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Die Grafen von Rieneck​

Die Mainzer Burggrafschaft und Erzstiftsvogtei gelangten 1106/08 an die Grafen von Looz in Brabant, wurden institutionell wahrscheinlich durch Erzbischof Adalbert I. (+ 1137) getrennt und später infolge der Entvogtung wertgemindert.
 
Die Grafensippe trennte sich gegen Ende des 12. Jh. in die Linien Looz (bis 1336) und Rieneck (bis 1559), deren Hauptsitz die 1179 erstmals genannte Burg Rieneck (Kreis Gemünden) an der Sinn war. Ihre Grafschaft umfaßte Reichslehen und Allodialgut, konnte sich jedoch zwischen den Herrschaftsbereichen von Mainz, Würzburg und Fulda nicht recht ausdehnen.
 
Der Burggrafentitel verschwindet ab 1221, den Streuubesitz an Rhein und Nahe hatte man schon zuvor aufgegeben. In Nutzung von Vogteirechtslehen Fuldas und des Stiftes Aschaffenburg wurden Rodungen im Ostspessart durchgeführt, das Vordringen in das Zentrum des Waldlandes scheiterte jedoch am Widerstand Erzbischofs Werner von Eppenstein (+ 1284).         Östlich des Mainz blieb das Hochstift Würzburg Vormacht.
Burg und Stadt Rieneck, seit 1366/1408 Lehen des Erzbischofs von Mainz, verloren an Bedeutung zugunsten von Lohr.

Autor: T. Ruf, Die Grafen v. R. [Diss. Würzburg 1983] – Mainfrk. Stud. 32/I, II, 1984.

Wohnschloss der Grafen v. Rieneck

60 Burgen und 20 Klöster vielen im Würzburger Raum den Bauernaufständen Anfang 1525 zum Opfer.
Auch auf Schönrain fanden über 400 Jahre Klosterleben ein jähes Ende.

April 1525
Ende und Anfang

Auf dem Weg nach Würzburg wurde das Hirsauer Priorat vom Bildhäuser Bauernhaufen ‘geplündert,ausgeprannt und uff den Boden zerschlayfft’. In wie weit die Zerstörungen gingen, bleibt Spekulation. Graf Philipp III. von Rieneck nutzte Anfang 1526 die günstige Gelegenheit für den Erwerb von Schönrain für 3100 fl (Gulden). Die anfängliche vertraglich geregelte Verpflichtung, die Kirche wieder aufzubauen und zwei bis drei Messen wöchentlich zum Gedächtnis der einstigen Stifter zu halten, verlor nach der Säkularisation Hirsaus (1535) für ihn an Bedeutung.
Fast der gesamte fränkische Kleinadel wechselte um 1525 zum ‘Protestantismus’ (Protestanten: 1529 Reichstag in Speyer – Anhänger Luthers protestieren gegen die Nichtanerkennung). So auch der letzte Graf v. Rieneck. Da die Verhandlungen zwischen ihm und Hirsau über einen Verkauf von Schönrain im Jahre 1526 zu einem langjährigen Kurien- und Reichskammergerichts-Prozeß führten, zog Graf Philipp kurzerhand das Gesetz des Handelns an sich, „ließ die Klosterkirche in Schönrain niederreißen und nur die Wohngebäude wiederherstellen, die er als Witwensitz seiner Gemahlin bestimmte”. Da der Ehe Philipps mit Margareta Schenk von Erbach Kinder versagt blieben, bestimmte er in seinem Testament vom 17. Februar 1541, das „Haus” Schönrain mit den zugehörigen Dörfern solle – nach seinem und seiner Ehefrau Ableben – an die Schwester seines Vaters, Amalie, die Gattin des Grafen Philip von Isenburg-Ronneburg, und dann an deren Sohn Anton übergehen’.

