Auf dem Weg nach
Würzburg wurde das Hirsauer Priorat vom Bildhäuser
Bauernhaufen 'geplündert,ausgeprannt und uff den Boden
zerschlayfft'. In wie weit die Zerstörungen gingen, bleibt
Spekulation. Graf Philipp III. von Rieneck nutzte Anfang 1526
die günstige Gelegenheit für den Erwerb von Schönrain
für 3100 fl (Gulden). Die anfängliche vertraglich
geregelte Verpflichtung, die Kirche wieder aufzubauen und zwei
bis drei Messen wöchentlich zum Gedächtnis der einstigen
Stifter zu halten, verlor nach der Säkularisation Hirsaus
(1535) für ihn an Bedeutung.
Fast der gesamte fränkische Kleinadel wechselte um 1525
zum 'Protestantismus' (Protestanten: 1529 Reichstag in Speyer
- Anhänger Luthers protestieren gegen die Nichtanerkennung).
So auch der letzte Graf v. Rieneck. Da die Verhandlungen zwischen
ihm und Hirsau über einen Verkauf von Schönrain
im Jahre 1526 zu einem langjährigen Kurien- und Reichskammergerichts-Prozeß
führten, zog Graf Philipp kurzerhand das Gesetz des Handelns
an sich, „ließ die Klosterkirche in Schönrain
niederreißen und nur die Wohngebäude wiederherstellen,
die er als Witwensitz seiner Gemahlin bestimmte". Da
der Ehe Philipps mit Margareta Schenk von Erbach Kinder versagt
blieben, bestimmte er in seinem Testament vom 17. Februar
1541, das „Haus" Schönrain mit den zugehörigen
Dörfern solle - nach seinem und seiner Ehefrau Ableben
- an die Schwester seines Vaters, Amalie, die Gattin des Grafen
Philip von Isenburg-Ronneburg, und dann an deren Sohn Anton
übergehen'.
Wenn auch Kaiser Karl V. diese „Rieneck'schen und Isenburg'schen
letztwilligen Dispositionen" genehmigt hatte, so lagen
diese Dinge für das Bistum-Hochstift Würzburg näher
- und damit schwieriger. Hatte schon Fürstbischof Konrad
von Thüngen sich gegen den geplanten Verkauf Schönrains
im Jahre 1526 mit einem Kurienprozess gestellt, so zeigte
sich jetzt Fürstbischof Konrad von Bibra zurückhaltend,
weil die Grafen von Rieneck im Gefüge der Würzburger
„Erbhofämter" die Obertruchsessen des Herzogtums
Franken waren. Die beiderseitigen Vertrauensleute, für
Würzburg Wilhelm von Grumbach, Amtmann von Stadtschwarzach
und Dettelbach, für Rieneck Eberhard Rüdt von Collenberg,
Hofmeister von Kurmainz, erreichten eine mittlere Lösung,
die mit Urkunde vom 5. Mai 1544, besiegelt von Fürstbischof
Konrad, Domdekan, Domkapitel und Graf Philipp von Rieneck,
Rechtskraft erhielt':
„Da von Alters her die Grafen von Rieneck Erbtruchsessen
des Herzogtums zu Franken gewesen waren, so sollten Graf Philipp
und seine mannlehenbaren Leibeserben - oder, so er nur Töchter
hinterließe, der Gemahl der Ältesten, sofern er
dem Grafenstande angehöre - des Hochstifts Erbtruchsess
sein. Hiezu sollte aber das gewesene Kloster Schönrain
und die Dörfer Hofstetten, Massenbuch und Halsbach -
außer dem Mainzolle, der vom Heiligen Reiche zu Lehen
geht - gehören; auch solle mit dem Erbtruchsessenamt
der Wildbann über die zu Schönrain und den genannten
Dörfern gehörigen Waldungen verbunden sein, da der
Wildbann über die Klosterwaldungen früher dem Stifte
Würzburg vermöge kaiserlicher Freiheit als freies,
nützliches Eigentum zustand. Hiezu sollte noch ein Geldreichnis
von jährlich 150 Gulden kommen, welche aus der fürstlichen
Kammer zu entrichten seien, womit jedoch eine ältere
Verpflichtung zur jährlichen Bezahlung von 40 Gulden
an Rieneck erloschen sein sollte. Endlich wurde auch das Küchenmeisteramt
mit dem Obertruchsessenamt vereinigt; da aber das Erstere
Simon von Thüngen innehatte, so sollte er es von Rieneck
zu Lehen nehmen; die Auszahlung der jährlichen 50 Gulden,
welche dieses Amt ertrug, hatte Würzburg zu besorgen.
