Ausführliche
Übersetzung:
 |
"Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit!
Embrico, Bischof von Würzburg. Es sei allen Christgläubigen
bekannt, sowohl den künftigen als auch den gegenwärtigen,
dass in unserer Diözese ein Ort gelegen ist, Schönrain
genannt, und der klösterlichen Gemeinschaft gewidmet,
welcher zu Zeiten König Heinrichs IV. und seligen
Angedenkens Adalberos. unseres Vorgängers, dem
Hirsauer Kloster auf folgende Weise übergeben worden
ist: Graf Ludwig und dessen Bruder Beringer von Thüringen
haben für ihr Seelenheil und für das ihrer
Vorfahren. zum Wohle ihrer Nachkommen, den genannten
Ort mit 2 Mühlen, Gärten, Wiesen und Hainen,
behauten und unbebauten, zugleich mit dem Landgut, welches
sie in Wiesenfeld innehatten, Gott und den seligen Aposteln
Petrus und Paulus seligen Andenkens, dem Abt Wilhelm
in freier Schenkung übergeben und baten, dass hier
das klösterliche Leben eingeführt werde. Was
zwar von dem ehrwürdigen Vater Wilhelm begonnen
worden ist, aber noch glücklicher von dessen Nachfolgern
weitergeführt wurde.
Nachdem das Kloster errichtet worden, begann der Ort
zu blühen unter dem Schutze der seligen Gottesmutter
und des heil. Evangelisten Johannes.
Die Grenze des Ortes aber unterhalb des Berges, welcher
Sommerberg genannt wird, erstreckt sich auf Rotenklinge
und von hier wiederum aufwärts bis auf den Weg,
welcher Kirchweg oder Pfaffenweg genannt wird und führt
auf demselben Wege nach Scutibach herab. Aber weil die
Brüder dieses Ortes am Mainflusse nichts zu eigen
hatten und deshalb von den Bewohnern des Landgutes,
welches Wacholderhof genannt wird, häufig Beschwerden
ertrugen, sind unter der Regierung des ehrwürdigen
Bischofs Erlongus, unter Vermittlung des Ortspriors
und dem Grafen Gerhard, dem Grafen Berthold, welcher
damals das genannte Landgut mit Recht besass, 12 Joch
Ackerland an diesem Orte, welcher Eigelmannswert genannt
wird, übergehen worden, freilich unter der Bedingung,
dass er jenes Gut zu Recht St. Kilian abtrete und die
Brüder den an den Main führenden Weg und zweier
hüben und drüben gelegenen Teile Acker und
Wiese für immer bekämen. Der Vertrag dieser
Übereinkunft ist unter vielen Zeugen abgeschlossen
worden, in dem die Getreuen dieses Berthold behaupten,
dass er mehr und besseres erhalten, weniger und wertloseres
gegeben habe. Als daher der oft genannte Ort his auf
unsere Zeiten sich günstig entfaltete und aus Schenkungen
der Gläubigen täglich wuchs, versuchten böswillige
Menschen, vorn Neide des Teufels bewogen, die Rechte
dieses Ortes auszulöschen, das Gebiet anzugreifen
und die dort mit Gott kämpfenden Brüder zu
verwirrren. Ihnen sind wir, von Gott angetrieben und
aus Gerechtigkeitsdrang entflammt, genug fleissig begegnet
und haben den vom teuflischen Geiste entfachten Sturm
unter dem Schutze Gottes beruhigt. Damit deshalb nicht
fernerhin Ähnliches von Ähnlichen geduldet
werde und zwar von böswilligen Menschen, haben
wir beschlossen, dass zum immerwährenden Schutze
der dort weilenden Brüder diese Urkunde gefertigt
werde und mit Siegel und unserer Unterschrift gezeichnet
werde: Wir verbieten und untersagen hei Gottes furchtbarer
Majestät und dem Ansehen des hl. Petrus, des Apostelfürsten,
für alle Fälle. dass kein Sterblicher sich
herausnehme, dem vorgenannten Orte Übelwollendes
zuzufügen. Die dorthin bestellten Brüder aber.
die unter dem Hirsauer Abte weilen und seinen Anordnungen
gehorchen, sollen von aller anderen Herrschaft frei
und unabhängig sein, damit sie in Ruhe und Frieden
leben, für das Wohl des Reiches, für unseren
Frieden, aber auch für die ganze Kirche beten können.
