüder dieses Ortes am Mainflusse nichts zu eigen hatten und deshalb von den Bewohnern des Landgutes, welches Wacholderhof genannt wird, häufig Beschwerden ertrugen, sind unter der Regierung des ehrwürdigen Bischofs Erlongus, unter Vermittlung des Ortspriors und dem Grafen Gerhard, dem Grafen Berthold, welcher damals das genannte Landgut mit Recht besass, 12 Joch Ackerland an diesem Orte, welcher Eigelmannswert genannt wird, übergehen worden, freilich unter der Bedingung, dass er jenes Gut zu Recht St. Kilian abtrete und die Brüder den an den Main führenden Weg und zweier hüben und drüben gelegenen Teile Acker und Wiese für immer bekämen. Der Vertrag dieser Übereinkunft ist unter vielen Zeugen abgeschlossen worden, in dem die Getreuen dieses Berthold behaupten, dass er mehr und besseres erhalten, weniger und wertloseres gegeben habe. Als daher der oft genannte Ort his auf unsere Zeiten sich günstig entfaltete und aus Schenkungen der Gläubigen täglich wuchs, versuchten böswillige Menschen, vorn Neide des Teufels bewogen, die Rechte dieses Ortes auszulöschen, das Gebiet anzugreifen und die dort mit Gott kämpfenden Brüder zu verwirrren. Ihnen sind wir, von Gott angetrieben und aus Gerechtigkeitsdrang entflammt, genug fleissig begegnet und haben den vom teuflischen Geiste entfachten Sturm unter dem Schutze Gottes beruhigt. Damit deshalb nicht fernerhin Ähnliches von Ähnlichen geduldet werde und zwar von böswilligen Menschen, haben wir beschlossen, dass zum immerwährenden Schutze der dort weilenden Brüder diese Urkunde gefertigt werde und mit Siegel und unserer Unterschrift gezeichnet werde: Wir verbieten und untersagen hei Gottes furchtbarer Majestät und dem Ansehen des hl. Petrus, des Apostelfürsten, für alle Fälle. dass kein Sterblicher sich herausnehme, dem vorgenannten Orte Übelwollendes zuzufügen. Die dorthin bestellten Brüder aber. die unter dem Hirsauer Abte weilen und seinen Anordnungen gehorchen, sollen von aller anderen Herrschaft frei und unabhängig sein, damit sie in Ruhe und Frieden leben, für das Wohl des Reiches, für unseren Frieden, aber auch für die ganze Kirche beten können.
Anwalt oder Unteranwalt werden sie freilich keinen haben, ausser, wen der Abt mit dem gemeinsamen Rate der Brüder und mit gleicher Zustimmung bestimmen wird. Den dort angelegten und noch anzulegenden Gütern und Besitzungen, den Familien und überhaupt allen Betreffenden soll eine solche Immunität zu eigen sein, dass, wenn es der Nutzen des Klosters nicht anders erfordert, niemand eine Möglichkeit haben soll, von diesen etwas wegzunehmen oder vertraglich zu ändern. Wenn jemand versuchen sollte, dies zu brechen oder aufzureissen, soll er wissen, dass er sich für anathematisiert zu halten habe. Ausser, er käme wieder zur Vernunft, sonst müsste er die Strafe der Gottesmutter und des hl. Johannes auf sich nehmen und würde mit den Verfluchten und Verdammten ein Sohn des Verderbens.
Zeugen dieses Vertrages:
Adam, Abt von Ebrach; Vignandus, Abt von Theresa Hartmann, Abt von Steinach, Heinrich, Abt von Murrhart; Tieterikus, Abt von Schwarzach,
von den Klerikern: Otto Probst der Hauptkirche; Siegfried, Probst; Wortwinus, Dekan; Gebehart, Burehart, Emicho, Heinrich;
von den Freiherrn: Goteboldus, Stadtpräfekt; Ruppert von Castell und dessen Söhne Ruppert und Hermann; Giso von Hildenburg, Regenher, Beringer von Garnburg und dessen Bruder; von den Verwaltungsmännern: Konrad von Pleichfeld und dessen Sohn Adelbert; Konrad von Bozzenheim, Hartmut, Konrad, Folgenant, Folcher, Otto von Windheim und dessen Sohn Otto, Richalm, Billung, Rudwig, Heinrich, Herold, Wolfram, Gurlei, Sigebot.
Dies ist geschehen im Jahre nach der Geburt des Herrn 1139 als 2. Erlass unter der Herrschaft Konrads im 1. Jahr seiner Regierung. Gegeben zu Würzburg handschriftlich Gebhard, IV. Kalenden des März.
P. Anselm Geisler OSB, Rohr in Niederbayern
Übersetzung kurz zusammengefasst:
Embrico, Bischof von Würzburg’, gibt bekannt, dass in der Diözese ein Ort gelegen ist, Schönrain genannt, und der klösterlichen Gemeinschaft gewidmet ist, welcher zur Zeit Heinrichs IV. und Adalberos, unseres Vorgängers, dem Hirsauer Kloster übergeben worden ist.
Graf Ludwig und dessen Bruder Beringer von Thüringen hatten für ihr Seelenheil und für das ihrer Vorfahren den genannten Ort mit zwei Mühlen, Gärten, Wiesen und Hainen mit dem Landgut, welches sie in Wiesenfeld innehatten, dem Abt Wilhelm übergeben und gebeten, dass hier das klösterliche Leben eingeführt werde. Was zwar von dem ehrwürdigen Vater Wilhelm begonnen, aber noch glücklicher von dessen Nachfolger weitergeführt wurde.
Die Grenze des Ortes unterhalb des Berges, welcher Sommerberg genannt wird, erstreckt sich auf Rotenklinge und von hier aufwärts bis auf den Weg, welcher Kirchweg oder Pfaffenweg genannt wird, und führt auf demselben Weg nach Scutibach herab. Weil die Brüder dieses Ortes am Mainflusse nichts zu eigen hatten und deshalb von den Bewohnern des Landgutes, welches Wacholderhof genannt wird, häufig Beschwerden ertrugen, sind unter der Regierung des Bischofs Erlongus dem Grafen Berthold, welcher damals das genannte Landgut besass, 12 Joch Ackerland (in) Eigelmannswert übergehen worden, unter der Bedingung, dass er jenes Gut (Wacholderhof) an St. Kilian abtrete und die Brüder den an den Main führenden Weg samt zweier hüben und drüben gelegenen Teile Acker und Wiese für immer bekämen.
Als der oft genannte Ort (Schönrain) sich günstig entfaltete, versuchten böswillige Menschen, die Rechte dieses Ortes auszulöschen. Damit fernerhin nicht Ähnliches geduldet werden musste, setzte Bischof Embrico fest: Die dorthin bestellten Brüder unter dem Hirsauer Abte sollen von aller anderen Herrschaft frei und unabhängig sein, damit sie in Ruhe leben und für das Wohl des Reiches, für unseren Frieden, aber auch für die ganze Kirche beten können.
Wenn jemand versuchen sollte, diese Immunität zu brechen, sollte er wissen, dass er sich für anathematisiert zu halten habe.
erlassen unter der Herrschaft Konrads.
Text im Original aus dem Buch “Wiesenfeld im Waldsassengau” von Lehrer Adolf Link, Rohrbach.