Für den Fall, dass Graf Philipp keine lehenfähigen
Nachkommen hinterließe, solle dieses Erbtruchsessenamt
dem Grafen Anton von Isenburg und seinen mannlehenbaren Leibeserben
zufallen, welche es von dem Bischof von Würzburg zu empfangen
hätten".
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Wenige Monate
nach diesem Vertragsabschluß verstarb Fürstbischof
Konrad von Bibra am 8. August 1544. Der erste Lehenfall „Schönrain"
war gegeben! Bibras Nachfolger Melchior Zobel von Giebelstadt
wurde am 23. August 1545 konsekriert; der Lehenrevers des Grafen
Philipp von Rienedc über Schönrain und Erbtruchsessenamt
datiert vom 1. Dezember 15459. Die Ermordung Melchior Zobels
am 15. April 1558 schuf den zweiten Lehenfall „Schönrain".
Sein Nachfolger Friedrich von Wirsberg wurde am 9. April 1559
konsekriert; sein Lehenbrief für Graf Philipp von Rieneck
wurde am 2. August 1559 ausgestellt". Wenige Monate später,
am 3. September 1559 - In dem Jahr, als der Fränkische
Kreis die vollständige Münzaufsicht übertragen
bekommt - stirbt Graf Philipp als Letzter seines Geschlechts;
er nahm „Helm und Schild mit sich zu Grabe".
Bereits am 7. September 1559 erklärte Graf Anton von lsenburg-Büdingen
seinen Erbschaftsantritt und stellte wegen Leibessälwachheit
seinem Sohn Georg Vollmacht aus, um in seinem Namen die auf
ihn erblich anfallende Rieneck'sche Lehenschaft von Bischof
Friedrich zu Lehen in Empfang zu nehmen. Am 3. Oktober 1559
erfolgte auch die Belehnung des Grafen Anton von Isenburg mit
dem Erbtruchsessenamt samt Schönrain und Zugehörung,
jedoch vertragsgemäß „zu rechtem Mannlehen".
Durch Urkunde vom gleichen Tage gelobt Isenburg Lehenstreue".
Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg hinterließ
bei seinem Tode im Mai 1563 drei Söhne: Georg (1528-1575),
Wolfgang (1533-1597) und Heinrich (1537-1601)12. Nachdem Fürstbischof
Wirsberg am 12. November 1573 verstorben und sein Nachfolger
Julius Echter von Mespelbrunn am 22. Mai 1575 konsekriert worden
war, war für die drei Brüder ein neuer Lehenfall „Schönrain"
gegeben.
Mit dem Tod Magareta im Jahre 1574 fällt Schönrain
mit seinem Inventar an die Rienecker Verwandschaft Eisenberg
(Ysenburg), sicher auch der Platz der Rienecker auf der Grafen-
und Herrenbank der Fränkischen Kreisorganisation. Der Besitz
der Gräfin geht an ihre Familie - Die Grafen v. Erbach.
Um das Erbe entbrennt ein heftiger Streit der beteiligten Parteien.
Binnen acht Wochen wird das Meiste vom Wohnschloss herunter,
per Schiff über den Main abtransportiert. Das Vieh geschlachtet
oder verkauft.
Auch der letzte der Ysenburg-Ronneburg, Heinrich, bleibt ohne
Nachfahren. Lehen Schönrain fällt zurück an Julius
Echter und somit an das Hochstift Würzburg. Was folgt sind
der 30 Jährige Krieg, Hunger und Seuchen. Von einst etwa
18 Mio. Einwohnern im Reich, überleben am Ende nur ganze
8 Mio. (Bevölkerungsverlusst im Coburger Raum 70-80%).
60-80% der Höfe sind im Durchschnitt verwaist.
1649. Friedensexekutionskongress in Nürnberg.
Während die Reichskreise, allen voran der Fränkische,
unter Johann Philipp v. Schönborn wirtschaftlich gesunden
und zu politischer Stabilität kommen, sitzt auf Schönrain
nur noch der würzburgische Forstbedienstete.
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