Wenn auch Kaiser Karl V. diese „Rieneck’schen und Isenburg’schen letztwilligen Dispositionen” genehmigt hatte, so lagen diese Dinge für das Bistum-Hochstift Würzburg näher – und damit schwieriger. Hatte schon Fürstbischof Konrad von Thüngen sich gegen den geplanten Verkauf Schönrains im Jahre 1526 mit einem Kurienprozess gestellt, so zeigte sich jetzt Fürstbischof Konrad von Bibra zurückhaltend, weil die Grafen von Rieneck im Gefüge der Würzburger „Erbhofämter” die Obertruchsessen des Herzogtums Franken waren. Die beiderseitigen Vertrauensleute, für Würzburg Wilhelm von Grumbach, Amtmann von Stadtschwarzach und Dettelbach, für Rieneck Eberhard Rüdt von Collenberg, Hofmeister von Kurmainz, erreichten eine mittlere Lösung, die mit Urkunde vom 5. Mai 1544, besiegelt von Fürstbischof Konrad, Domdekan, Domkapitel und Graf Philipp von Rieneck, Rechtskraft erhielt’:
„Da von Alters her die Grafen von Rieneck Erbtruchsessen des Herzogtums zu Franken gewesen waren, so sollten Graf Philipp und seine mannlehenbaren Leibeserben – oder, so er nur Töchter hinterließe, der Gemahl der Ältesten, sofern er dem Grafenstande angehöre – des Hochstifts Erbtruchsess sein. Hiezu sollte aber das gewesene Kloster Schönrain und die Dörfer Hofstetten, Massenbuch und Halsbach – außer dem Mainzolle, der vom Heiligen Reiche zu Lehen geht – gehören; auch solle mit dem Erbtruchsessenamt der Wildbann über die zu Schönrain und den genannten Dörfern gehörigen Waldungen verbunden sein, da der Wildbann über die Klosterwaldungen früher dem Stifte Würzburg vermöge kaiserlicher Freiheit als freies, nützliches Eigentum zustand. Hiezu sollte noch ein Geldreichnis von jährlich 150 Gulden kommen, welche aus der fürstlichen Kammer zu entrichten seien, womit jedoch eine ältere Verpflichtung zur jährlichen Bezahlung von 40 Gulden an Rieneck erloschen sein sollte. Endlich wurde auch das Küchenmeisteramt mit dem Obertruchsessenamt vereinigt; da aber das Erstere Simon von Thüngen innehatte, so sollte er es von Rieneck zu Lehen nehmen; die Auszahlung der jährlichen 50 Gulden, welche dieses Amt ertrug, hatte Würzburg zu besorgen. Für den Fall, dass Graf Philipp keine lehenfähigen Nachkommen hinterließe, solle dieses Erbtruchsessenamt dem Grafen Anton von Isenburg und seinen mannlehenbaren Leibeserben zufallen, welche es von dem Bischof von Würzburg zu empfangen hätten”.


Wenige Monate nach diesem Vertragsabschluß verstarb Fürstbischof Konrad von Bibra am 8. August 1544. Der erste Lehenfall „Schönrain” war gegeben! Bibras Nachfolger Melchior Zobel von Giebelstadt wurde am 23. August 1545 konsekriert; der Lehenrevers des Grafen Philipp von Rienedc über Schönrain und Erbtruchsessenamt datiert vom 1. Dezember 15459. Die Ermordung Melchior Zobels am 15. April 1558 schuf den zweiten Lehenfall „Schönrain”. Sein Nachfolger Friedrich von Wirsberg wurde am 9. April 1559 konsekriert; sein Lehenbrief für Graf Philipp von Rieneck wurde am 2. August 1559 ausgestellt”. Wenige Monate später, am 3. September 1559 – In dem Jahr, als der Fränkische Kreis die vollständige Münzaufsicht übertragen bekommt – stirbt Graf Philipp als Letzter seines Geschlechts; er nahm „Helm und Schild mit sich zu Grabe”.

Bereits am 7. September 1559 erklärte Graf Anton von lsenburg-Büdingen seinen Erbschaftsantritt und stellte wegen Leibessälwachheit seinem Sohn Georg Vollmacht aus, um in seinem Namen die auf ihn erblich anfallende Rieneck’sche Lehenschaft von Bischof Friedrich zu Lehen in Empfang zu nehmen. Am 3. Oktober 1559 erfolgte auch die Belehnung des Grafen Anton von Isenburg mit dem Erbtruchsessenamt samt Schönrain und Zugehörung, jedoch vertragsgemäß „zu rechtem Mannlehen”. Durch Urkunde vom gleichen Tage gelobt Isenburg Lehenstreue”. Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg hinterließ bei seinem Tode im Mai 1563 drei Söhne: Georg (1528-1575), Wolfgang (1533-1597) und Heinrich (1537-1601)12. Nachdem Fürstbischof Wirsberg am 12. November 1573 verstorben und sein Nachfolger Julius Echter von Mespelbrunn am 22. Mai 1575 konsekriert worden war, war für die drei Brüder ein neuer Lehenfall „Schönrain” gegeben.

Mit dem Tod Magareta im Jahre 1574 fällt Schönrain mit seinem Inventar an die Rienecker Verwandschaft Eisenberg (Ysenburg), sicher auch der Platz der Rienecker auf der Grafen- und Herrenbank der Fränkischen Kreisorganisation. Der Besitz der Gräfin geht an ihre Familie – Die Grafen v. Erbach. Um das Erbe entbrennt ein heftiger Streit der beteiligten Parteien. Binnen acht Wochen wird das Meiste vom Wohnschloss herunter, per Schiff über den Main abtransportiert. Das Vieh geschlachtet oder verkauft.

Auch der letzte der Ysenburg-Ronneburg, Heinrich, bleibt ohne Nachfahren. Lehen Schönrain fällt zurück an Julius Echter und somit an das Hochstift Würzburg. Was folgt sind der 30 Jährige Krieg, Hunger und Seuchen. Von einst etwa 18 Mio. Einwohnern im Reich, überleben am Ende nur ganze 8 Mio. (Bevölkerungsverlusst im Coburger Raum 70-80%). 60-80% der Höfe sind im Durchschnitt verwaist.

1649. Friedensexekutionskongress in Nürnberg.
Während die Reichskreise, allen voran der Fränkische, unter Johann Philipp v. Schönborn wirtschaftlich gesunden und zu politischer Stabilität kommen, sitzt auf Schönrain nur noch der würzburgische Forstbedienstete.