Anwalt oder Unteranwalt werden sie freilich keinen haben,
ausser, wen der Abt mit dem gemeinsamen Rate der Brüder
und mit gleicher Zustimmung bestimmen wird. Den dort
angelegten und noch anzulegenden Gütern und Besitzungen,
den Familien und überhaupt allen Betreffenden soll
eine solche Immunität zu eigen sein, dass, wenn
es der Nutzen des Klosters nicht anders erfordert, niemand
eine Möglichkeit haben soll, von diesen etwas wegzunehmen
oder vertraglich zu ändern. Wenn jemand versuchen
sollte, dies zu brechen oder aufzureissen, soll er wissen,
dass er sich für anathematisiert zu halten habe.
Ausser, er käme wieder zur Vernunft, sonst müsste
er die Strafe der Gottesmutter und des hl. Johannes
auf sich nehmen und würde mit den Verfluchten und
Verdammten ein Sohn des Verderbens.
Zeugen dieses Vertrages:
Adam, Abt von Ebrach; Vignandus, Abt von Theresa Hartmann,
Abt von Steinach, Heinrich, Abt von Murrhart; Tieterikus,
Abt von Schwarzach,
von den Klerikern: Otto Probst der Hauptkirche; Siegfried,
Probst; Wortwinus, Dekan; Gebehart, Burehart, Emicho,
Heinrich;
von den Freiherrn: Goteboldus, Stadtpräfekt; Ruppert
von Castell und dessen Söhne Ruppert und Hermann;
Giso von Hildenburg, Regenher, Beringer von Garnburg
und dessen Bruder; von den Verwaltungsmännern:
Konrad von Pleichfeld und dessen Sohn Adelbert; Konrad
von Bozzenheim, Hartmut, Konrad, Folgenant, Folcher,
Otto von Windheim und dessen Sohn Otto, Richalm, Billung,
Rudwig, Heinrich, Herold, Wolfram, Gurlei, Sigebot.
L.S.
Dies ist geschehen im Jahre nach der Geburt des Herrn
1139 als 2. Erlass unter der Herrschaft Konrads im 1.
Jahr seiner Regierung. Gegeben zu Würzburg handschriftlich
Gebhard, IV. Kalenden des März.
P. Anselm Geisler OSB, Rohr in
Niederbayern
Übersetzung kurz zusammengefasst:
Embrico, Bischof von Würzburg', gibt bekannt, dass
in der Diözese ein Ort gelegen ist, Schönrain
genannt, und der klösterlichen Gemeinschaft gewidmet
ist, welcher zur Zeit Heinrichs IV. und Adalberos, unseres
Vorgängers, dem Hirsauer Kloster übergeben
worden ist.
Graf Ludwig und dessen Bruder Beringer von Thüringen
hatten für ihr Seelenheil und für das ihrer
Vorfahren den genannten Ort mit zwei Mühlen, Gärten,
Wiesen und Hainen mit dem Landgut, welches sie in Wiesenfeld
innehatten, dem Abt Wilhelm übergeben und gebeten,
dass hier das klösterliche Leben eingeführt
werde. Was zwar von dem ehrwürdigen Vater Wilhelm
begonnen, aber noch glücklicher von dessen Nachfolger
weitergeführt wurde.
Die Grenze des Ortes unterhalb des Berges, welcher Sommerberg
genannt wird, erstreckt sich auf Rotenklinge und von
hier aufwärts bis auf den Weg, welcher Kirchweg
oder Pfaffenweg genannt wird, und führt auf demselben
Weg nach Scutibach herab. Weil die Brüder dieses
Ortes am Mainflusse nichts zu eigen hatten und deshalb
von den Bewohnern des Landgutes, welches Wacholderhof
genannt wird, häufig Beschwerden ertrugen, sind
unter der Regierung des Bischofs Erlongus dem Grafen
Berthold, welcher damals das genannte Landgut besass,
12 Joch Ackerland (in) Eigelmannswert übergehen
worden, unter der Bedingung, dass er jenes Gut (Wacholderhof)
an St. Kilian abtrete und die Brüder den an den
Main führenden Weg samt zweier hüben und drüben
gelegenen Teile Acker und Wiese für immer bekämen.
Als der oft genannte Ort (Schönrain) sich günstig
entfaltete, versuchten böswillige Menschen, die
Rechte dieses Ortes auszulöschen. Damit fernerhin
nicht Ähnliches geduldet werden musste, setzte
Bischof Embrico fest: Die dorthin bestellten Brüder
unter dem Hirsauer Abte sollen von aller anderen Herrschaft
frei und unabhängig sein, damit sie in Ruhe leben
und für das Wohl des Reiches, für unseren
Frieden, aber auch für die ganze Kirche beten können.
Wenn jemand versuchen sollte, diese Immunität zu
brechen, sollte er wissen, dass er sich für anathematisiert
zu halten habe.
erlassen unter der Herrschaft Konrads.
Text im Original aus dem Buch "Wiesenfeld im Waldsassengau"
von Lehrer Adolf Link, Rohrbach.